…und angenommen, dass die Verzollung auch in Prag möglich gewesen wäre. Es besteht nach Ansicht des Berufungssenates kein Zweifel, dass der Beschuldigte die an ihn gerichteten Fragen nach in der Schweiz gekauften Waren verstanden und diese bewusst wahrheitswidrig verneint hat. Seine Aussage vom 21. Oktober…
…Instanz bei der Verfassung des Vorlageberichtes oder der Verständigung über die Vorlage - die allerdings rechtlich völlig ohne Belang sind - aufzuzeigen. Das ist ihm gelungen. Wenn der Antragsteller darüber hinaus vermeint, das bisherige Verfahren entspreche einem völlig anachronistischen obrigkeitsstaatlichen Denken, das der Beschuldigte in keinem Fall…
…sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Eine Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache an den Spruchsenat als Ergebnis eines Berufungsverfahrens allein aufgrund des Umstandes einer unterbliebenen Verständigung eines Verteidigers über den Termin einer Verhandlung des Spruchsenates (bei im Übrigen ordnungsgemäßer Ladung des Beschuldigten) ist verfahrensrechtlich nicht…
…Burkhard Doblander, Commerztreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, wegen des Verdachts der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2004 gegen die Verständigung des Finanzamtes Innsbruck über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vom 27. April 2004 zu Recht…
…keine Verhandlung des Senates durchgeführt wird. Zu diesem Zwecke wäre beispielsweise eine fernmündliche Kontaktaufnahme tunlich gewesen. Das in erster Instanz nunmehr infolge unterbliebener rechtzeitiger Verständigung des Spruchsenates über die Erkrankung des Beschuldigten vorerst fehlende Parteiengehör wurde nunmehr durch die ausführliche Sachverhaltserörterung mit dem Beschuldigten vor…
…Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht…
…Der Bf. ersuche, ein Strafverfahren zu verhindern, welches ihm unnötiger Weise Kosten verursachen würde. In der Beschwerde werden auch Argumente gegen die Verständigung von der Einleitung wegen des Verdachts der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG vorgebracht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Ad 1…
…Antrag des Bf. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtet sich gegen die Versäumung der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 8. Oktober 2012 gemäß § 116 FinStrG zusammen mit der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens für 5. November 2012 angesetzten Beschuldigteneinvernahme. Die Anwendung des…
…war dem Berufungswerber schon aus der Verständigung des Finanzamtes Salzburg-Land bekannt, dass gerade der Umstand, dass er für das Jahr 2004 weder Umsatzsteuervoranmeldungen, noch Steuererklärungen abgegeben hat, Anlass für die Durchführung dieser Prüfungsmaßnahmen war. Der Vorsatz, wonach der Beschuldigte in dem Wissen der rechtswidrigkeitserheblichen…
…3 lit. b FinStrG eingestellt. Nach den wesentlichen Entscheidungsgründen habe der Beschuldigte im Umfang des erfolgten Schuldspruches in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Abgabe von entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen mit der Gewissheit gehandelt, durch die Verletzung dieser Pflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer zu bewirken und über die notwendigen…
…Dienstgeberbeiträge für die Monate August, September, Oktober, November und Dezember 2004 nicht rechtzeitig entrichtet zu haben. Auch die Verständigung des Finanzamtes Kufstein Schwaz würde ihm in ihrer schriftlichen Aufforderung vom 13. Dezember 2005 vorhalten, er hätte Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge für die Monate August, September, Oktober…
…dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Diese Aufgabe sei von der Steuerberatung GmbH bis zum fraglichen Zeitpunkt auch immer zeitgerecht und ordnungsgemäß erfüllt worden. Die Tätigkeit des Beschuldigten habe sich darauf beschränkt, rechtzeitig sämtliche notwendigen Belege an die Steuerberaterin zu übermitteln. Auf Grund der angespannten finanziellen…
…dass bei Eintreffen der Waren das Zollamt Graz zu verständigen ist bzw. der Disponent D.. Bei dieser Sachlage ist es völlig unverständlich, warum der Bf. sich nicht weiter um die ordnungsgemäße Beendigung des Zollverfahrens gekümmert hat und keinerlei Anweisungen an die Lagermitarbeiter erteilt hat. Er…
…bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2009, in welcher vorgebracht wird, dass am 3…
…wurde dem zum Zeitpunkt der Anberaumung der mündlichen Berufungsverhandlung (die Ladung des Beschuldigten bzw. die Mitteilung an den Verteidiger erfolgten laut GZ. FSRV/56 am 26. Jänner 2009) von dem in der Berufung angeführten, gemäß § 77 Abs. 1, 2 FinStrG vom Beschuldigten beauftragten Verteidiger bzw…
…Beschuldigten vom 22. Juni 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25. Mai 2009, StrNr. 001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des…
…Hinterlegungsanzeige nicht weitergeleitet habe, eine Verständigung sei nicht vorgefunden worden. Da der Bf. sohin durch ein für ihn unvorhergesehenes Ereignis an der rechtzeitigen Erhebung eines Einspruches gegen die Strafverfügung und den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gehindert gewesen sei, werde beantragt, gegen diese Versäumung…
…FinStrG begangen hat. Zugleich erging eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG. In der dagegen erhobenen Beschwerde führt der Beschuldigte wie folgt aus: "Der Beschuldigte hat im Zeitraum 2001 bis 2002 seine abgabenrechtlichen…
…Postsperre durch den Zusteller für sie ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis gewesen ist. Durch die Verständigung von der Hinterlegung dieser Vorladung hatte die Beschuldigte davon Kenntnis, dass ein behördliches Dokument an sie zugestellt werden hätte sollen. Ein Ereignis im Sinne des § 167 FinStrG ist unvorhergesehen…
…Verständigung über diese verfahrensleitende Verfügung (hier zugestellt am 7. September 2007). Ist das Untersuchungsverfahren bzw. das Finanzstrafverfahren eingeleitet, ist gemäß § 38 Abs.2 Z.1 Bankwesengesetz, BGBl 1993/532 idF BGBl I 2007/108, das Bankgeheimnis durchbrochen. Ob und wann der Einleitungsbescheid gegenüber dem Beschuldigten…