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UFSI RV/0418-I/04Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung, Gutschrift der Anzahlung mangels Nachforderung laut Erstbescheid und Bescheidänderung nach § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…ist ausschließlich, inwieweit diese Anzahlung zu einer Verminderung der Nachforderungszinsen führt. Gemäß § 205 Abs. 3 vierter Satz BAO sind entrichtete Anzahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld im jeweils zur Nachforderung führenden Bescheid zu verrechnen. Diese Verrechnung ist mit dem Ausmaß der Nachforderung begrenzt. Die Nachforderung…

UFSL RV/1827-L/02Bekanntgabe einer Anzahlung im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO durch bloße Überweisung eines bestimmten Betrages auf das Abgabenkonto?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…214 Abs. 4 lit. e BAO sind Anzahlungen im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO entsprechend dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck zu verrechnen. Wurde eine Verrechnungsweisung erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß §…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…Erlassung eines Abgabenbescheides verrechnet oder gutgeschrieben wird (§ 205 Abs. 3 4. und 5. Satz BAO). Kommt es im Falle der Einkommensteuer für 2004 bis 42 Monate nach Beginn des Zinsenberechnungszeitraumes (1. Oktober 2005) weder zu einer Verrechnung noch zu einer Gutschrift, wird die Anzahlung ex…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 1/2

…die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von Belang seien, und dass die 62.000,00 S definitiv für den "Mehrwert" des Autos im Wege einer Verrechnung als Anzahlung und ein solcher Betrag nicht - wie von der F vermutet - extra geflossen sei, wurden ihm die Ergebnisse des Auskunftsverfahrens…

UFSG RV/0717-G/11Die Entrichtung der Einkommensteuerschuld laut Vorbescheid ist einer Anzahlung gleichzuhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Abs. 3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag…

UFSL RV/1028-L/07Anspruchszinsen bei bestehendem Guthaben auf dem Abgabenkonto ohne Bekanntgabe einer Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2010

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/1162-W/10Anspruchszinsen auch dann, wenn der Abgabepflichtige keine Möglichkeit einer Anzahlung hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2010

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSW RV/0334-W/08Anspruchszinsen trotz Guthaben am Abgabenkonto, jedoch ohne Bekanntgabe einer Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/0784-W/09Anspruchszinsen; verschuldensunabhängige Formulierung des § 205 BAO berücksichtigt weder Gründe, die zur späteren Abgabenfestsetzung, noch Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung geführt haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten (idF vor BGBl. I 2004/180) festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung…

UFSF RV/0319-F/09Umsatzsteuerliche Relevanz einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2010Teil 1/2

…mit dem finanzierenden Kreditinstitut abgeschlossene Kreditvertrag im Pkt. XIII die Regelung, dass Sondertilgungen jederzeit und ohne Verrechnung einer Kündigungsgebühr möglich seien. Dieser Punkt sei mit der Bank ausdrücklich ausgehandelt worden und zwar bereits in Vorwegnahme der geplanten Sondertilgung. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der Bank…

UFSW RV/2073-W/08Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSW RV/0417-W/03Anspruchszinsen, Entrichtung von Anzahlungen durch Verrechnungsweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Anspruchszinsen 2% über dem Basiszinssatz und sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß Abs.3 leg. cit. kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekanntgeben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekanntgegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …

UFSF RV/0509-F/091) Steuerliche Relevanz einer Vermietungstätigkeit 2) Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010Teil 2/2

…das Ergebnis einer zwischen diesem und der Bw. erfolgten Besprechung in Zusammenhang mit dem Fremdwährungsdarlehen schriftlich festgehalten wurde. In diesem Schreiben wird unter anderem ausgeführt, dass der Wunsch der Bw. in Hinblick auf ihre Pensionsplanung vorzeitige Tilgungen zu tätigen, jederzeit ohne Verrechnung einer Pönale oder…

UFSL RV/0461-L/11Anzahlung Vorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012

…sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen (§ 205 Abs. 2 BAO). Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSI RV/0426-I/02Vorschreibung von Anspruchszinsen trotz Bestehens eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen während des zinsenrelevanten Zeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/3325-W/09Anspruchszinsen; Guthaben auf dem Konto, jedoch keine Anzahlungen geleistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2011

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…wegen Überlastung Aufträge hätten ablehnen müssen. Ein unabhängiger Dritter hätte eine pauschale leistungsunabhängige Verrechnung von KfZ-Kosten im Ausmaß von 50 % sicherlich nicht akzeptiert. Die bei der Bw betriebsbedingt anzusetzenden KfZ-Kosten müssten daher unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse geschätzt werden. Auch sei zu berücksichtigen…

UFSW RV/0694-W/041. Kürzung des Kilometergeldes wegen Aufzeichnungsmängel 2. Eigenverbrauchsbesteuerung der Arbeitsleistung der eigenen Arbeitnehmer für ein Privathaus in Deutschland 3. Wertung einer Eingangsrechnung als Scheinrechnung 4. Verminderung der Maschineninvestitionen um die Förderung des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2008Teil 1/2

…den Rechnungen und den eigenen Zeitbedarf Wertansätze zur Verrechnung gekommen sind, die nicht geleistet wurden (Gutachten liegt vollständig in Kopie bei). Von der Betriebsprüfung wird auch der Verrechnungspreis zB der Software als überhöht beurteilt. Es werden zB eine Computeranlage mit Software Word/Excel/CAD Caddy…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…wegen Überlastung Aufträge hätten ablehnen müssen. Ein unabhängiger Dritter hätte eine pauschale leistungsunabhängige Verrechnung von KfZ-Kosten im Ausmaß von 50 % sicherlich nicht akzeptiert. Die bei der KG betriebsbedingt anzusetzenden KfZ-Kosten müssten daher unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse geschätzt werden. Auch sei zu berücksichtigen…

UFSI RV/0286-I/04Berufung gegen Anspruchszinsenfestsetzung als fristgerechter Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…mit dem eine weitere Anzahlung auf die Einkommensteuer für 2002 geleistet werden sollte, keine Verrechnungsweisung erteilt und dem Finanzamt den Zahlungszweck auch sonst nicht bekannt gegeben hat. In der Folge wurde das Guthaben (10.000 €) durch Verrechnung mit der Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal…