…erbrachten Leistungen als Arbeitslosengeld bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (Beihilfe zu den Kursnebenkosten) aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf seine Kündigungsentschädigung. Über diese Umstände wurde das Finanzamt nicht verständigt. Lediglich aus den im Februar 2006 dem Finanzressort übermittelten Daten des…
…zu beachten. Das Arbeitsmarktservice wies zunächst die Leistungen als Arbeitslosengeld bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung. H.P. erhielt im strittigen Zeitraum weder ein Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Darüber…
…P. im strittigen Zeitraum weder Arbeitslosengeld noch einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September…
…als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. auf Urlaubsersatzleistungen (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw…
…auf den Bund zugunsten der Arbeitslosenversicherung in der Höhe des als Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Wird Insolvenz-Ausfallgeld nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung…
…nicht Arbeitslosengeld, sondern ein Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleitstungen gezahlt worden sei, ist Folgendes zu sagen: Gem. § 16 Abs. 1 lit. k) Arbeitslosenversicherungsgesetz ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraumes, für den Kündigungsentschädigung gebührt. Die Ruhensbestimmung für Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt oder eine Urlaubsabfindung ist §…
…zu gewährende Arbeitslosengeld als "Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung" gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht vorsieht und der Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung ebenso wie das …
…der Kündigungsentschädigung in Höhe des bevorschussten Arbeitslosengeldes an die Arbeitslosenversicherung zurückzuzahlen (vgl. OGH 12.4.2001, 8 ObS 244/00s). Das AMS hat der Bw sohin im Jahr 2005 - gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG steuerfreies - Arbeitslosengeld in Form eines Vorschusses auf…
…im Jahr 2004 vom AMS € 341,10 und € 2.174,96 (Summe: € 2.516,06) an Vorschüssen für Kündigungsentschädigungen erhielt (OZ 13/2005). Die bescheidmäßige Abrechnung und Ausbezahlung des der Bw. zustehenden Insolvenz-Ausfallgeldes auf Grund der Eröffnung des Konkurses der C.…
…Fünftel steuerfrei belassen. Die restlichen vier Fünftel entfallen auf laufenden Lohn sowie auf die Kündigungsentschädigung, welche zeitlich genau zuordenbar ist und die Urlaubsersatzleistung, welche für drei Tage gewährt worden ist und für welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld nur als Vorschuss ausbezahlt worden ist. Die Nachzahlung ist…
…Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Das Recht auf gerichtliche Durchsetzung des Anspruches verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer. Wird Insolvenz-Entgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung beantragt…
…als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. auf Urlaubsersatzleistungen (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw…
…einen Betrag in der Höhe von 45.493,50 Euro von der M-AG auf Grund eines Versäumungsurteiles des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien. Der erhaltene Betrag bestand aus Gehalt, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Ersatzleistung für nicht konsumierte Urlaube für die Tätigkeit des Bw als Berater für…
…Das Finanzamt erhalte als Anlage das Berechnungsblatt der Arbeiterkammer, Abteilung Insolvenzrecht. Das vom AMS ausbezahlte Arbeitslosengeld sei nur ein Vorschuss auf das IEF-Geld. Als Anlage werde die Benachrichtigung, dass dieses Geld vom IEF direkt an das AMS überwiesen (Anmerkung der Referentin: gemeint wohl zurückgezahlt…
…vom Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten war (Ansicht des Finanzamtes) oder im Jahr 2005 keine Lohnsteuer einzubehalten war, da sich die Kündigungsentschädigung sich auf den Zeitraum März bis Juni 2003 bezieht und die Bw. im Jahre 2005 beim ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt war (Ansicht der Bw.)…
…Ende | Leistungsart | Anspruch in € | Bemessung in € | 01 08 2003 | 15 08 2003 | Vorschuss Kündigungs-entschädigung | tgl. 24,11 | 1.846,91 | 16 08 2003 | 10 10 2003 | Arbeitslosengeld | tgl. 24,11…
…erst könne der Bw. einen Vorschuss auf sein Honorar entnehmen. Eine Entnahme in der von der Betriebsprüfung angenommenen Höhe sei aus Gründen der Liquidität nicht möglich und auch nicht erlaubt. Es habe weder eine Gutschrift auf einem Verrechnungskonto des Geschäftsführers stattgefunden, noch seien diese Beträge…
…1999 (zu Ausfuhranmeldung WE-Nr.745/000/801288/01/9 vom 21.12.1999) gem. § 4 AEG gewährten Vorschusses auf die Ausfuhrerstattung nach § 5 AEG iVm Art.52 u.m. Art.25 Abs.1 der VO (EG) Nr.800/1999 sowie die Festsetzung einer Sanktion…
…- zu erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. das angeführte Erkenntnis vom 29. Oktober 2003). Ob eine Zahlung nach ihrem…
…Erträge seien nicht auf Gesellschafterebenen sondern auf Gesellschaftsebene zu besteuern. Unter dem Titel sonstige Erlöse wäre nach zypriotischem Bilanzrecht bereits der erzielte Rohgewinn (Umsatz vermindert um Wareneinsatz) zu verstehen. Bei der Überweisung durch die Pe. handle es sich um einen Vorschuss auf Gewinnanteile aus der…