…die VZ an Einkommensteuer für 2000 mit S 700.000,00 festzusetzen (S 175.000,00 pro Quartal). Da der Vorauszahlungsteilbetrag für das erste Quartal in Höhe von S 216.575 am 15.02.2000 fällig und die Berufungsvorentscheidung betreffend VZ-Bescheid noch nicht zugestellt…
…Veranlagung für 2000 mit Bescheid vom 18.Jänner 2002 auf € 102.383,46 erhöht worden. Da die Erhöhung der Vorauszahlung weniger als einen Monat vor Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages für das erste Quartal (15.Februar 2002) bescheidmäßig bekannt gegeben wurde, war ein Ausgleich (Erhöhung) gemäß …
…August) ergibt, zu folgen. Die Zusendung der Benachrichtigung über die einzelnen Vorauszahlungsteilbeträge stellt darüber hinaus lediglich eine Servicemaßnahme der Finanzverwaltung ohne rechtliche Auswirkungen dar. Da der Bw. somit die verspätete Entrichtung in Kauf nahm und auffallend sorglos handelte, da er die im Verkehr mit den…
…45 Abs. 3 EStG bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt werden, sondern der Unterschiedsbetrag erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel), wurde die…
…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…der Verspätungszuschlag mit Bescheid vom 24. Juli 2002 auf 218,75 € herabgesetzt worden. Dieser verminderte Verspätungszuschlag bestünde im Ausmaß von 10 Prozent des verspätet entrichteten Vorauszahlungsteilbetrages (2.187,48 €) zu Recht. Im fristgerechten Vorlageantrag vom 9. August 2002, der an die Abgabenbehörde zweiter…
…zu befriedigen, sobald die Ansprüche fest stünden und fällig seien. Nach § 45 Abs.3 EStG würden bereits fällig gewordene Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt. Darüber hinaus habe die Einkommensteuervorauszahlung 2001 keine Änderung erfahren. Durch den Einkommensteuerbescheid vom 9. April…
…000,-- neu festgesetzt. Der Bw. hat den Vorauszahlungsteilbetrag im beantragten Ausmaß von ATS 226.625,-- (ein Viertel von ATS 906.000,--) rechtzeitig zum 15. Feber 1998 eingezahlt. Hinsichtlich des Differenzbetrages hat er bereits zum 30. Jänner 1998 (nach Einbringung der Berufung am 27. Jänner 1998…
…oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlungen nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Es ist sohin in das…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden gemäß § 45 Abs. 3 EStG durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit der nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30.September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide auf Grund eines…
…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…
…Grundlage des bisher in Kraft stehenden Vorauszahlungsbescheides vom 13. Mai 2003 vom Bw. Vorauszahlungsteilbeträge in Höhe von insgesamt 6.234,00 € für die Monate Januar bis einschließlich September 2004 entrichtet. Da mit Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 31. August 2004 für 2004 nunmehr Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat4 über die Berufung der M, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer am 14. April 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß…