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UFSW RV/4691-W/02Anspruchsvoraussetzungen im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…Berufung - nicht im Widerspruch zur Aktenlage. Obwohl, wie bereits ausgeführt, das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (wie das Vorlegen einer Fortsetzungsbestätigung) nicht genügtum von einer Berufsausbildung ausgehen zu können, erscheint im gegenständlichen Fall aber unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Tochter sich im Wintersemester 2001/2002…

UFSG RV/0458-G/11Ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012

…gelten können, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Daher ist nur eine Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung…

UFSG RV/0466-G/08Ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung an der Schola Nova
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…nur solche Zeiten gelten können, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Daher ist nur eine Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch…

UFSW RV/3673-W/07Vorliegen einer Berufsausbildung bei Fernstudium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2008

…gelten können, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Daher ist nur eine Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung…

UFSW RV/2540-W/06Kein Vorliegen einer Berufsausbildung bei einjährigem freiwilligen Praktikum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Eine im Anschluss an eine abgeschlossene Schulbildung aufgenommene praktische Ausbildung ist nur dann als Berufsausbildung zu werten, wenn diese Praxis für die Ausübung des Berufes vorgeschrieben ist…

UFSG RV/0717-G/10Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit…

UFSG RV/0281-G/06Kein Nachweis für das Vorliegen einer Berufsausbildung (Beweisverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…Zeiten gelten, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse, etwa die bloße Anmeldung zu einer Berufsausbildung, wie das Einschreiben an einer Schule oder dergleichen, genügt daher…

UFSG RV/0177-G/09Berlitz 4-Sprachen Diplom
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2009

…werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse genügt nicht. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Zeit des absolvierten "Berlitz 4-Sprachen Diploms" als Berufsausbildungszeiten gelten und daher Familienbeihilfe weiter zu gewähren gewesen war. Die Tochter…

UFSW RV/1493-W/12Studienerfolgsnachweis im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…in denen aus objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden könne, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolge. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse werde daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums sei als reiner Formalakt…

UFSW RV/1795-W/09Anmeldung in Maturaschule, ohne Prüfungen abzulegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2009

…objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Zur Berufsausbildung traf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18.11.1987, 87/13/0135, folgende Aussagen: Eine nähere…

UFSG RV/0354-G/09Berlitz 4-Sprachen Diplom
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse genügt nicht. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Zeit des absolvierten "Berlitz 4 - Sprachen Diploms" als Berufsausbildungszeiten gelten und daher Familienbeihilfe weiter zu gewähren gewesen war. Die Tochter…

UFSL RV/0103-L/10Externistenreifeprüfung - innerhalb von zwei Jahren zu keiner Vorprüfung angetreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Zur Berufsausbildung traf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18.11.1987, 87/13/0135…

UFSF RV/0151-F/08Aufgrund des Vorliegens von Fehlstunden, die zu einer Nichtbeurteilung führten, war von einer Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…gelten können, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Zur Berufsausbildung traf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18. 11. 1987, 87…

UFSF RV/0224-F/06Die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit betreffend das Studium (Berufsausbildung) wurden nicht mit geeigneten Beweismitteln nachgewiesen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2006

…Zeiten gelten, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse werde daher nicht genügen. Daher sei nur eine Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung…

UFSG RV/0061-G/04Keine Familienbeihilfe ohne Ablegung von Prüfungen bei einer Maturaschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2004

…gelten können, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Daher ist nur eine Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird insoferne nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung (vormals: Inskription) ist als reiner Formalakt nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen…

UFSW RV/0512-W/13Keine Berufsausbildung iSd FLAG bei Abmeldung vom Studium bereits am 5. Tag des ersten Semesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…denn wie bereits ausgeführt, genügt das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (die Zulassung an der Fachhochschule) nicht, um eine Berufsausbildung für den Monat Oktober 2012 nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen. Nach den vorstehenden Ausführungen ist somit im Oktober 2012 keine Berufsausbildung…

UFSW RV/3038-W/12Praktikum zwecks Ausbildung zum "Model Booker" ist bloße Einschulung am Arbeitsplatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2012

…geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichtete Veranstaltung kann nicht als Berufsausbildung gewertet werden und zwar selbst dann nicht, wenn diese…

UFSW RV/1652-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Besuch eines lediglich vier Wochenstunden umfassenden Kurses durch die volljährige Tochter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes weist jede anzuerkennende Berufsausbildung sowohl ein qualitatives als auch ein quantitatives Element auf. Entscheidend ist nicht nur die Art der Ausbildung sondern…

UFSW RV/3442-W/11Zeitpunkt des Abbruchs des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums wird daher nur dann ein genügender Nachweis für eine Berufsausbildung sein, wenn keine Umstände vorliegen, die eine tatsächliche…