…den Vorlageantrag der E-GmbH vom 7. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 2. Dezember 2010 entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der Vorlageantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des…
…als Vorlageantrag zu wertende Eingabe vom 19. November 2004, welche zwar als ergänzende Sachverhaltsdarstellung zu einem bereits eingebrachten Vorlageantrag gedacht war, als auch die nunmehrige Erweiterung des Vorlageantrages vom 11. März 2005 wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Unabhängig von der Tatsache, dass mangels Berufungsvorentscheidung ein Vorlageantrag unzulässig…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist der gegenständliche Vorlageantrag unzulässig, da der als Anfechtungsgegenstand bezeichnete Bescheid die Bescheidqualität nicht besitzt. Der Unabhängige Finanzsenat hatte daher die gegenständliche Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a iVm. § 276 Abs. 4 BAO als unzulässig zurückzuweisen. Von der Durchführung der…
…Aufhebung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Da ein Vorlageantrag unabdingbar eine Berufungsvorentscheidung voraussetzt, eine solche aber infolge Aufhebung nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, ist der mit Schreiben vom 10. Mai 2010 eingebrachte Vorlageantrag unzulässig geworden. Unzulässige Vorlageanträge sind (ebenso wie verspätete) mit Bescheid gemäß § 273 Abs…
…Berufungsverhandlung vorsah. Da ein solcher Antrag im Sinne des § 323 Abs. 12 BAO gegenständlich nicht gestellt wurde und der im Vorlageantrag unzulässigerweise gestellte Antrag keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat vermittelte (vgl. VwGH 16.9.2003, 2003/14/0057), war…
…abgesprochen wurde. Es handelt sich damit nicht um eine Berufungsvorentscheidung sondern um einen Zurückweisungsbescheid. Ein Bescheid, mit dem eine Berufung durch die Abgabenbehörde 1. Instanz als unzulässig zurückgewiesen wird, ist mittels Berufung anfechtbar (Ritz, aaO, § 273 Tz 28). Ein Vorlageantrag kann gem. § 276 Abs. 2…
…sind die Obliegenheiten und Befugnisse des Vorsitzenden dem Referenten auferlegt bzw. eingeräumt." Der Antrag auf Abhandlung einer mündlichen Berufungsverhandlung wurde nicht schon in der Berufung, sondern ausschließlich im unzulässigen Vorlageantrag gestellt (§ 284 Abs.1 BAO). Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung setzt einen rechtzeitigen…
…2004 bis 31. Oktober 2004 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Zu beurteilen war primär die Zulässigkeit des Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gemäß § 276…
…des Inhaltes infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes ersatzlos aufgehoben. Die Vorlageanträge vom 6. April 2007 werden gemäß § 289 Abs. 1 iVm § 273 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Einleitend wird sachverhaltsmäßig auf den Bescheid des UFS GZ. RV/0663-G/05 womit im Zusammenhang mit…
…Urfahr vom 12. Oktober 2001 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a iVm § 276 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Aus der Aktenlage ergibt sich der nachfolgende Sachverhalt: Am 12. Oktober 2001…
…über den Antrag gemäß § 236 BAO steht im vorliegenden Fall in Folge der Erlassung des Bescheides des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. März 2006 ohnedies das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. Der Vorlageantrag war daher als unzulässig zurückzuweisen. Graz, am 18. September 2006
…über den Antrag gemäß § 236 BAO steht im vorliegenden Fall in Folge der Erlassung des Bescheides des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. März 2006 überdies das Hindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. Der Vorlageantrag war daher als unzulässig zurückzuweisen. Graz, am 18. September 2006
…zu, §273, Tz. 2 ff und die dort zit. Judikate). Unzulässige Vorlageanträge sind mit Bescheid zurückzuweisen, wobei nach §276 Abs.4 zweiter Satz BAO §273 Abs.1 BAO sinngemäß anzuwenden ist. Da es ein im Abgabenverfahren allgemein geltender Grundsatz ist, dass mangels besonderer (über die…
…zu, §273, Tz. 2 ff und die dort zit. Judikate). Unzulässige Vorlageanträge sind mit Bescheid zurückzuweisen, wobei nach §276 Abs.4 zweiter Satz BAO §273 Abs.1 BAO sinngemäß anzuwenden ist. Da es ein im Abgabenverfahren allgemein geltender Grundsatz ist, dass mangels besonderer (über die…
…Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit dieses Vorlageantrages wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: "Offenbar fand ein Zustellversuch an die Partei direkt statt, was zum einen unzulässig ist und zum anderen jedoch auch erfolglos blieb, weil die Partei die Berufungsvorentscheidung nicht erhielt…
…4-6/2006, 7-9/2006 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) brachte drei Anträge auf Vorsteuererstattung für 2006 ein, welche abgewiesen wurden mit der…
…des Anbringens gemäß § 85 Abs. 2 BAO) entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte rechtzeitig die Erstattung von Vorsteuer für das Jahr 2006. Mit Mängelbehebungsbescheid vom 21.11.2007 wurde der Bw. aufgefordert…
…Dem § 276 Abs. 4 BAO zufolge ist § 273 Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Unzulässige oder verspätete Vorlageanträge sind somit zwingend mittels Bescheid zurückzuweisen, wobei sich aus der Wortfolge "Abgabenbehörde" im § 273 Abs. 1 BAO ergibt, dass zur Erlassung eines solchen Zurückweisungsbescheides sowohl die…
…ausgeführt- durch die Berufungsentscheidung des UFS derogiert worden. Insgesamt ergibt sich somit, dass der Vorlageantrag vom 18.3.2005 (eingebracht am 21.3.2005) nach rechtskräftigem Abschluss des Berufungsverfahrens gestellt wurde und damit unzulässig ist. Im übrigen fehlt beim Bw. im gegenständlichen Fall die Beschwer…
…2 BAO sei zur Einbringung des Vorlageantrages nur der Berufungswerber, also die X-GmbH berechtigt. Aus dem Inhalt des Vorlageantrages sei zu entnehmen, dass der Vorlageantrag in eigenem Namen eingebracht worden sei. Aus diesem Grund sei der Vorlageantrag wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen gewesen. Mit einer vom…