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69 Treffer116 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 19–211.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…den Versicherungen gegen Prämien - zu Nachschüssen verhalten werden oder es müssen die Mitglieder die Herabsetzung der Versicherungsleistung in Kauf nehmen (§ 40 Abs. 2 VAG). Die rechtliche Grundlage der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist das am 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016, BGBl…

KStR 2013 Rz 196–1972.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…fallen auf Grund ihrer Gewinnorientierung als abgabenrechtlich begünstigungsfähige Körperschaften aus. Vereine für Bank- und Kreditgeschäfte sowie Sparkassenvereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen Körperschaften zuzurechnen. Orden und Kongregationen sowie Religionsgesellschaften überhaupt, die auf…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 UGB). Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs. 2 UGB). Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und bestimmte EU-Gesellschaftsrechtsformen (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen/EWIV…

KStR 2013 Rz 448–4584.3 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Rz 452: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ermitteln ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988, weil sie einer Rechnungslegungspflicht nach dem VAG 2016 unterliegen; im Falle von kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit gemäß § 6268 VAG 2016 besteht eine im Vergleich zu großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit…

UFSW RV/0080-W/02Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital im Hinblick auf die Beteiligungsbefreiung nach § 63 Z 1 BewG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2004

…haben; die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechtes, Kreditanstalten des öffentlichen Rechtes, die Österreichische Staatsdruckerei, weiters Rundfunkunternehmen sowie Elektrizitäts-…

UFSG RV/0209-G/03Eine atypisch stille Gesellschaft wird nicht als Organträger anerkannt. Eine seinerzeitige abgabenrechtliche Fehlbeurteilung kann nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…

BFG RV/3100043/2011Zuzug von Deutschland nach Österreich nach Pensionierung: 1. Höhe des Progressionsvorbehaltes bei Bezügen aus dt. Sozialversicherungsrente 2. Besteuerung einer dt. Betriebspension und von Bezügen aus dt. Pensionskasse 3. Beiträge an ausländische (dt.) private Krankenversicherung als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2015Teil 1/2

…2010: 13.448 € (12.745 € Rente +703 € VuV). II) Bezüge aus der Pensionskasse Ergo VvaG 1) Der Bf bezieht von der Pensionskasse Ergo VvaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) seit Oktober 2006 eine jährliche Leibrente (Altersrente) in der Höhe von 6.984,48 €…

BFG RV/2100744/2013Wiederaufnahme des Verfahrens: Keine Feststellung des Nichtbestehens einer Unternehmensgruppe wegen Liebhaberei beim Gruppenmitglied
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2014

… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

… 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen Personen des privaten Rechts sind die juristischen Personen…

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…operativ oder nur vermögensverwaltend tätig sind. Auf Grund der Rechtsform sind zur unternehmensrechtlichen Buchführung verpflichtet: AG (§§ 3, 125 ff AktG, §§ 189 ff UGB) GmbH (§§ 22, 23 GmbHG, §§ 189 ff UGB) SE (§ 2 UGB, §§ 189 ff UGB) Sparkassen (§ 1 Abs. 1, § 23 SpG) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (…

KStR 2013 Rz 424–4254.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…5 EStG 1988 für bestimmte Körperschaften fest. Auf Grund dieser Bestimmungen haben folgende Körperschaften den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln: Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) Rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (siehe Rz 452) Gemeinnützige Bauvereinigungen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte unbeschränkt steuerpflichtig…

KStR 2013 Rz 542–54812.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann. Eigentümerlose Körperschaften im engeren Sinn sind: Sparkassen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Vereine Anstalten Stiftungen Fonds Betriebe gewerblicher Art. Rz 543: Sollte eine eigentümerlose Körperschaft Vorteile an dritte Personen gewähren, ist zu überprüfen, ob…

KStR 2013 Rz 1021–102515.3 Gruppenträger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG 2016 und Kreditinstitute im Sinne des BWG sein. Andere Körperschaftsteuersubjekte wie Privatstiftungen, Vereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61 Abs. 1…

BFG RV/7101807/2022Zurückweisung einer verspätet erhobenen Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.07.2022Teil 2/3

…von Z 19: 1. offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Kapitalgesellschaften (§ 34 AktG, § 2 GmbHG), große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 35 ff VAG 2016), Genossenschaften (§ 8 GenG) und Privatstiftungen (§ 7 PSG) durch Eintragung in das Firmenbuch. Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 68 ff VAG 2016) entstehen mit Erteilung der Konzession (§ 69 Abs. 2 VAG 2016); sie können…

KStR 2013 Rz 1200–120316.2.2 Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen (§ 10 Abs. 1 Z 7, Abs. 2 und 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Bestimmungen über die internationale Schachtelbefreiung zur Anwendung kommen können. Rz 1201: Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 KStG 1988 erfüllen folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften Europäische Gesellschaft (SE) GmbH Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (große) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften, die einem inländischen unter § 7 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 440–4642.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…auf Kapitalgesellschaften in der EU nicht zulässig sind (Rz 425), ist die Holding-Umwandlung praktisch auf die Umwandlung von Kapitalgesellschaften beschränkt, deren Hauptgesellschafter rechnungslegungspflichtige Genossenschaften oder rechnungslegungspflichtige Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Mögliche Rechtsnachfolger sind beispielsweise auch Sparkassen oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit…