…dem Schreiben des Bw. vom 19.8.2008 AS 57). Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…in welchen ihm mitgeteilt wird, dass er - da er in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habe und auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei - in Deutschland keinen Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für seine volljährige Tochter habe. Weiters legte er eine Bestätigung seines inländischen Dienstgebers betreffend…
…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…Abs. 1 lit. c FLAG 1967 regelt, unter welchen Voraussetzungen bei Behinderungen der Grundbetrag an Familienbeihilfe gewährt werden kann. Dieser Grundbetrag steht für volljährige Kinder zu, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25…
…Lebenshaltungskosten) an ihre volljährige Tochter nicht von den Einkünften der Beschwerdeführerin abgezogen werden. Der Beschwerdeführerin wurden ihre Unterhaltsleistungen an die Tochter im Rahmen der vom Einkommensteuergesetz bestehenden Bestimmungen gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 durch die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus und dem Kinderabsetzbetrag berücksichtigt und…
…Beschwerde vom 14.03.2023 gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 02.03.2023 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, könne auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt werden…
…betreffend den Bf). Die Unterhaltsleistungen des Bf an seine volljährige Tochter dienen der teilweisen Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, da seine Tochter im Streitjahr noch nicht mit ihrem Studium fertig war (Protokoll des Bezirksgerichtes vom 8.11.2016). Rechtsfolgen : Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe…
…1 in Verbindung mit Abs. 2 lit. d und Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben volljährige Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn a) sie…
…der Nachweis erbracht wird, dass sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst Krankheitskosten darstellen würden. Ist das Kind volljährig und wird keine Familienbeihilfe bezogen, sind solche Unterhaltsleistungen dem § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) zu subsumieren. Im zweiten Punkt…
…des Finanzamtes verwies auf eine Entscheidung des UFS vom 14. April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den…
…sein 1963 geborenes, nicht seinem Haushalt zugehöriges Kind, AB, für welches er den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) im Zeitraum 1-12/2009 geleistet habe, zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass gemäß § 34 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…
… 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Damit ist aber das Schicksal…
…März 2009 und führte begründend aus, Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder im Wege eines Kinder- noch eines Unterhaltsabsetzbetrages noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung wiederholte der Bw. unter Berufung auf die Bestimmung…
…Jänner 2007 wurde dem Berufungswerber mitgeteilt, dass für seinen volljährigen Sohn Stephan P, geboren am xx, seit September 2004 keine Familienbeihilfe mehr bezogen werde. In § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 werde normiert, dass für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen…
… 2 Abs 1 lit b EStG 1988 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…
…Bw. gelebt habe. Der Bw. wurde jedoch auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Zif. EStG 1988 verwiesen, wonach für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt wird. Allenfalls könnten Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des …
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern…
…Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 in der ab September 1992 geltenden Fassung BGBl. 311/1992 haben Kinder, deren Eltern ihren nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen.“ Dem Bf. ist zunächst darin beizupflichten…
…Einschätzung des Grades der Behinderung berücksichtigt wurde). Nach Feststellung des obigen Sachverhalts hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz über die vorliegende Berufung rechtlich erwogen: Gemäß § 2 Abs 1 lit c FLAG besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe "für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21…