…Umsatzsteuererklärung 2017, 2) die an die X-GmbH zu Handen des Bf. gerichtete Benachrichtigung vom 15.4.2019 über Höhe und Fälligkeit des für den Zeitraum 04-06/2019 zu entrichtenden Vorauszahlungsteilbetrages an Körperschaftsteuer folgenden Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II…
…Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid (teilweise) stattgegeben, so führt dies grundsätzlich zu einer Rückstandsminderung, die mit Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung oder des Erkenntnisses wirksam wird. Rz 494: Wurde einem Antrag auf Aussetzung von Vorauszahlungsteilbeträgen stattgegeben, so führt dies dazu, dass Vierteljahresbeträge jeweils nur in einem dem Beschwerdebegehren…
…aber keine Änderung der bereits fällig gewordenen Vorauszahlungsteilbeträge ("Vierteljahresfälligkeiten") bewirken. Der jeweils erste nach dem Änderungszeitpunkt fällig werdende Vorauszahlungsbetrag beträgt ein Viertel der neu festgesetzten Vorauszahlungen zuzüglich oder abzüglich jener Unterschiedsbeträge, um die die bereits fällig gewesenen Vorauszahlungsteilbeträge gegenüber der neu berechneten Vierteljahresfälligkeit zu niedrig…
12.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung 12.1.2.1. Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden…
19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
28.5 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) 28.5.1 Vorauszahlungsverpflichtung Rz 7557: Jeder Steuerpflichtige hat auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur dann festzusetzen, wenn bei den nichtlohnsteuerpflichtigen Einkünften die Veranlagungsgrenze von 730 Euro überschritten wurde (§ 41 Abs. 1 Z 1…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
21.2.5 Ermittlung des Grundanteiles Rz 6447: Wird die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vom gemeinen Wert oder von den fiktiven Anschaffungskosten bemessen, ist der auf Grund und Boden entfallende Teil aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Dies gilt auch für Eigentumswohnungen (VwGH 13.12…
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum Rz 1395: Die Bestimmung, wonach Vorauszahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die…
4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…
22.5.3.2 Besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 Rz 6733: Wird bei einer Veräußerung eines Grundstückes des Privat- oder Betriebsvermögens keine Selbstberechnung der ImmoESt gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 vorgenommen, ist vom Steuerpflichtigen grundsätzlich gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
27.229.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) Rz 1545: Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 45 EStG 1988 (siehe dazu EStR 2000 Rz 7557 ff). 27.2.129.2.1 Allgemeines Rz 1546: Die Bestimmung des § 45 EStG 1988 ist nach § 24 Abs…
…über die Beschwerden 1.) vom 04.12.2019 gegen die Benachrichtigung des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages an Einkommensteuer für den Zeitraum 10-12/2019 vom 15.10.2019. 2.) vom 04.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…Veranlagung für 2000 mit Bescheid vom 18.Jänner 2002 auf € 102.383,46 erhöht worden. Da die Erhöhung der Vorauszahlung weniger als einen Monat vor Fälligkeit des Vorauszahlungsteilbetrages für das erste Quartal (15.Februar 2002) bescheidmäßig bekannt gegeben wurde, war ein Ausgleich (Erhöhung) gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin MMag. Elisabeth Brunner, den Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Gertraud Lunzer als Senat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Manuel Friedrich Stabinger, Neugasteig…