…dem Notstandshilfebezug und den Pensionistenabsetzbetrag für seinen Pensionsbezug. Das Finanzamt wies die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung ab und begründete dies wie folgt: "Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen der Verkehrsabsetzbetrag und der Arbeitnehmerabsetzbetrag zu. Da Sie vom 1.1.-31.7.2010 Notstandshilfe bezogen haben…
…Arbeit (Arbeitslohn) sind: § 25 Abs. 1 Z 1 lit a EStG 1988 (BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl I 1999/106): Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. § 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG 1988 (BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl…
…auszuweisen und bei der Arbeitnehmerveranlagung anzurechnen ist. § 33 Abs. 5 und 6 lauten auszugsweise zitiert wie folgt: "(5) Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu: 1. Ein Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro jährlich. 2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn die Einkünfte…
…wird und der Arbeitnehmer somit grundsätzlich nicht die Möglichkeit hat, spätere Steuerabschlusszahlungen zu leisten und somit den Vorteil eines Zinsgewinnes bzw. eines reinvestierten Gewinnes zu erzielen. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag setzt ein bestehendes Dienstverhältnis voraus und kommt nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zum Zug, die - abstrakt …
…wurden, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach § 25 Abs. 1 Z 1 erster Satz EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Bei der Auszahlung von Bezügen i.S. des § 25 Abs. 1 Z 3 lit…
…Der Umstand, dass HP die bezahlten Kilometergelder als Betriebseinnahmen im Rahmen seiner Handelsvertretertätigkeit erfasst und somit die Verwendung des in Rede stehenden Pkw für Zwecke der Bw offensichtlich als eigenes, neben dem Dienstverhältnis bestehendes Leistungsverhältnis behandelt hat, begründet noch keine betriebliche Veranlassung der Vorteilszuwendung. Die…
…a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist demnach ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Zu den Vorteilen aus einem bestehenden Dienstverhältnis gehört das Entgelt für "aktive…
…Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen auch Pensionszusagen, wenn sie ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf…
…nbsp; Gemäß § 25 Abs 1 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Als Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis kommt alles in Betracht, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt. Arbeitslohn liegt auch vor…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen u.a. der Einkunftsart des…
…die Rede sein kann. Im Übrigen ergibt sich aus der bestehenden Sach- und Aktenlagen unzweifelhaft, dass die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist, sodass die von der GmbH bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als Einkünfte gemäß § 22 Z…
…des Arbeitgebers handelt. Für den Begriff des Arbeitslohnes kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zufluss eines Wirtschaftsgutes seinen Grund in einem bestehenden Dienstverhältnis hat. Es sind darunter alle Arbeitgeberleistungen zu verstehen, die durch die Beschäftigung veranlasst sind. Dazu gehören nicht nur Bezüge und Vorteile…
…des Arbeitslohnes kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zufluss eines Wirtschaftsgutes seinen Grund in einem bestehenden Dienstverhältnis hat. Es sind darunter alle Arbeitgeberleistungen zu verstehen, die durch die Beschäftigung veranlasst sind. Dazu gehören nicht nur Bezüge und Vorteile, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch…
…die Beiträge in einer Nachzahlung bestehen - einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und daher der Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages hinzu zu rechnen sind. Gemäß § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis…
…und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. In diesem Zusammenhang führt Doralt, EStG Kommentar, § 25 Tz 12 unter Hinweis auf die einschlägige VwGH-Judikatur aus: Die Einnahmen müssen "aus einem Dienstverhältnis" stammen. Sie müssen dem Empfänger deshalb zugute kommen, weil er in einem Dienstverhältnis…
…Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 15 Abs. 1 leg. cit. liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3…
…Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) im Sinne des § 25 EStG sind u.a. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige…
…Oktober 2006 ua. mit nachfolgenden Ausführungen als unbegründet ab: "Gemäß § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn): Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. § 25 Abs. 2 EStG besagt, dass es bei den Einkünften im Sinne des…
…der Arbeitgeber bis höchstens den den Bundesbediensteten zustehenden Sätzen in Form des Kilometergeldes steuerfrei ausbezahlen. Die von der Bw. ihrem Dienstnehmer zur Verfügung gestellten Parkgebühren (pauschale Parkometerabgabe) stellen einen Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis dar, welcher steuerpflichtig ist. Falls dem Dienstnehmer höhere Aufwendungen für Dienstfahrten…
…Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 22 Z 2 fallen unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit u.a. die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (…