…die GmbH tätig seien. Der Verzicht auf Entgelte sei nur "...als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen..." bis "...sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder verbessert..." habe. Im Zuge eines Vorhaltsverfahrens haben Sie eine Vereinbarung zwischen der GmbH und Ihnen vom Dezember 2001 vorgelegt, wonach die Geschäftsführerbezüge…
…Fahrzeug, zu bezahlen. Dies solange sie diese Tätigkeit körperlich zu leisten imstande gewesen sei, bei weiterhin aufrechtem Anspruch auf Geschäftsführungsentgelt, aber Verzicht auf Auszahlung, solange bis es die Ertrags- und Liquidationslage (wohl gemeint: Liquiditätslage) erlaube. Im Zeitraum von 1997 bis 2005 habe die Bw. an…
…Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß…
…Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß…
…Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß…
…Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß…
…Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß…
…Ein Verzicht des Vermieters auf Schriftlichkeit ausschließlich zur Reduzierung bzw. Verhinderung der hierdurch auflaufenden Ausgaben des Mieters auf Kosten der Vertragssicherheit steht in Widerspruch zu dessen Interessenslage und ist im gegebenen Fall lediglich durch die Nahebeziehung der Vertragsparteien erklärbar. B5.) Die Bauträgerin übergab der Berufungswerberin…
…Kleinunternehmer wirksam verzichtet worden, wäre die Besteuerung nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Regeln erfolgt - der Vorsteuerabzug somit zugestanden. Dass der Bw. während der Zeit seiner aufrechten Geschäftsführungsbefugnis keine Erklärung nach § 6a UStG 1972 bzw. § 6 Abs. 3 UStG 1994, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu verzichten…
…Geschäftsführer in der Krise sein Gehalt grob fahrlässig nicht auf ein Mindestmaß herabsetzt. Der Richter fällte einen Freispruch, der vom OLG [Ort_Y] bestätigt wurde. Er kam im Urteil vom 18. März 2010 aber nicht zum Schluss, der Berufungswerber hätte seinen Geschäftsführungsbezug nicht herabsetzen müssen…
…jedoch auf kein Interesse. 2) Es ist richtig, dass das Dienstverhältnis mit Herrn BMO bereits im September 1997 beendet wurde. Mit diesem Zeitpunkt war es für Mag. JST erforderlich, die Kontaktlinsenanpassungen selbst durchzuführen und er musste daher vermehrt im Betrieb tätig sein. Zunächst wurde versucht…
…um Auskunft darüber, in welcher Höhe Geschäftsführerbezüge im Aufwand verbucht worden seien und welche Geschäftsführerbezüge zugeflossen seien (Blatt 53). Dieser Vorhalt wurde von der Bw dahingehend beantwortet, dass keine Geschäftsführungsbezüge bezahlt worden seien. Es wurde eine Aufstellung der Honorare für die Werkvertragstätigkeit der geschäftsführenden Gesellschafter…
…Am 7. März 1995 erklärte der Geschäftsführer schriftlich, dass er auf die Auszahlung des Geschäftsführerbezuges für 1993 verzichte, da es im Jahr 1994 zu einem eklatanten Umsatzeinbruch gekommen wäre und er dadurch der Gesellschaft das Überleben ermöglichen wolle. Die im Jahr 1993 eingestellte Verbindlichkeit in…
… sogar auf eine abschließende Besprechung bei der GPLA wurde verzichtet. Weiters sehr aufschlussreich, dass auch diese sog "Unkostenbeiträge" nicht näher erläutert werden. Eindeutig fehlt es sohin auch an der Mitwirkung in diesem Berufungsverfahren. Auf den diesbezüglichen Vorhalt des Finanzamts v 15.11.07 wird ausdrücklich…
…die über einen Pkw verfügten, wurde eine Vergütung für das Anbringen eines deutlich sichtbaren Werbeaufklebers auf den Pkw angeboten. Diese Werbezahlungen wurden vom Prüfer als Vorteil aus dem Dienstverhältnis beurteilt und ebenfalls den Lohnabgaben unterworfen. Das Finanzamt schloss sich den getroffenen Feststellungen an und forderte…
…und ergänzte diese dahin gehend, dass zu den sonstigen Vergütungen der laufende Bezug, übernommene Sozialversicherungsbeiträge sowie der Privatanteil für die Benützung des firmeneigenen PKW zählen würden. Weiters wies sie darin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.11.2004, Zl. 2003/13/0018, hin. Für…
…sondern in der Art eines Dauerschuldverhältnisses gestaltet und auf unbefristete Dauer angelegt (vgl. auch Punkt 2.1.1.4/g). 3.1.2.4 Arbeitszeit und Unternehmerrisiko Die Modalität der Bezahlung des Geschäftsführungsbezuges weist auffallend viele Elemente auf, die auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hindeuten…
…aufgrund einer Gesellschafterzusage, nach der diese einen Betrag von maximal € 100.000,- ebenfalls zu 3,5% verzinst in Anspruch nehmen könne. Auf diesem Wege könnten höhere Zinserträge als von Banken lukriert werden. Als Sicherheit diene ihr Geschäftsführerbezug, Rückzahlungsmodalitäten seien keine vereinbart worden. Die Zinserträge…
…fallendes Unternehmerrisiko trage, da die Umsätze annähernd gleich hoch und die Bezüge im Prüfungszeitraum überhaupt unverändert geblieben sind. Dagegen führen wir aus: Mit dieser -zugegebener maßen der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgenden - eingeschränkten Begründung durch Eingehen auf nur ein Kriterium zur Beurteilung, ob die Tätigkeit…
…wurde kein Nachweis erbracht, dass es sich bei den strittigen Beträgen um 1. ein Darlehen oder 2. um verdeckte Gewinnausschüttungen handeln könnte oder 3. durch einen schriftlichen Vertrag auf eine Entlohnung verzichtet worden sei. Bemerkt wurde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Erk…