…was EB jedoch bestritt; er habe nie an P Zigaretten verkauft (Finanzstrafakt Bl. 101). Hierauf wurde aufgrund einer fernmündlichen Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden über EB um 10.15 Uhr eine vorläufige Verwahrungshaft verhängt und der Festgenommene in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert (Finanzstrafakt Bl. 102, 104).…
…und wird hierfür gemäß §§ 21, 35 Abs. 4 und 44 Abs. 2 FinStrG unter Anrechnung ihrer Verwahrungshaft gemäß § 23 Abs. 4 und 6 FinStrG in der Zeit am 25. Februar 2004, von 13:20 Uhr bis 13:40 Uhr unter Anwendung des § 38 FinStrG unter…
…in ihrem Ausspruch über die Strafe wie folgt abgeändert: Gemäß §§ 21, 35 Abs. 4 und 44 Abs. 2 FinStrG wird über A unter Anrechnung seiner Verwahrungshaft gemäß § 23 Abs. 4 und 6 FinStrG in der Zeit vom 22. Februar 2004, 05:00 Uhr, bis 25…
…64.000 Stück Zigaretten erkannt. Gemäß § 23 Abs.4 und Abs.5 FinStrG wurde die am 23.11.2005 von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr in verwaltungsbehördlicher Verwahrungshaft verbrachte Zeit mit 500,- € pro Tag, daher mit 198,- €, auf die Strafe angerechnet…
…von 10 Tagen festgesetzt. Gemäß § 23 Abs.5 lit.a FinStrG wurde die in verwaltungsbehördlicher Verwahrungshaft am 21.12.2006 von 10:15 Uhr bis 16:15 Uhr verbrachte Zeit im Verhältnis 500 € pro Tag, somit mit 125,- € angerechnet. Gemäß § 17 Abs.2…
…geb. am xxxxxx, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Der Sohn befand sich vom 21. August 2008 bis 23. August 2008 in Verwahrungshaft und vom 23. August bis 19. Jänner 2009 in Untersuchungshaft. Zu folgenden Zeiten war in den Jahren 2008 und 2009 der Sohn der Bw…
…der Bw. den schon im Finanzstrafverfahren gegen C. ausgesprochenen Verfall der Zigaretten gegen sich gelten zu lassen. III. Gemäß § 23 Abs. 5 und 6 wird die Verwahrungshaft des Bw. in der Zeit vom 5. Juli 2004, 18:15 Uhr, bis 6. Juli 2004, 15:15…
…000,00 (Euro fünfzehntausend) verhängt. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG wird die Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfall mit 28 Tagen festgesetzt. Die verwaltungsbehördliche Verwahrungshaft vom 9.1.2006, 10.20 Uhr bis 21.30 Uhr wird gemäß § 23 Abs. 5 lit. a FinStrG auf die Strafe angerechnet…
…16.00 Uhr bis 5.2. 2003, 16.00 Uhr, in Verwahrungshaft verbrachte Zeit mit 200,- € (100,- € pro Tag) auf die Geldstrafe angerechnet. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 363,- € bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis…
…000,-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen ausgesprochen. Gemäß § 23 Abs.4 und 5 FinStrG wurde die erlittene Verwahrungshaft auf die verhängte Geldstrafe angerechnet. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…Bestimmungen des § 23 Abs. 3 FinStrG und gemäß § 23 Abs. 4 und 6 FinStrG unter Anrechnung seiner Verwahrungshaft in der Zeit am 7. Mai 2001, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr, demnach in der Höhe von € 104,00 für 5 Stunden, eine Geldstrafe…
…und in ihrem Strafzweck. Dass man durch die Bezahlung einer Geldstrafe in finanzielle Engpässe gerät, bleibt das Risiko jedes Straftäters. Die Aussprüche über Kostenersatz und Anrechnung der Verwahrungshaft ergeben sich aus den bezogenen Gesetzesstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. November 2009
…sich Bw selbst nur bei einem Bekannten ausgeborgt. Auch N erlegte einen Betrag von 5.000,- ATS zur Sicherung von Geldstrafe und Kosten. Nach den Vernehmungen wurde die Verwahrungshaft des N und Bw aufgehoben. Zu dem Vorgang wurde am 30.6.2000 der bei S. …
…ausgeborgt. Auch Bw. erlegte einen Betrag von 5.000,- ATS zur Sicherung von Geldstrafe und Kosten. Nach den Vernehmungen wurde die Verwahrungshaft des Bw. und K aufgehoben. Zu dem Vorgang wurde am 30.6.2000 der bei S . beschäftigte Lagerarbeiter M.H. als Zeuge vernommen…
…16/17 einlagern. Frau D habe mit den gelagerten bzw. angelieferten Zigaretten nichts zu tun. Die Verwahrungshaft über K wurde um 21.30 Uhr aufgehoben. D. führte in der niederschriftlichen Einvernahme zunächst ihr Bekanntschaftsverhältnis zu ihren Landsleuten K und R aus. Bei dem gegenständlichen Vorgang…
…schwarzen, kantigen Plastiksäcken gesehen worden zu sein, erklärte er, dass dies nicht den Tatsachen entspräche. Im Reisepass des Verdächtigen waren zahlreiche Grenzübertrittsstempel enthalten. Die Verwahrungshaft wurde aufrecht gehalten und am 9.5. 2001 die Vernehmung fortgesetzt. J.K . erklärte, sich nun geständig vehalten zu wollen…
…sodass die Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden gegeben ist. Der Strafreferent des Finanzamtes Wels beantragt die Verhängung der Untersuchungshaft, wobei zuvor die Festnahmeordnung als Verwahrungshaft auszusprechen war, um nach anschließender Vernehmung des Verdächtigen über die weitere Haft zu entscheiden. Auf Grund der Aktenlage besteht der Haftgrund der…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen D wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Innsbruck, StrNr. 081/2006/00000…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des E, vertreten durch Dr. Karl Glaser, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Landstraße 22, vom 22. Februar 2002 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Alfred Ferstl als weitere Mitglieder des Senates in der…