…die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Vorrangiges Ziel einer Vertretertätigkeit ist die Akquisition (Erlangung und Abschluss von Aufträgen); hievon sind nur jene Vermittlungs- und Verkaufsfunktionen umfasst, die Merkmale des Vertreterberufes sind (VwGH 9.11.1983, 82/13/0146)…
…dazu. Vorrangiges Ziel einer Vertretertätigkeit ist die Akquisition (Erlangung und Abschluss von Aufträgen); hievon sind nur jene Vermittlungs- und Verkaufsfunktionen umfasst, die Merkmale des Vertreterberufes sind (VwGH 9.11.1983, 82/13/0146). Eine Tätigkeit, die in erster Linie eine Beratung und Hilfestellung darstellt, kann…
…13/0146, bestätigt der Verwaltungsgerichtshof jedoch auch, dass der Verordnungsgeber unter dem Begriff "Vertretertätigkeit" nicht jede im Außendienst stattfindende Tätigkeit verstanden wissen will - im Erkenntnis war insbesondere eine überwachende und kontrollierende Tätigkeit strittig - , sondern nur jene Vermittlungs- und Verkaufsfunktionen, die Merkmale des Vertreterberufes sind. Schließlich…
…vor, wenn das vorrangige Ziel der Abschluss von Geschäften und Kundenbetreuung sei. Sein vorrangiges Ziel sei der Abschluss eines Maklervertrages mit dem Kunden. Durch den Maklervertrag werde die Dienstleistung seines Dienstgebers verkauft. Durch den Abschluss des Maklervertrages nehme der Bw die Vermittlungs- und Verkaufsfunktion wahr…
…oder Inkassotätigkeit), zählt nicht als Vertretertätigkeit. Vorrangiges Ziel einer Vertretertätigkeit ist somit die Akquisition (Erlangung und Abschluss) von Aufträgen. Dabei ist nicht jede im Außendienst stattfindende Tätigkeit als "Vertretertätigkeit" anzusehen, sondern nur jene Vermittlungs- und Verkaufsfunktion, die Merkmal des Vertreterberufes ist (s. zB UFS vom…
…Überwachungs- oder Inkassotätigkeit), sondern nur jene Vermittlungs- und Verkaufsfunktion, die Merkmale des Vertreterberufs sind. Im gleichen Sinne hat auch die Lehre die Auffassung vertreten, dass als Vertreter Personen anzusehen sind, die regelmäßig im Außendienst zwecks Abschlüssen von Geschäften und Kundenbetreuung tätig sind, wobei es jedoch…
…der Berufungswerber ua. begründend aus, er übe seine Vertretertätigkeit mit dem vorrangigen Ziel des Abschlusses von Geschäften und Kundenbetreuung im Außendienst aus. Diese Tätigkeit nehme mehr als fünfzig Prozent seiner Arbeitszeit in Anspruch. Die Vermittlungs- bzw. Verkaufsfunktion sei das wesentliche Merkmal einer Vertretertätigkeit. Da seine…
…welcher auch im Außendienst tätig ist, verstanden wissen will. Dies trifft vielmehr nur auf jene Berufsgruppe zu, die als Vertreter jene Vermittlungs- bzw. Verkaufsfunktionen ausüben, welche Merkmale des Vertreterberufes darstellen (VwGH, 9.11.1983, 82/13/0146). Bei aller Verschiedenheit des Berufsbildes sind notwendige Wesensmerkmale…
…lt. obiger Vertragsvereinbarung auch das Risiko der Künstlergruppe das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Anzahl an Auftritten zu bezahlen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind somit die Umsätze aus dem Vertrag "B" als Eigenhändler und nicht als Vermittlungs- oder Besorgungsleistung zu beurteilen, da die Bw…
…nur die Grundstückslieferung direkt an die Käufer, die Vermittlungs- und Vorbereitungsleistungen jedoch über Auftrag der Bauträgergesellschaften an diese erbrachte. Aus diesen Gründen können die streitgegenständlichen Leistungen auch nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Grundstückslieferung angesehen werden, da es für die Beurteilung einer einheitlichen Leistung nicht ausreicht…
