…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2001 (betreffend das abweichende Wirtschaftsjahr 1.4.2000 bis 31.3.2001 ) wich das Finanzamt Reutte von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als es die mit dem Normalsteuersatz zu versteuernden Entgelte…
…letzten Voranmeldungszeitraum entsprechend § 17 Abs. 7 UStG 1994 zu erfassen wären. Diese Norm sei aber eine Spezialbestimmung bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Der Berufungswerber habe seine Umsätze jedoch immer nach vereinbarten Entgelten besteuert, weswegen § 17 UStG 1994 nicht anzuwenden sei. Er berufe sich auf…
…Verkürzung des Zahlungsweges beurteilt, der dem Grunde nach einer monatlichen Zahlung und Gegenzahlung entspreche. Werde die Miete nach vereinbarten Entgelten versteuert, so entstehe die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994. Erfolge die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, so sei davon auszugehen…
…Aufgrund der Bestimmungen des § 17 Abs. 2 UStG 1994 wäre die Hausgemeinschaft zur Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) verpflichtet gewesen (Jahresumsätze 2006 und 2007 jeweils über € 110.000). Die Veräußerung der bisher vermieteten Liegenschaft stelle ein Hilfsgeschäft zur Vermietung dar. Aufgrund der Verpflichtung zur…
…keine erhebliche Härte zu erblicken, sei unrichtig. Da bei der Abfuhr der Umsatzsteuern nach vereinbarten Entgelten diese, wie im konkreten Fall, zumindest teilweise noch nicht vereinnahmt worden seien, könne die sofortige Entrichtung des Abgabenrückstandes sehr wohl eine erhebliche Härte darstellen. Auch die sofortige Entrichtung der…
…1 lit. a UStG 1972 bzw. 1994 entsteht bei einer Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (wie im gegenständlichen Fall bei den Leistungsbeziehungen zwischen B und der Firma SZV GmbH) die Umsatzsteuerschuld für Lieferungen mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen ausgeführt worden sind (Sollbesteuerung); dieser…
…Prinzip der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben nach dem Zeitpunkt des Zuflusses und des Abflusses. Umsatzsteuerlich konnte der Bw. bei der Versteuerung seiner Leistungen zwischen Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollsystem) oder Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-System) wählen. Der Bw…
…1994 entsteht die Umsatzsteuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind; dieser Zeitpunkt verschiebt sich um einen Kalendermonat, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonates erfolgt…
…I 1994/663, in Kraft getreten am 1. Jänner 1995) entsteht die Umsatzsteuerschuld für Lieferungen und sonstige Leistungen bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung), zu der die Berufungswerberin im maßgeblichen Zeitraum 1992 bis 1996 auf Grund der Höhe der jährlich erzielten Umsätze verpflichtet war, gemäß …
…gemäß § 17 Abs. 7 UStG iVm § 4 Abs. 7 UStG als Geschäftsveräußerung zwingend nach vereinbarten Entgelten zu versteuern. Eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist in solchen Fällen ausgeschlossen, die Besteuerung erfolgt immer nach dem Soll-Prinzip (z.B. Pernt in Berger u.a., UStG-ON, …
…Daher ging das Finanzamt von einer Pflicht der Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten aus (§ 17 Abs 3 UStG 1994). Daher setzte das Finanzamt als Bemessungsgrundlage die vereinbarten Entgelte aus dem Verkauf der Immobilien (3,839.000 S) zuzüglich der von ihm angenommenen weiter verrechneten…
…2000 Stunden aufgewendet worden, was bei einem Stundensatz von 110 € Anschaffungskosten von 220.000 € ergebe. Bei freiberuflichen Steuerberatern sei die Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten anzuwenden. Bei der E. GmbH. sei die Vorsteuer nach vereinbarten Entgelten abgezogen worden. Den Feststellungen der Umsatzsteuersonderprüfung…
…mindestens 2000 Stunden aufgewendet worden, was bei einem Stundensatz von 110 € Anschaffungskosten von 220.000 € ergebe. Bei freiberuflichen Steuerberatern sei die Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten anzuwenden. Bei der Bw. sei die Vorsteuer nach vereinbarten Entgelten abgezogen worden. Den Feststellungen der Umsatzsteuersonderprüfung…
…beim Rechnungsempfänger befunden worden sei. Zur subjektiven Tatseite werde eingewendet, dass der Bf. davon ausgegangen sei, dass die Gesellschaft nach vereinnahmten Entgelten abrechne, wobei der Rechnungsbetrag in Teilbeträgen bezahlt worden und die erste Teilzahlung am 15. März 2005 über € 12.000,00 eingegangen sei…
…§ 4 Abs. 7 UStG darstellte und als solche zwingend nach vereinbarten Entgelten zu versteuern war (§ 17 Abs. 7 UStG). Dies bedeutet, dass für die Versteuerung dieses Umsatzes die Vereinbarung und nicht die Vereinnahmung des Entgeltes maßgebend war. Nach dem im § 19 Abs. 2 Z 1…
…mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Buchführungspflicht eingetreten ist, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Demnach kommt die Istbesteuerung nicht mehr zur Anwendung, wenn für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen Gewerbebetrieb (im gegenständlichen Fall gewerbliche Vermietung) die Buchführungspflicht eingetreten ist (vgl. Kolacny-Caganek…
…evidentermaßen am 30. 4. 1992 erfolgt und korrespondierend damit - für den Fall der Sollbesteuerung (an dieser Stelle sei angemerkt, dass der Bw. aktenkundig nach vereinbarten Entgelten versteuert) die Steuerschuld nach § 19 Abs. 2 Z 1 UStG 1972, erst im Jahr 1992 entstanden ist, erfolgte die…
…nennt, so ist dem entgegenzuhalten, dass er auf Grund der Versteuerung nach vereinnahmten (und nicht vereinbarten) Entgelten ohnedies nur die Umsatzsteuer abzuführen gehabt hätte, die er auch bereits vereinnahmt hatte. Sein diesbezügliches Vorbringen ist daher als reine Schutzbehauptung zu werten. Hinsichtlich des beizubehaltenden Tatvorwurfes nach …
…der in Höhe von S 5,000.000,00 als vereinbartes Entgelt (Sollbesteuerung) im Jahr 1987 der Umsatzsteuer zu unterwerfen sei. Auch diesbezüglich erweist sich die Versteuerung des Entgeltes im Streitjahr 1987 im Rahmen der zwingenden Istbesteuerung mangels tatsächlicher Vereinnahmung als rechtswidrig. Zu den weiteren…
…des Ferienhauses vom Plan getragen war, es weit überwiegend zu vermieten und dass dabei die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu erfolgen hat. Klärungsbedürftig war aufgrund des Berufungsbegehrens vorerst nur die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Privatnutzung der Ferienwohnung durch die Eigentümer, die von diesen bis zur Außenprüfung…