…geht hervor, dass darunter auch Einkünfte zu verstehen sind, die sich aus einem sonstigen Handeln, Unterlassen oder Dulden ergeben.Darunter ist jedes Verhalten zu verstehen, dass einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Charakterisiert sind diese Einkünfte durch ein Verhältnis Leistung - Gegenleistung. Durch den Bw. wird…
…Maßgeblich kann somit nur sein, ob eine Information, die dazu geeignet ist einem anderem einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen mit Entgeltsabsicht weitergegeben wurde und nicht ob die Information mit "Entgeltsabsicht" beschafft worden ist oder wie im gegenständlichen Fall, ob die Information zufällig zur Kenntnis gelangt…
…ein wirtschaftlicher Vorteil überlassen wurde: (1) Verschaffung der Möglichkeit einer Mietrechtsabtretung (vor der Aufgabe der Option): In der "Optionsrücktrittserklärung" ist der Bw. bereit "seine Mietrechte sofort und jederzeit an die N. GmbH zurückzugeben, wenn die N. GmbH ihre Rechte an die Q. AG (oder eine…
…auch eine weitere Gestion über diese "Restforderung" aus. Nachdem auch in der Folge nichts weiter von Seiten der B Holding GmbH ausgezahlt wurde, ist auch die Verschaffung eines geldwerten Vorteiles ausgeschlossen. LANGE (a.a.O.) führt in Rz 57, Seite 65 ebenfalls aus, dass eine…
…Rahmen einer ungewollten Vorteilsgewährung explizit ausschließt. Dass der Tatbestandsirrtum nicht früher erkannt werden konnte, resultiert zweifelsfrei daraus, dass sich die Verkäufer, die Ehegatten B., mit der de facto gegebenen Illiquidität der B. Holding GmbH ab dem 1. Jänner 1991 abgefunden hatten und dringendere wirtschaftliche Probleme…
…der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nach außen als Unternehmer aufgetreten. Ausbauten an einer Liegenschaft bilden umsatzsteuerlich einen eigenständigen lieferfähigen Gegenstand (s Ruppe, UStG3, § 6, Rz 205). Als umsatzsteuerliche Leistung kommt nämlich jedes wirtschaftlich…
…dar. Es liege ein Darlehen vor, dass durch die Einräumung eines Schotterabbaurechtes sowie einer persönlichen Haftung des DW abgesichert worden sei. Die von § 2 UStG für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft geforderte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setze voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen…
…März 2000 in der Rs C-110/98 "Gabalfrisa"(insbes. Rn 46) ausgesprochen, dass die Abgabenverwaltung objektive Nachweise für die erklärte Absicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, verlangen darf. Überdies wird auch darauf hingewiesen, dass die Eigenschaft als Steuerpflichtiger nur dann erlangt werden kann…
…2 angeführten Zinsen laut Prüfungsbericht vom 17. Juli 2006 passivieren muss und daher der G.P. GmbH schuldet, kann eine zusätzliche Vorteilsgewährung nicht erkannt werden." Das Finanzamt führt in der Berufungsvorentscheidung zum Berufungsvorbringen aus: "Der Bw. ermittelt seinen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988…
…Da eine derartige Abgeltung nicht erfolgt, ist daher davon auszugehen, dass die Presseberichte den geschäftlichen Vorteilsausgleich darstellen. Die Bw hat ja selbst vorgebracht, dass die Berichte eine Bereicherung für die potentielle Kundschaft darstellten. Diese Bereicherung der potentiellen Kundschaft dient letztlich dem wirtschaftlichen Interesse der Bw…
…Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber den Wohnungserwerbern nach außen als Unternehmer aufgetreten. Ausbauten an einer Liegenschaft bilden umsatzsteuerlich einen eigenständigen lieferfähigen Gegenstand (s Ruppe, UStG 3 , § 6, Rz 205). Als umsatzsteuerliche Leistung kommt nämlich jedes wirtschaftlich…
…einer Steuerberatungsgesellschaft aufgenommen worden seien. Insbesondere verfüge die Bw. über kein eigenes Klientel. Auftragserteilungen zur Buchhaltungs- oder Lohnverrechnungserstellung etwa durch Klienten des Einzelunternehmens des Gf. oder sonstiger Klienten bzw. Kunden lägen nicht vor. Unter anderem würden folgende, im Rahmen der für das Abgabenverfahren anzuwendenden wirtschaftlichen…
…der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber der Erwerberin nach außen als Unternehmer aufgetreten. Ausbauten an einer Liegenschaft bilden umsatzsteuerlich einen eigenständigen lieferfähigen Gegenstand (s Ruppe, UStG3, § 6, Rz 205). Als umsatzsteuerliche Leistung kommt nämlich jedes wirtschaftlich…
…der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen Rechnungen verrechneten Bauleistungen gegenüber der Erwerberin nach außen als Unternehmer aufgetreten. Ausbauten an einer Liegenschaft bilden umsatzsteuerlich einen eigenständigen lieferfähigen Gegenstand (s Ruppe, UStG3, § 6, Rz 205). Als umsatzsteuerliche Leistung kommt nämlich jedes wirtschaftlich…
…gestellt. g.) Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Betrachte man die rechtlichen Gestaltungen sowie das gesamte Rechnungswesen in den Jahren 1999 bis 2001, so gewinne man den Eindruck, dass das Unternehmen nur zu dem Zweck geschaffen worden sei, Kapital mittels atypischer stiller Gesellschafter im Wege einer Abschreibungsgesellschaft zu verschaffen…
…dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Weiterverkauf handle. Die Verschaffung eines wirtschaftlichen Vorteiles durch den Benennungsberechtigten für sich sei dann nicht gegeben, wenn sich sein Interesse darauf beschränke, Forderungen auf Rückzahlungen der Kreditbeträge aus bestehenden Verträgen mit dem Grundstückseigentümer…
…dass er nicht mit Grundstücken als solchen, sondern mit Angeboten zu deren Weiterverkauf handle. Die Verschaffung eines wirtschaftlichen Vorteiles durch den Benennungsberechtigten für sich sei dann nicht gegeben, wenn sich sein Interesse darauf beschränke, Forderungen auf Rückzahlungen der Kreditbeträge aus bestehenden Verträgen mit dem Grundstückseigentümer…
…im Jahr 2004 (mit Abschluss des Generalmietvertrages) eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums vor. Der Kaufvertrag, der letztendlich erst im Jahr 2007 abgeschlossen worden sei, sei unter anderem deswegen nicht schon im Jahr 2004 so vereinbart worden, weil bestimmte steuerliche Vorteile (außerordentliche Abschreibung bei der B…
…die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch hatte, sondern die Verpflichtung durch Herrn HG freiwillig eingegangen wurde. Für die Annahme einer freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes ist weiters der Bereicherungswille des Zuwendenden, also der Wille dem Empfänger der Zuwendung einen wirtschaftlichen Vorteil zukommen zu lassen, notwendig…
…eine wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber eingeräumt war (als allfällige Voraussetzung zur Geltendmachung von Vorsteuern), bezogen hat, sondern auf die zivil- bzw. handelsrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte der Gemeinschuldnerin im Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Waren. Der bloße Abschluss von (angefochtenen) Kaufverträgen verschafft noch keine Vorsteuerabzugsberechtigung, die zusätzliche (nicht erfolgte) Verschaffung…