…dem Schreiben des Bw. vom 19.8.2008 AS 57). Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…in welchen ihm mitgeteilt wird, dass er - da er in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habe und auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei - in Deutschland keinen Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für seine volljährige Tochter habe. Weiters legte er eine Bestätigung seines inländischen Dienstgebers betreffend…
…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…sein 1963 geborenes, nicht seinem Haushalt zugehöriges Kind, AB, für welches er den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) im Zeitraum 1-12/2009 geleistet habe, zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 34 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
… 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Damit ist aber das Schicksal…
…März 2009 und führte begründend aus, Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder im Wege eines Kinder- noch eines Unterhaltsabsetzbetrages noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung wiederholte der Bw. unter Berufung auf die Bestimmung…
…Jänner 2007 wurde dem Berufungswerber mitgeteilt, dass für seinen volljährigen Sohn Stephan P, geboren am xx, seit September 2004 keine Familienbeihilfe mehr bezogen werde. In § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 werde normiert, dass für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen…
… 2 Abs 1 lit b EStG 1988 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…
…Bw. gelebt habe. Der Bw. wurde jedoch auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Zif. EStG 1988 verwiesen, wonach für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt wird. Allenfalls könnten Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des …
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 in der ab September 1992 geltenden Fassung BGBl. 311/1992 haben Kinder, deren Eltern ihren nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Einschätzung des Grades der Behinderung berücksichtigt wurde). Nach Feststellung des obigen Sachverhalts hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz über die vorliegende Berufung rechtlich erwogen: Gemäß § 2 Abs 1 lit c FLAG besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe "für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21…
…beschäftigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 in der für 2007 geltenden Fassung haben Anspruch auf Familienbeihilfe volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten…
…dauern kann (wie Sie aus dem beiliegenden Schreiben entnehmen können). Darüber hinaus ist die Erlangung einer derartigen Bewilligung für Zwecke der Familienzusammenführung lediglich für den Ehepartner und minderjährige Kinder möglich. Die bereits volljährigen Kinder bzw. andere Familienangehörige können daher einen solchen Aufenthaltstitel (nur unter bestimmten…
…auf Familienbeihilfe unter Verweis auf § 2 Abs. 1 lit c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) zurück, wonach ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder nur dann besteht, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des…
…EStG nicht abzugsfähig. Zum geltend gemachten UAB: Gemäß § 34 Abs 7 Z. 5 EStG seien Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages, noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Der Sohn D. habe im Jahr…
…bereits volljährig und studiert in Kanada. Gleichzeitig damit ist aber das Schicksal gegenständlicher Berufung entschieden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 34 Abs. 7 lit. 5 EStG 1988 steht in diesem Fall dem Unterhalt leistenden Elternteil weder eine Berücksichtigung der diesbezüglichen Aufwendungen in Form eines Kinder…
…gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967, wenn ein volljähriges Kind, für das kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gegeben sei, beim AMS als Arbeit suchend vorgemerkt sei. Diese Voraussetzungen träfen auf seine 19-jährige Tochter B zu. Er…
…der Sohn des Bw. im Rückforderungszeitraum Zivildienst geleistet hat. In ständiger Rechtsprechung vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht, dass die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind beseitigt. Im Erkenntnis vom 21.9.2006, 2004/15/0103, hat der Gerichtshof…
…Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Die Bw. hat während bestimmter Monate des Jahres 2010 für ihren damals bereits volljährigen Sohn VN_Kd Familienbeihilfe bezogen. Für diese Monate wurde ihr auch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt…