…8.5.4.3 - vorzeitig beendete (abgeschlossene) "große Vermietung", S 281ff). In diesem Zusammenhang sei zu bemerken, dass für die Sanierung des Kellers eine Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 in Anspruch genommen worden sei. Die vorzeitige Beendigung sei also nach Lage des Falles…
…zu erbringen, dass seine Vermietungstätigkeit im verfahrensgegenständlichen Zeitraum (doch) auf einen unbegrenzten Zeitraum, zumindest jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten geplant war: Zunächst sind schon die vom Bw. behaupteten Gründe für die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit (seine Erkrankung bzw. die…
…Mai 2004 vor Erzielung eines Gesamtüberschusses per 1.April 2004 aus privaten Gründen (Privatnutzung) eingestellt worden sei und daher von steuerlicher Liebhaberei (kleine Vermietung gemäß § 1 Abs.2 LVO) bzw. dem Nichtvorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werde. Die vorzeitige Beendigung der Vermietung stelle ein rückwirkendes…
…nutze, habe sie die Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses mit einem Ergebnis von 1997 bis 2006 von - € 6.780,00 beendet, und nach Ansicht des Finanzamtes den Entschluss zur vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven gefasst. Daher…
…rechtfertigen, dass die Vermietung im Jahr 2004 (vorzeitig) eingestellt wurde und bis zur Beendigung kein positiver Gesamtüberschuss erzielt wurde. Nach der Rechtsprechung reicht das Auftreten von Verlusten für sich allein nicht aus, das Fehlen der Gesamtgewinnerzielungsabsicht und damit das Nichtbestehen einer Einkunftsquelle anzunehmen (VwGH 12…
…für sich nicht das Vorliegen einer solchen Zwangslage erweist. Die vorzeitige Beendigung einer Vermietungstätigkeit infolge finanzieller Zwangslage des Vermieters ist im Übrigen keine Unwägbarkeit, wenn der Vermieter bereits zu Beginn der Vermietungstätigkeit (zum Zeitpunkt des Erwerbes des Mietobjekts) in einer ähnlich schlechten finanziellen Situation war…
…Verwertbarkeit der einzelnen Tops von Anfang an als eine Fehlkalkulation (dafür spricht der Konkursantrag 2002), so mangelte es (auch) der Vermietung der ebenso vollständig fremdfinanziert angeschafften Wohneinheit durch die Bw von vornherein an objektiver Ertragfähigkeit. Die vorzeitige Beendigung einer solchen verlustträchtigen Betätigung ist - anders als…
…ihr einen Gesamtüberschuss zu erzielen, weil die Wahrscheinlichkeit des ursprünglichen Vorgelegenseins dieses Planes nach Überzeugung der Berufungsbehörde nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und insbesondere aus folgenden Gründen deutlich höher ist als die Wahrscheinlichkeit der anderen Möglichkeiten - nämlich insbesondere des Planes zur vorzeitigen Beendigung der Vermietung…
…Beweis, dass seine ursprüngliche Planung darauf gerichtet war, sich bis zum Erreichen eines Totalüberschusses zu betätigen (vgl. Doralt a.a.O, Tz. 371 ff und die dort zitierte Judikatur). Zur vorzeitigen Beendigung einer Vermietung einer Liegenschaft hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 8. Feber 2007…
…Überschussermittlung sei ihm nicht vorgelegen - ebenfalls das Erreichen eines minimalen Gesamteinnahmenüberschusses als realistisch an. Der Referent hielt vor, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 24. Juni 2010, 2006/15/0343 seine Auffassung zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit klar gestellt habe. Nach dem Kenntnisstand des steuerlichen…
…die vorzeitige Beendigung einer Betätigung in Folge einer Unwägbarkeit (zB unvorhergesehene schwere Erkrankung) die Annahme einer Einkunftsquelle grundsätzlich nicht hindere. Somit stelle sich die Frage, auf Grund welcher konkreten Sachverhaltsfeststellungen das Finanzamt zum Ergebnis gelangt sei, dass die zunächst (vorläufig) als Einkunftsquelle anerkannte berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit…
…3.2000) gilt jedoch Folgendes: Stellt der Steuerpflichtige tatsächlich die Vermietung vorzeitig ein, muss er den Nachweis dafür erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen war, sondern sich die Beendigung durch den Eintritt von konkreten Unwägbarkeiten ergeben hat. Da…
…für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Dabei wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung…
…Mai 2010. Streitgegenständlich führte sie Folgendes aus: Eine Rückkehr in die eigene Wohnung wäre ohne Zustimmung der Mieterin nicht möglich gewesen. Die Auslandstätigkeit sei bis zum Erreichen des Pensionsalters beabsichtigt gewesen. Die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes sei aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Das in Land1 vorherrschende…
…dass aus der verfahrensgegenständlichen Vermietungstätigkeit, auf Grund welcher tatsächlich ja ausschließlich Werbungskostenüberschüsse erzielt wurden, selbst unter Außerachtlassung der vorzeitigen Beendigung die Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses in einem absehbaren (überschaubaren) Zeitraum nicht zu erwarten war. Schon allein deshalb liegt hier Liebhaberei vor. zu Punkt 8.: Die Bw…
…65 € (160.000 S) geltend gemacht. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit im Jahr 2005 hat das Finanzamt daher völlig zu Recht unter Anwendung des § 12 Abs. 10 UStG 1994 ("Änderung der Verhältnisse ...") eine Korrektur des Vorsteuerabzuges um 5/10 von 11.627,65…
…entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig zu beenden (Entscheidung vom 3.3.2005…
…11. Oktober 2012 aus, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass die Vermietungstätigkeit der Bw. von Beginn an auf eine begrenzte Zeit geplant gewesen wäre. Entscheidend sei jedoch, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung einer Betätigung, diese betreffend Liebhaberei danach zu untersuchen sei, ob sie…
…entsprechenden Vereinbarung über die Optionsablöse beantwortet worden. Dem Finanzamt seien somit alle Umstände im Zusammenhang mit der Beendigung der Vermietungstätigkeit offengelegt worden. Auf eine umfassende Information des Prüfer lasse auch der ungewöhnlich lange Prüfungszeitraum (Mai bis August 1997) schließen. Weiters sei in der Bescheidbegründung darauf…
…Dezember 1998) keineswegs ein zeitlich beschränktes war und somit eine Anerkennung eines Anlaufzeitraums wegen Beendigung einer zeitlich begrenzten Betätigung vor Anfallen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses nicht in Frage kommt. Diese auf zeitlich begrenzte Betätigungen abstellende Betrachtungsweise erscheint aber zu eng und aus der Verordnung nicht…