…1 lit. b Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt werden, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand der Feststellung ist nach § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. In den Fällen des § 188 BAO ergeht der…
…Feststellung von Einkünften ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (§ 188 Abs. 3 BAO). Grundlage der Gewinnverteilung ist im Allgemeinen die Vereinbarung der Gesellschafter, insbesondere der Gesellschaftsvertrag. Die Abgabenbehörde kann von der vertraglichen Gewinnverteilung abweichen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse dem Gesellschaftsvertrag nicht…
…BAO die Einkünfte und die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber sowie nach der Rsp diejenigen Feststellungen, die die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte betreffen wie nichtausgleichsfähige Verlustteile, enthaltener Veräußerungsgewinn udgl (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 188 Anm 16). Kein Teil der Einkünftefeststellung sind die…
…Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden gemäß § 192 BAO diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Abgabenbescheide haben gem. § 198 Abs. 2 BAO im Spruch die…
…gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften - wie bei einer Kommanditgesellschaft - mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand dieser Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (§ 188 Abs. 3 BAO). Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen werden den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheiden der Teilhaber…
…1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Der Zweck der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften liegt darin, die Grundlagen für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren in…
…Personen beteiligt sind, werden die Einkünfte nach § 188 Abs 1 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Nach Abs 3 leg.cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Die Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind sohin gemäß § 188 BAO…
…1 BAO). Einheitlich und gesondert werden festgestellt die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Gewerbebetrieb, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (…
…188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden, im vorliegenden Fall mit Bescheid vom 8.3.2004. Gegenstand der Feststellung ist laut § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Der Spruch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung hat…
…gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften - wie bei einer KG - mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand dieser Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (§ 188 Abs. 3 BAO). Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen werden den Einkommensteuerbescheiden bzw. Körperschaftsteuerbescheiden der Teilhaber…
…Gegenstand der Feststellung auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Bei Vorliegen der Voraussetzung sind Feststellungsbescheide nach § 188 BAO zwingend zu erlassen. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde dbzgl. kein Ermessen ein. Nach § 192 BAO sind in einem Feststellungsbescheid enthaltene Entscheidungen, die für Abgabenbescheide…
…12.2007 die in den Kalenderjahren 2001 und 2002 erzielten Einkünfte und die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber gemäß § 188 BAO festgestellt. Die Feststellungsbescheide wurden nicht beeinsprucht und erwuchsen in Rechtskraft. Erst mit Bescheid vom 1.9.2009 erging aufgrund des Feststellungsbescheides vom…
…an, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Neben der Feststellung des Gewinns (und damit insbesondere auch dessen Höhe) ist gemäß Abs. 3 der Bestimmung Gegenstand der Feststellung auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Bei Vorliegen der Voraussetzung sind Feststellungsbescheide nach …
…Nach §188 BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, wobei nach Abs. 3 leg. cit. auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber Gegenstand der Feststellungen ist. Gemäß § 192…
… 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Gegenstand der Feststellung ist laut § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Der Spruch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung hat neben dem Bescheidadressaten zu enthalten: Art der Einkünfte, Höhe…
…wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Neben der Feststellung des erzielten Gewinns (und damit insbesondere auch dessen Höhe) ist gemäß Abs.3 der Bestimmung Gegenstand der Feststellung auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Bei Vorliegen der Voraussetzung sind Feststellungsbescheide nach…
…Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (Miteigentümer), und wird damit lt. ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch über das Zufließen der Einkünfte und die mit ihnen verbundenen Aufwendungen im Feststellungsbescheid abgesprochen (VwGH 7.2…
…wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Nach Abs 3 der genannten Bestimmung ist Gegenstand der Feststellung auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Die Einkunftsanteile der Beteiligten haben nicht nur ihren Anteil am laufenden Gewinn (Verlust), sondern auch am Veräußerungsgewinn (-verlust…
…aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gemäß Abs. 3 leg.cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Gemäß Abs. 4 leg.cit. finden die Vorschriften des Abs…
…die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gemäß Abs. 3 ist Gegenstand der Feststellung auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber…