…Jänner 1995 hat B rund ATS 26.000,00 [umgerechnet € 1.889,50] aus der Handkassa entnommen und sich angeeignet. Um ihre Machenschaften zu verschleiern, erstellte sie eine fingierte Rechnung einer Y GmbH mit Sitz in A [über den entnommenen Betrag] und verbuchte [dieses…
…689,67), das von der Finanzabteilung des UKH auf Grund der falschen Bestätigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch Z anstandslos ausbezahlt wurde. Um den wahren Zweck der finanziellen Beteiligung des Z am Ertrag dieser Malversationen zu verschleiern und diesen zu "legalisieren", wurden von der…
Dr.X übe seit 2007 keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus. Sie habe zwar versucht, wieder beruflich tätig zu werden, sei mit diesem Ansinnen aber gescheitert. Sie ist studierte Medizinerin, habe aber nicht als Ärztin gearbeitet, sondern sei [lediglich] in der Branche der Medizintechnik tätig…
…Arbeitsplatzes. Sowohl die Verräter von Diensterfindungen als auch die Erwerber derartiger Betriebsgeheimnisse haben daher offenkundig schon deshalb größtes Interesse, den strafrelevanten Sachverhalt vor dem Geschädigten verschleiern. Die Identität der verräterischen Diensterfinder darf daher tunlichst aus dem Belegwesen in der Buchhaltung des Erwerbs nicht erkennbar sein…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
…Beträge, dass er sie freiwillig anderen Kunden zur Verfügung stellte. Die Motivation dieses Vorgehens - Verschleierung einer zu großzügigen Kreditvergabepolitik - ist dabei nicht von Bedeutung. Gemäß § 20 Abs 1 Z 4 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Leistungen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw , vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 + 36, vom 10. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Jänner 2000 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
…sondern von langer Hand geplant, gleichsam auch zu Verschleierung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen und um die Verteidigungsmöglichkeiten des um die Umsatzsteuer gebrachten Fiskus zu schwächen, ein Konstrukt in Form einer britischen Limited tunlichst ohne greifbare Ansprechperson gewählt wurde und solcherart die Kommunikation mit dem Fiskus…
…damit die Umsatzsteuer zu verkürzen. Dass BG diese Verkürzung für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, ist dem gesamten Kontext ihrer Tätigkeit zu entnehmen und wird auch durch die langjährige Verschleierung ihrer Aktivitäten untermauert. 4. Zum Hinterziehungstatbestand (Veranlagungsjahr 2001): a. Im Gerichtsverfahren zur Untreue…
…seien. Sie habe lediglich namentlich zur Deckung der tatsächlichen Geschäftsanteile des Herrn LS an der Gesellschaft teilgenommen. Weiterer Kontakt habe dann später nicht mehr bestanden. Grund dieser Verschleierung sei gewesen, dass durch sonstige Verbindlichkeiten dem Herrn LS Vollstreckungsverfahren gedroht hätten, die somit seine Geschäftsanteile gefährdeten…
…dass der Stpfl. in Abwägung der in der Vergangenheit erfahrenen Schätzungshöhe offenbar "besser fährt" als bei Offenlegung der wirklichen Fuhrerlöse. Zur Verschleierung der tatsächlich gefahrenen Kilometer weisen auch die zur Belegsammlung genommenen Tankzettel die Kennzeichen der betankten Fahrzeuge nie auf, in den Werkstattrechnungen ist der…
…den Verdacht des Finanzamtes. Dem Berufungswerber werde aus dem Vergleich der Abtretungspreise unterstellt, vertragliche Gestaltungen zur Vermeidung oder Verschleierung bestehende Verpflichtungen zur Abfuhr von Steuern vorgenommen zu haben. Der ursprüngliche Abtretungspreis von S 400.000,00 sei aber durchaus angemessen gewesen. Dass der Geschäftsanteil neun…
…dass das Personal tatsächlich meist Vollzeit tätig wäre. Zwecks Verschleierung der vom Personal tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden würden in den an die Auftraggeber gelegten Rechnungen nur Pauschalen ausgewiesen werden. Anstatt den abgabenhängigen Lohnaufwand im Rechenwerk zu erfassen, würden in der Buchhaltung der P-GmbH Rechnungen der…
…dass das Personal tatsächlich meist Vollzeit tätig wäre. Zwecks Verschleierung der vom Personal tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden würden in den an die Auftraggeber gelegten Rechnungen nur Pauschalen ausgewiesen werden. Anstatt den abgabenhängigen Lohnaufwand im Rechenwerk zu erfassen, würden in der Buchhaltung der P-GmbH Rechnungen der…
…werden können, dass das Personal tatsächlich meist Vollzeit tätig wäre. Zwecks Verschleierung der vom Personal tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden würden in den an die Auftraggeber gelegten Rechnungen nur Pauschalen ausgewiesen werden. Anstatt den abgabenhängigen Lohnaufwand im Rechenwerk zu erfassen, würden in der Buchhaltung der Bw. Rechnungen…
…gelegt - und in der Verkürzung von Lohn- und Sozialabgaben bestanden. Zur Verschleierung sei die Firma in einer Kette von Personalleasingfirmen zwischengeschaltet gewesen. Bezüglich der Rechnung über das streitgegenständliche Fahrzeug sei festgestellt worden, dass Rechnungen in dieser Form nicht vorgekommen seien und der Firmenstempel nicht dem…