…wurde. Als Datum der Postaufgabe ist der 7. Jänner 2004 vermerkt. Damit ist der Vorlageantrag nicht fristgerecht innerhalb eines Monats eingebracht worden. Das Finanzamt hat daher zu Recht den verspätet eingebrachten Vorlageantrag mit Bescheid vom 10. Februar 2004 zurückgewiesen (vgl. Ritz BAO Kommentar 3. Auflage…
…Das Finanzamt hat den Vorlageantrag vom 18.3.2010 (= Eingangsdatum beim Finanzamt) mit Bescheid vom 25. Mai 2010 zurückgewiesen und die Zurückweisung im Wesentlichen damit begründet, der Antrag vom 15.3.2010 sei unter Berücksichtigung eines üblichen Postlaufes von drei Tagen verspätet eingebracht worden. …
…Eingangsstempel des Finanzamtes). Vorlageanträge sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Monatsfrist gemäß § 276 Abs. 2 BAO eingebracht werden. Da die Monatsfrist - gerechnet ab 1. Oktober 2009 - am 1. November 2009 abgelaufen war, wurde der Vorlageantrag verspätet eingebracht und war daher mit Bescheid…
…ihm am 29. August 2008 eingelangte Vorlageantrag des Bw., gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 24. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) wird als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Begründung In seiner beim Finanzamt am 11. April 2008…
…Spruch ersichtlich entschieden werden, insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass die Gesetzeslage hier auch dem UFS keine Entscheidung nach billigem Ermessen ermöglicht. Ermittlungen dahingehend, ob der Vorlageantrag verspätet eingebracht wurde, wofür nach der Aktenlage Einiges spricht, unterblieben aus verwaltungsökonomischen Gründen, da die Berufung nach…
…eines Vorlageantrages am 28. September 2004 und endete entsprechend den oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen am 28. Oktober 2004. Das am 8. November 2004 in den Briefkasten des Finanzamtes eingeworfene Schreiben, in welchem die Vorlage an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrt wurde, wurde demnach verspätet eingebracht…
…04). Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Diese Bestimmung ist gemäß § 276 Abs. 4 BAO sinngemäß für Vorlageanträge anzuwenden. Der Vorlageantrag war daher als verspätet eingebracht zurückzuweisen. Wien, am 27. Juni 2006
…19. Mai 2012 ein Samstag war, endete die Frist zur Einbringung des Vorlageantrages am 21. Mai 2012. Der vom Bw. eingebrachte Vorlageantrag wurde jedoch erst am 25. Juni 2012 zur Post gegeben. Somit ist der Vorlageantrag verspätet eingebracht worden und im Sinne des § 273 Abs…
…gemäß § 276 Abs. 2 BAO bereits abgelaufen war und der Vorlageantrag verspätet eingebracht worden war. Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig Berufung eingebracht, wobei lediglich erklärt wurde, dass die Berufungen innerhalb offener Frist eingebracht wurden. Das Finanzamt forderte hierauf den Berufungswerber in einem Ergänzungsersuchen auf bekanntzugeben…
…Ritz, BAO-Kommentar § 17 Kz 23 ZuStG), womit keine Gründe einer Abwesenheit erwiesen sind. Damit wurde der Vorlageantrag verspätet eingebracht, sind die gegenständlichen Berufungsvorentscheidungen rechtskräftig und ist der Vorlageantrag zurückzuweisen. Indem die angefochtenen Bescheide rechtskräftig sind, gibt es auch keine Möglichkeit, die Unterhaltspauschalsätze für die…
…August abgelaufen ist, das Schriftstück aber erst am 4. August beim Finanzamt eingeworfen wurde, hat der Bw. die Frist nicht gewahrt und der Vorlageantrag wurde verspätet eingebracht. Bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 28. August 2012
…ist am 10. August 2011 beim Finanzamt eingelangt. Mit berufungsgegenständlichem Bescheid vom 28. Oktober 2011 wies das Finanzamt den Vorlageantrag (als verspätet) zurück, da die Antragsfrist bereits am 8. August 2011 abgelaufen sei. Die dagegen eingebrachte Berufung begründete der Bw. zunächst lediglich damit, dass "sowohl…
…der gegenständlichen Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da eine postalische Beförderung im gegenständlichen Fall unbestrittenermaßen nicht erfolgt war. Der Vorlageantrag betreffend den "Bescheid über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO 2007, Berufungsvorentscheidung gem. 276 BAO" musste sohin als verspätet eingebracht gewertet werden, was gemäß …
…Fall. Es lag daher kein wirksamer und vor Ablauf der Vorlageantragsfrist eingebrachter Fristverlängerungsantrag vor, der zu einer Hemmung des Laufes der Vorlageantragsfrist geführt hätte. Der Vorlageantrag wurde erst am 11.4.2005 und somit verspätet eingebracht. Die Zurückweisung des Vorlageantrages als verspätet erfolgte daher gemäß …
…für die Stellung des Vorlageantrages gemäß § 245 BAO bzw. § 276 BAO bereits am 22. Oktober 2007 abgelaufen sei. Die gegenständliche Berufungsvorentscheidung sei nachweislich am 21. September 2007 zugestellt worden, sodass der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz verspätet eingebracht worden sei.…
…1105 f) und der Vorlageantrag vom 29.3.2002 (per Telefax vom 30.3.2002 übermittelt) gegen die Sachbescheide daher verspätet eingebracht worden. Selbst wenn man gegenständlich von einer Zustellung an einen "ungeeigneten Ersatzempfänger" ausgehen würde (Voraussetzung hiefür wäre laut OGH 2 Ob 279/98p…
…lassen. Danach hätte der Vorlageantrag bis spätestens zum Ablauf des 6. November 2006 gestellt werden müssen. Für eine etwaige - wenn auch nur stundenweise - Ausdehnung dieser gesetzlichen Fallfrist bieten die zitierten gesetzlichen Bestimmungen keine Handhabe, weshalb der gegenständliche Vorlageantrag als verspätet eingebracht zu werten war. Nach …
…sei. Die Berufungsfrist sei daher am 13.6.2005 abgelaufen und der erst mit 27.6.2005 eingebrachte schriftliche Vorlageantrag somit verspätet eingebracht worden. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wies die Abgabenbehörde erster Instanz ebenfalls in einem gesondert ergangenen Bescheid ab, der…
…Mit Schreiben vom 20. Feber 2002 beantragte der Berufungswerber die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Bescheid vom 10. Juni 2002 wies das Finanzamt Innsbruck den Vorlageantrag als verspätet eingebracht zurück. Gegen den Zurückweisungsbescheid erhob der Berufungswerber mit Schreiben vom 20…
…gemachte Vorsteuer aberkannt und die Erwerbssteuer festgesetzt. Die gegen die Feststellungen der Prüfung eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Februar 2008 abgewiesen. Der dagegen erhobene Vorlageantrag als verspätet eingebracht zurückgewiesen. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung wird ausgeführt, dass Fahrzeuge unter Verwendung einer österreichischen UID…