…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…vollständig verändert haben. Es lässt sich mit der Auflage der Gemeinde X auch nicht mehr der plötzliche Bedarf der Bw. nach einem ausgeklügelten Verwertungs- und Vermarktungskonzept und nach einem Partner, der das Verwertungsrisiko abnahm, erklären. Die von der Bw. vorgebrachte deutliche Ausweitung des Leistungsumfanges, "neues…
…des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung erhellt haben, ist einzig und allein die behauptete Überwälzung des sich durch die Auflage der Gemeinde ergebenden (davor hatte man mit einer problemlosen Verwertung gerechnet) Verwertungs- bzw. Verlustrisikos auf die D für die Verdoppelung des Honorars ursächlich gewesen…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…legte mit Schreiben vom 26. März 2001 tageweise Aufstellungen und Zeitpläne über die Tätigkeiten der Arbeitnehmer vor, welche auszugsweise wiedergegeben werden: "Wir sind ein Unternehmen, welches sich seit ca. 12 Jahren konkret mit Abfall- und Altstoffsammlung, -behandlung und -verwertung befasst. Unser derzeitiger Fuhrpark umfasst ca…
…heraus. Vereinbarungsgemäß hat der Lizenzgeber das Recht, der Lizenznehmerin die Verwertung seines Patentes und aller Folgeentwicklungen mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn a) die Lizenznehmerin mit fälligen Zahlungen von Lizenzgebühren nach Setzung einer eingeschriebenen Nachfrist mehr als ein Monat im Rückstand ist; b) im Falle…
…mit folgendem Inhalt vor: | "M. Liegenschaftsverwertung GmbH Adr.2.UID Nr.: ATU3339 | | O. Immobilien Verwertungs- und Beratungs GesmbH Adr3 1234 | | | 30. September 2005 | FAKTURA 001 | | Kaufpreis lt. Kaufvertrag für Kaufgegenstand 1a 1462/1642 Anteile der Liegenschaft…
…beschäftigten sonstigen Profi-Spieler entfällt. Dieser Konsens konnte entsprechend der Ergänzung und Klarstellung vom 4. Oktober 1999 erst nach Zustimmung des F. als Dritten vollzogen sein. Wenn die Bw. meint, eine Vereinbarung über die Abtretung der Verwertungs- und Transferrechte wäre nichtig, ist dazu zu sagen…
…die Bw 2002 eine ihr von der Grundstücks-Voreigentümerin XYGmbH zugedachte, neue werbende Tätigkeit anderer Art auf: Dieser Vorgang stand im engen zeitlichen Zusammenhang mit den Verwertungs- und Verkaufssondierungen ihrer Gesellschafter Y-GmbH (bis März 2000) bzw. XY (ab April 2000) spätestens seit Anfang 2000…
…habe die Bw. die uneingeschränkte Verwertungs- und Einsatzmöglichkeit über die angeschafften Wirtschaftsgüter gehabt. Die Windkraftanlagen hätten weiterveräußert werden können. Auch wäre es möglich gewesen, die Anlagen durch ein anderes Unternehmen an jedem beliebigen Standort aufzustellen (zu montieren) und in Betrieb nehmen zu lassen. Die Bw…
…2.4. Beweise 3. Gesetzesstellen 4. Sachverhalt bisher 4.1. Vertrag 4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball 4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag…
…Der Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO) ist Grundlage (Exekutionstitel) für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren (§ 233 Abs. 1 BAO), er ist jedoch nicht Exekutionstitel für das Vollstreckungsverfahren zur Befriedigung, weshalb Verwertungshandlungen nicht gesetzt werden dürfen. Die Sicherungsexekution bringt nur ein bedingtes Verwertungs- und Befriedigungsrecht, das erst in…
…die ihnen aus der Verwertung des Leasinggegenstandes im Sinne des nachstehenden Absatzes zustehen. 4. Der Leasinggeber wird den Leasinggegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen verwerten. Die vom Leasinggeber erzielten Verwertungserlöse im Ausmaß von 95% abzüglich der aufgelaufenen und belegten Verwertungs- und Instandhaltungskosten sind dem Leasingnehmer gut zu…
…die ihnen aus der Verwertung des Leasinggegenstandes im Sinne des nachstehenden Absatzes zustehen. 4. Der Leasinggeber wird den Leasinggegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen verwerten. Die vom Leasinggeber erzielten Verwertungserlöse im Ausmaß von 95% abzüglich der aufgelaufenen und belegten Verwertungs- und Instandhaltungskosten sind dem Leasingnehmer gut zu…
…angemeldeten Patente mit einem relativ geringen Betrag aktiviert wurden, kommt daher in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Was die Verwertungs- und Nutzungsrechte betrifft so kommt der Aussage des Sohnes besondere Bedeutung zu "Ich bin der Meinung, dass ich hinsichtlich der Lizenzen nicht an das Unternehmen…
…eines aus mehreren gesonderten Abschnitten bestehenden Verfahrens zur Verarbeitung von Abfällen als Beseitigung oder als Verwertung vorzunehmen ist. Dieses Urteil hat daher im vorliegenden Fall, dem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt, keine Relevanz. Im vorliegenden Fall wurde das Beseitigungsverfahren D14 und das Beseitigungsverfahren D12 angewendet…
…die ihnen aus der Verwertung des Leasinggegenstandes im Sinne des nachstehenden Absatzes zustehen. 4. Der Leasinggeber wird den Leasinggegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen verwerten. Die vom Leasinggeber erzielten Verwertungserlöse im Ausmaß von 95% abzüglich der aufgelaufenen und belegten Verwertungs- und Instandhaltungskosten sind dem Leasingnehmer gut zu…