…wurde aus der Sicht des verfahrensgegenständlichen Zustellnachweises eigenhändig mit RSa (Formular 3 zu § 22 des ZustellG - Rückscheinbrief blau) bewirkt. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein unbedenklicher - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des…
…welche die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch die vorliegenden Rückscheine wird der Beweis erbracht, dass die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 vom Bw. übernommen worden sind. Zwar ist der Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises grundsätzlich…
…aus diesem Grund die gesetzliche Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit des § 163 BAO nicht abgeleitet werden. Die Vermutung des § 163 BAO kommt aber - unabhängig von der Einhaltung der Formvorschriften - auch dann nicht zum Tragen, wenn ein begründeter Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit von Aufzeichnungen in Zweifel…
…Bw. bis zur BP vollständig dem Bereich der Vermietung und Verpachtung zugeordnet worden. Sowohl Vorsteuern als auch AfA für das Anlagevermögen bzw. sofort absetzbare Werbungskosten für die Wohnungsausstattung waren dabei zur Gänze in Abzug gebracht worden. Lediglich bei den laufenden Betriebskosten hatte der Bw. erstmals…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die im § 163 BAO normierte Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen, auch wenn sie den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, nicht unwiderlegbar. Die Bw. beruft sich weiters, in den im Rechtsmittelverfahren übermittelten Schriftsätzen, auf die Möglichkeit der…
…veranlassten Abgänge von Werten inklusive der Nutzungsentnahmen. Wie bereits das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat, ordnet die Bestimmung des § 163 Abs. 1 BAO an, dass nur Bücher und Aufzeichnungen, die den Bestimmungen des § 131 leg.cit. entsprechen, die (widerlegbare) Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit haben…
…Forderung der B.GmbH" gegenüber der Bw. wird von ihm nicht thematisiert. Bei den dem UFS vorliegenden Niederschriften handelt es sich um öffentliche Urkunden die über den Gegenstand und den Verlauf der Amtshandlung vollen Beweis liefern. Einer Niederschrift kommt jedenfalls die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit…
…den Verahrenszeitraum). Für die Abgabenbehörde bestand unter den gegebenen Umständen aufgrund der massiven Formalmängel im Rechenwerk des Bw. nicht nur eine Schätzungsberechtigung sondern vielmehr eine entsprechende Verpflichtung. Aufgrund der festgestellten Mangelhaftigkeit der Grundaufzeichnungen vermitteln die Unterlagen des Bw. die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit i.S…
…herangezogen zu werden, dass die Zustellung bereits am 12. März 2007 erfolgt ist. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges. Wer behauptet, es lägen Zustellmängel…
…angeführt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Zustellnachweis, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde, eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein unbedenklicher - d.h. die gehörige Form aufweisender- Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges…
…öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln entsprechende Gründe darzulegen bzw. Beweise anzuführen sind, welche geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen. Es wäre daher im gegenständlichen Fall bei Vorliegen der behaupteten Zweifel an der nachweislichen Übernahme…
…Anstrich der ZustFormVO), die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des darin bezeugten Vorganges begründet. Ein Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit ist zwar zulässig, doch ist eine derartige Behauptung stets entsprechend zu begründen und sind auch Beweise dazu anzuführen, welche die genannte Vermutung zu…
…BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges (z.B. VwGH 3.6.1993, 92/16/0116; 24.11.1999, 96/03/0350). Da der…
…abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B. VwGH…
…2003, 2002/08/0061), war im Beschwerdefall davon auszugehen, dass der unbedenkliche, dh. die gehörige äußere Form aufweisende Zustellnachweis vom 7. Dezember 2007 (nach wie vor) die gesetzliche Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (vgl. zB VwGH vom 28. Oktober 2008, 2007…
…Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch diesen Rückschein wird der Beweis erbracht, dass das Zustellorgan die für eine Zustellung zu eigenen Handen erforderlichen Formerfordernisse (§ 21 ZustG) erfüllte (vgl. VwGH 17. 1. 1997, 94/07/0030). Zwar ist der Einwand der…
…Abwicklung der darin angeführten Geschäfte irrelevant gewesen seien. Dies und die darin gemachten Datumsangaben würden Zweifel an der Echtheit bzw. inhaltlichen Richtigkeit dieser Belege rechtfertigen. Zudem sei es unverständlich, weshalb die angeblich bereits Jahre davor erfolgte Bezahlung von LIV nicht bei den Bilanzerstellungen der Vorjahre…
…daher. Die von der Berufungswerberin geäußerte Vermutung, die ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten seien wahrscheinlich noch von HF entrichtet worden, entbehrt jeglicher aktenmäßigen Grundlage. Vielmehr haften die betreffenden Abgaben auf dem beim Finanzamt Schwaz geführten Gewerbesteuer-Zerlegungskonto nach wie vor unberichtigt aus. Im Übrigen wäre der angefochtene Ablaufbescheid…
…ihrer Rechtswidrigkeit im Rahmen der Beweiswürdigung Berücksichtigung finden hätten können (Ritz, BAO4, § 166 Tz 10). Ferner ist festzustellen, dass die im Abschlussbericht vom 14. Oktober 2009 festgehaltenen Ermittlungsergebnisse von der Bw. inhaltlich nicht beanstandet wurden. Es kann daher von der inhaltlichen Richtigkeit des Abschlussberichtes ausgegangen…
…Aufzeichnungen formell mangelhaft, so besteht zwar keine Vermutung ihrer inhaltlichen Richtigkeit, aber auch keine Vermutung ihrer sachlichen Fehlerhaftigkeit. Eine Schätzungsberechtigung als Folge formeller Mängel besteht nur dann, wenn die Mängel geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (§ 184 Abs…