…erbrachten Leistungen als Arbeitslosengeld bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (Beihilfe zu den Kursnebenkosten) aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf seine Kündigungsentschädigung. Über diese Umstände wurde das Finanzamt nicht verständigt. Lediglich aus den im Februar 2006 dem Finanzressort übermittelten Daten des…
…zu beachten. Das Arbeitsmarktservice wies zunächst die Leistungen als Arbeitslosengeld bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung. H.P. erhielt im strittigen Zeitraum weder ein Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Darüber…
…P. im strittigen Zeitraum weder Arbeitslosengeld noch einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen des Arbeitsmarktservice W. im strittigen Zeitraum waren vielmehr ein Vorschuss auf die H.P. zustehende Kündigungsentschädigung (Urlaubsentschädigung). Arbeitslosengeld wurde ausschließlich in der Zeit vom 1. August 2005 bis 11. September…
…als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. auf Urlaubsersatzleistungen (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw…
…auf den Bund zugunsten der Arbeitslosenversicherung in der Höhe des als Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Wird Insolvenz-Ausfallgeld nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung…
…nicht Arbeitslosengeld, sondern ein Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleitstungen gezahlt worden sei, ist Folgendes zu sagen: Gem. § 16 Abs. 1 lit. k) Arbeitslosenversicherungsgesetz ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraumes, für den Kündigungsentschädigung gebührt. Die Ruhensbestimmung für Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt oder eine Urlaubsabfindung ist §…
…zu gewährende Arbeitslosengeld als "Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung" gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht vorsieht und der Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung ebenso wie das …
…der Kündigungsentschädigung in Höhe des bevorschussten Arbeitslosengeldes an die Arbeitslosenversicherung zurückzuzahlen (vgl. OGH 12.4.2001, 8 ObS 244/00s). Das AMS hat der Bw sohin im Jahr 2005 - gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG steuerfreies - Arbeitslosengeld in Form eines Vorschusses auf…
…im Jahr 2004 vom AMS € 341,10 und € 2.174,96 (Summe: € 2.516,06) an Vorschüssen für Kündigungsentschädigungen erhielt (OZ 13/2005). Die bescheidmäßige Abrechnung und Ausbezahlung des der Bw. zustehenden Insolvenz-Ausfallgeldes auf Grund der Eröffnung des Konkurses der C.…
…Arbeitsmarktservice Vorschüsse auf die Kündigungsentschädigung gewährt wurden, vorrangig der Rückersatz des Vorschusses aus den zuerkannten Insolvenzentgeltbezügen. Nur die verbleibenden zuerkannten Insolvenzentgeltbezüge gelangen zur Auszahlung an den arbeitslosen Anspruchsberechtigten. Im vorliegenden Fall erhielt der Bf noch vor Zuerkennung von Insolvenzausfallsgeld für die Kündigungsentschädigung einen Vorschuss auf…
…Fünftel steuerfrei belassen. Die restlichen vier Fünftel entfallen auf laufenden Lohn sowie auf die Kündigungsentschädigung, welche zeitlich genau zuordenbar ist und die Urlaubsersatzleistung, welche für drei Tage gewährt worden ist und für welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld nur als Vorschuss ausbezahlt worden ist. Die Nachzahlung ist…
…AIVG enthalte somit eine Bestimmung, nach der bei strittigem Anspruch auf Kündigungsentschädigung (wie im vorliegenden Fall) vorschussweise Arbeitslosengeld bezahlt wird. Gleichzeitung gehe der Anspruch auf Kündigungsentschädigung/Urlaubsentschädigung in der Höhe des bezahlten Vorschusses vom Arbeitslosen auf den Bund über (Legalzession), wobei der Arbeitgeber davon fristgerecht…
…im Zeitraum 1. Juli 2011 bis zum 15. Juli 2011 vom Arbeitsmarkservice Salzburg einen Vorschuss auf Kündigungsentschädigung in Höhe von 426,75 Euro (Tagessatz 28,45 Euro). Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers des Beschwerdeführers, der Firma A., erhielt der Beschwerdeführer…
…Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Das Recht auf gerichtliche Durchsetzung des Anspruches verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer. Wird Insolvenz-Entgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung beantragt…
…als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. auf Urlaubsersatzleistungen (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) gewährt wird, ist für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw…
…2 EStG 1988 auch dann zu erfolgen habe, wenn das vom Beschwerdeführer bezogene Arbeitslosengeld als Vorschuss auf eine Kündigungsentschädigung in der Folge an das AMS rückerstattet werde. Die Rückerstattung im Folgejahr würde weder die Qualifikation der Leistung als Arbeitslosengeld noch den ursprünglichen Zufluss im Streitjahr…
…an das AMS rückersetzt (vgl. ebenso den handschriftlichen Vermerk seitens des AMS auf der Bezugsbestätigung bei Vorschuss Kündigungsentschädigung: "wurde mit dem IEF gegenverrechnet". Arbeitslosengeld wurde laut Bezugsbestätigung des AMS erst ab 22. Dezember 2012 ausbezahlt. Auf die Arbeitslosenmeldung ab 22. Dezember 2012 weist auch die…
…Arbeitslosengeld als Vorschuss für Kündigungsentschädigung und/oder Urlaubsersatzleistungen erhalten haben, wurde dieses bereits von der ***GmbHX*** an das AM5 überwiesen." Jedenfalls könne nicht der Bf zur Verantwortung gezogen werden und dürfe und könne ihm dies auch nicht zum Nachteil gereichen. Dem Antrag auf Rückzahlung sei…
…einen Betrag in der Höhe von 45.493,50 Euro von der M-AG auf Grund eines Versäumungsurteiles des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien. Der erhaltene Betrag bestand aus Gehalt, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Ersatzleistung für nicht konsumierte Urlaube für die Tätigkeit des Bw als Berater für…
…Das Finanzamt erhalte als Anlage das Berechnungsblatt der Arbeiterkammer, Abteilung Insolvenzrecht. Das vom AMS ausbezahlte Arbeitslosengeld sei nur ein Vorschuss auf das IEF-Geld. Als Anlage werde die Benachrichtigung, dass dieses Geld vom IEF direkt an das AMS überwiesen (Anmerkung der Referentin: gemeint wohl zurückgezahlt…