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UFSI RV/0449-I/02Nachsichtsansuchen betreffend (ersten) Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…Veranlagung für 2000 mit Bescheid vom 18.Jänner 2002 auf € 102.383,46 erhöht worden. Da die Erhöhung der Vorauszahlung weniger als einen Monat vor Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages für das erste Quartal (15.Februar 2002) bescheidmäßig bekannt gegeben wurde, war ein Ausgleich (Erhöhung) gemäß …

UFSL RV/0140-L/09Säumniszuschlag wegen nicht termingerecht entrichteter, auf Antrag des Abgabenschuldners erhöhter Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…45 Abs. 3 EStG bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt werden, sondern der Unterschiedsbetrag erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen ist (Ausgleichsviertel), wurde die…

UFSW RV/3756-W/08Säumniszuschlag bei Einkommensteuervorauszahlungen, Fälligkeit bereits aus dem Vorauszahlungsbescheid ersichtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…August) ergibt, zu folgen. Die Zusendung der Benachrichtigung über die einzelnen Vorauszahlungsteilbeträge stellt darüber hinaus lediglich eine Servicemaßnahme der Finanzverwaltung ohne rechtliche Auswirkungen dar. Da der Bw. somit die verspätete Entrichtung in Kauf nahm und auffallend sorglos handelte, da er die im Verkehr mit den…

UFSW RV/2855-W/07Abweisung der Aussetzung der Einhebung mangels Erfolgsaussichten der Berufung gegen Einkommensteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSS RV/0388-S/03Gutschrift bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

…die VZ an Einkommensteuer für 2000 mit S 700.000,00 festzusetzen (S 175.000,00 pro Quartal). Da der Vorauszahlungsteilbetrag für das erste Quartal in Höhe von S 216.575 am 15.02.2000 fällig und die Berufungsvorentscheidung betreffend VZ-Bescheid noch nicht zugestellt…

UFSL RV/2117-L/02Säumniszuschlag im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2003

…zu befriedigen, sobald die Ansprüche fest stünden und fällig seien. Nach § 45 Abs.3 EStG würden bereits fällig gewordene Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung nicht berührt. Darüber hinaus habe die Einkommensteuervorauszahlung 2001 keine Änderung erfahren. Durch den Einkommensteuerbescheid vom 9. April…

UFSI RV/0299-I/04Verspätungszuschlag bei einer nicht fristgerechten, der Höhe nach unzutreffenden Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…der Verspätungszuschlag mit Bescheid vom 24. Juli 2002 auf 218,75 € herabgesetzt worden. Dieser verminderte Verspätungszuschlag bestünde im Ausmaß von 10 Prozent des verspätet entrichteten Vorauszahlungsteilbetrages (2.187,48 €) zu Recht. Im fristgerechten Vorlageantrag vom 9. August 2002, der an die Abgabenbehörde zweiter…

UFSF RV/0550-F/12Vorliegen von Bezügen im Sinne des Art. 19 Abs.1 DBA-Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlungen nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Es ist sohin in das…

UFSW RV/0269-W/13Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen bei unterjähriger Betriebsschließung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSF RV/0319-F/11Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSF RV/0177-F/11Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSW RV/0274-W/10Behauptete Europarechtswidrigkeit des Hinzurechnungsbetrages des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSW RV/0402-W/10Säumniszuschlag, Fälligkeit und Höhe der Einkommensteuervorauszahlung bereits durch Vorauszahlungsbescheid bekannt, Vorliegen eines groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden gemäß § 45 Abs. 3 EStG durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge werden durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSF RV/0122-F/05Anspruchszinsenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der Vorauszahlungen fällig werdende Vorauszahlungsteilbeträge durch eine Änderung in der Höhe der Vorauszahlung (Abs. 1) nicht berührt. Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel)…

UFSF RV/0035-F/05Grobes Verschulden an einer Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…Grundlage des bisher in Kraft stehenden Vorauszahlungsbescheides vom 13. Mai 2003 vom Bw. Vorauszahlungsteilbeträge in Höhe von insgesamt 6.234,00 € für die Monate Januar bis einschließlich September 2004 entrichtet. Da mit Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 31. August 2004 für 2004 nunmehr Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von…

UFSK RV/0052-K/02Säumniszuschlag, Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2003

…000,-- neu festgesetzt. Der Bw. hat den Vorauszahlungsteilbetrag im beantragten Ausmaß von ATS 226.625,-- (ein Viertel von ATS 906.000,--) rechtzeitig zum 15. Feber 1998 eingezahlt. Hinsichtlich des Differenzbetrages hat er bereits zum 30. Jänner 1998 (nach Einbringung der Berufung am 27. Jänner 1998…

UFSW RV/1841-W/041. Höhe eines Sanierungsgewinnes 2. Wiederaufnahme des Verfahrens 3. Darlehen eines Rechtsanwaltes an einen Klienten als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2006Teil 3/3

…Der Unterschiedsbetrag ist, sofern er nicht eine Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit der nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Nach dem 30.September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr nicht mehr erlassen; dies gilt nicht für Bescheide auf Grund eines…

UFSW RV/3375-W/07Vermietung von Wohnungseigentumsobjekten, Fremdfinanzierung, endfälliger Kredit, Verluste, Liebhaberei, Vorsteuerausschluss, USt-Schuld aufgrund der Rechnungslegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.06.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…

UFSL RV/0881-L/09Umsatzsteuerpflicht von Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde B, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, 4040 Linz, vom 7. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…