…GmbH, an die GSt-GmbH herangetreten und habe angeboten, den Verkauf der Grundstücke zu übernehmen. In der Folge, glaublich im späteren Frühjahr oder im Frühsommer, wäre seitens der GSt-GmbH dann dem Gerald.Führer bzw. der Bau-GmbH zunächst mündlich das alleinige Vermittlungs- bzw. Verkaufsrecht…
…von Ge.Fü. zur Vermittlung übernommenen, nur an Interessenten verkauft worden, welche zuvor die Bau-GmbH mit der (Teil-) Errichtung eines Hauses darauf beauftragt hatten. Die Bw. und ihr Gatte wiederum waren bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2006 in Aus-Land, in EU-Stadt…
…GmbH, an die GSt-GmbH herangetreten und habe angeboten, den Verkauf der Grundstücke zu übernehmen. In der Folge, glaublich im späteren Frühjahr oder im Frühsommer, wäre seitens der GSt-GmbH dann dem Ge.Fü bzw. der Bau-GmbH zunächst mündlich das alleinige Vermittlungs- bzw. Verkaufsrecht…
…oft vor, dass bei äußerst schwieriger Vermietbarkeit die Eigentümer nach langer Zeit einem vorgelegten Kaufanbot zustimmen". Seitens der A. Immobilien Vermittlungs- und Handels GmbH (= Nachfolgerin des ehemaliges Immobilienservices der A/B ) wurde mitgeteilt, dass mangels Vorliegens entsprechender Unterlagen nicht mehr festgestellt werden könne, ob…
…Handtücher, Bademäntel, Kinderbetten, Getränke- und Speiseservice etc.). 25% der Grundmiete werden vom Betreiber als "Vermittlungs- und Betriebsführungsentgelt" in Abzug gebracht (Punkt 5 des Betreibervertrages). Nutzen die Eigentümer das Ferienhaus nach fristgerechter Ankündigung selbst, erhalten sie dafür keine Miete. Neben den Kosten für Serviceleistungen (Wäsche, obligatorische…
…eingeholte Zeugenaussagen werde bestätigt, dass die strittigen Leistungen zur Gänze tatsächlich erbracht und auch in angemessener Höhe verrechnet worden seien. So werde etwa die Rechtmäßigkeit des Aufwandes für die Vermittlung des Objektes in J.-Ort durch die Aussagen der beiden ehemaligen Eigentümer erwiesen. Die umfangreichen…
…Bereich der Ertragsteuern nicht anerkannt. Zwar ist sie zur Überzeugung gelangt, dass beim Bw. für Vermittlungs- und Renovierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Objekt in J.-Ort gewisse Aufwendungen angefallen waren, doch ging sie dabei nicht von Leistungen der H. GmbH aus, sondern vielmehr von solchen…
…GmbH" aufgrund der BP-Feststellungen gezogenen Konsequenzen, nur die verminderten Vermittlungs- und Umbaukosten berücksichtigt und auch die im übrigen aktivierten Aufwand enthaltene Umsatzsteuer ausgeschieden. Beim Spekulationsgewinn zum Objekt in U.-Ort waren überdies die o.a. "Instandsetzungskosten 1993" von 227.206,34 S sowie die…
…zustehen z.B.: Bedienstete der XXX zu nennen, welche mit Herrn Ing.E.(Vater) bei der "Initiierung bzw. Vermittlung" des Projektes zusammengearbeitet hätten bzw. anderweitige Beweise, welche den Umfang und Art der Leistung dokumentieren, vorzulegen. Der Vorwurf betreffend späte Verrechnung des Honorars sei dem BP…
…Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei Bregenz im Büro der Bw. gefunden und bei der Computerauswertung in den Büroräumlichkeiten der Bw. wurde festgestellt, dass die Korrespondenz der M. und die Vorschreibung der strittigen Lizenz-, Vermittlungs- und Verwaltungsgebühren über die EDV-Anlage der Bw. in B erstellt worden sind…