…haben; die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechtes, Kreditanstalten des öffentlichen Rechtes, die Österreichische Staatsdruckerei, weiters Rundfunkunternehmen sowie Elektrizitäts-…
…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…
…der Versicherungsanstalt_B vom November 2004 entsprechen die Leistungen des Krankenversicherungsschutzes der Art nach denen der (deutschen) gesetzlichen Krankenversicherung sowie des Pflegepflichtversicherungsschutzes nach Art und Umfang denen der (deutschen) gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei der dt.Versicherungsanstalt_B handelt es sich um einen privaten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit…
…7 Abs. 3 fallen, | - | unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, | - | Unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, | - | beschränkt steuerpflichtige | | - | in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den…
…3 und 4 sein. (3) Gruppenträger können sein unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden…
…1 Z 3 und 4 alle (übrigen) Körperschaften, die Genussrechte oder Partizipationskapital ausgeben können (Sparkassen, Hypothekenanstalten, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). Soweit an anderen Rechtsformen von Körperschaften überhaupt Beteiligungen denkbar sind, schließt sie der Wortlaut des § 10 Abs. 1 von einer Beteiligungsertragsbefreiung aus (denkbar wären Zuwendungen von…
… 10 Abs. 1 Z 3 und 4 alle (übrigen) Körperschaften, die Genussrechte oder Partizipationskapital ausgeben können (Sparkassen, Hypothekenanstalten, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). Soweit an anderen Rechtsformen von Körperschaften überhaupt Beteiligungen denkbar sind, schließt sie der Wortlaut des § 10 Abs. 1 von einer Beteiligungsertragsbefreiung aus (denkbar wären…
…sein. Gemäß § 9 Abs. 3 KStG 1988 sind Organträger unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne des Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können…
…3 KStG 1988 sei abschließend geregelt, dass als Organträger nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, zugelassen seien. Die Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beende die…
…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…
…GewStG gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Ist ein solches Unternehmen dem Willen eines anderen inländischen Unternehmens derart untergeordnet, dass es keinen eigenen Willen hat…
… 8 Abs. 2 2. Teilstrich handelt es sich um die Einkommensverteilung eigentümerloser Körperschaften, wie Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereine, Anstalten, Stiftungen, Fonds oder Betriebe gewerblicher Art. Auch diese Bestimmung vermag die Qualifikation des Säumniszuschlages betreffend verspätet abgeführter KESt somit nicht zu tragen. Bleibt noch zu…
…der AG/Bw. - 2. Teil - Pensionseinrichtung lautet: ".. ab 01. Jänner 1940 unter der Bezeichnung "Pensionseinrichtung/alt" in eine Zuschusskasse in der Rechtsform eines kleinen Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit umgewandelt. ... Seit 01. November 1949 wurde das Pensionsinstitut nach den bisherigen Grundsätzen fortgeführt." Die vom Bw. zitierten Auszüge…
…durch den Kauf der Polizze, sohin entgeltlich auch die Mitgliedschaft beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit erworben. Die dortige Betriebsprüfung war offensichtlich der Meinung, dass § 29 Ziff. 3 EStG 1998 deswegen zum Zuge kommt, weil im Kommentar der Verzicht auf die Ausübung eines Options-, Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechtes…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 22./28. Jänner 2003 unterzeichneten die Pensionskasse der W GmbH, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in M als Darlehensgeberin und der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw) und seine Ehegattin, CK, beide wohnhaft in Ö in Deutschland…
…nicht. § 61a Abs. 1 VAG lautet: " (1) Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann seinen gesamten Versicherungsbetrieb oder sämtliche Versicherungsteilbetriebe im Weg der Gesamtrechtsnachfolge nach den folgenden Bestimmungen in eine oder mehrere Aktiengesellschaften einbringen. " § 61b VAG "Wirkungen der Einbringung" lautet auszugsweise: " (1) Die mit der Einbringung gemäß …
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin betreibt das Versicherungsgeschäft in der Rechtsform eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit. Den für das Jahr 2001 erklärten Gewinn in Höhe von 6…
…Bezug einer deutschen Betriebspension, der "Pensionskasse MOR", eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit. Die Mittel für die Pensionsleistungen werden nur zu einem begrenzten - in meinem Fall geringen - Teil von der Anstalt als Auftraggeber der freien Mitarbeiter und zum überwiegenden Teil von diesen selbst aufgebracht. Sie werden in…
…der Landesdirektion L....... jeden Freitag: Arbeiten im Büro RB oder gelegentlich in der Landesdirektion L. Jedes Monat ein bis zwei Tage fachliche Schulung von neuen Mitarbeitern in der Landesdirektion L durch mich. Die bezeichneten Aussagen von Mitarbeitern der Austria - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde der Bw…
…bestehen, dass die erstmalige wie auch eine nach Auflösung wiederholte Bildung der Risikorücklage steuerfrei, ihre Auflösung dafür steuerpflichtig ist. Für reine Rückversicherungsunternehmen und kleine Versicherungsvereine soll § 73 a ebenso wie § 73 b nicht gelten. Kleine Versicherungsvereine sind überdies körperschaftssteuerlich auf andere Weise begünstigt (§ 22 Abs…