…das EU Recht eingeräumten Dispositionsmöglichkeit für die verlustträchtige Vermietung von privatem Wohnraum eine "unechte" Steuerbefreiung getroffen. Die Wirkungen dieser "unechten" Steuerbefreiung aufgrund Liebhaberei könne aber höchstens in dem Rahmen wirken, den die MwSt-Richtlinie biete. Darunter falle auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gem…
…weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für Ermittlungen durch die zweite Instanz unverhältnismäßig hoch und könnte durch die…
…Wohnraum nicht erbracht werden, und jedenfalls bei der kurzfristigen Vermietung einer größeren Zahl von Ferienwohnungen für das Vorliegen einer gewerblichen Vermietung sprechen (Bucek in ecolex 2004, 312, mit weiteren Hinweisen). Im vorliegenden Fall überwiegen nach dem Gesamtbild der aufgezeigten Verhältnisse die Merkmale der gewerblichen Vermietung…
…der Vermietung und Verpachtung ein Verlust erzielt werde. Die Beurteilung von Einkunftsquelleneigenschaft und objektiver Ertragsfähigkeit der Wohnungseigentumsobjekte erfolge anhand einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognoserechnung. Eine Einkunftsquelle nach § 1 Abs 2 der Liebhabereiverordnung (BGBl 1993/33; kurz: L-VO II) liege bei Vermietung (von Wohnraum…
…Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Zur Begründung der Abänderungsanträge führte die Bw sodann aus: " Die umsatz- wie ertragsteuerliche Qualifizierung der Vermietung von Wohnraum als Liebhaberei lässt die im Laufe des Prüfungsverfahrens und der Schlussbesprechung erhobenen Einwendungen vollständig unberücksichtigt. Insbesondere hat sich das Finanzamt mit der vorgelegten…
…Übrigen wäre lt. Auskunft des zuständigen Gemeindeamtes vom 9. Jänner 2006 die Benützungsbewilligung für das gegenständliche Objekt noch immer nicht erteilt worden. Somit sei die Bautätigkeit in den Jahren 2000 bis 2003 als private Handlung zur Schaffung von privatem Wohnraum zu qualifizieren. Würde man zulassen…
…bereits entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien gefasst wurden, werden allfällige aus der Vermietung erzielte Überschüsse sowie vorhandene Bankguthaben Verwendung finden? 5. Welche konkreten Leistungen erbringt der Verein gegenüber den Mietern des Projekts "Betreubares Wohnen", abgesehen von der Zurverfügungstellung von Wohnraum? inwieweit stehen allfällige Leistungen im…
…ist. Wie bereits oben zur Einkommensteuer ausgeführt, lag im gegenständliche Fall eine Vermietung von Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 vor. Die erzielten Vermietungsumsätze der Jahre 1995 bis 2002 waren daher von der Umsatzsteuer befreit. Die vom Finanzamt für die Jahre 1995-2002 erlassenen…
…Die von der Prüferin getroffenen Aussagen zur bloßen Vermietung als Vermögensverwaltung gingen daher ins Leere. Die Prüferin gab eine Stellungnahme zur Berufung ab, in welcher sie ausführte, laut schriftlicher Auskunft eines ehemaligen Mieters seien neben der bloßen Wohnraumvermietung keinerlei Zusatzleistungen vereinbart und auch nicht bezahlt…
…finde demnach aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ihre Deckung in Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie, wobei die innerstaatliche Regelung betreffend die in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) in richtlinienkonformer Interpretation als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen sei (vgl…
…der, für die Festsetzung der Gebühr gemäß § 26 GebG unbeachtlichen, aufschiebenden Bedingung der Inanspruchnahme des einmaligen Kündigungsrechtes durch die Mieterin rückzahlbar. Darüber hinaus würde kein Vertrag über die Vermietung von Wohnräumen vorliegen. Dagegen brachte die Bw, durch ihre ausgewiesene rechtliche Vertreterin, fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß …
…der, für die Festsetzung der Gebühr gemäß § 26 GebG unbeachtlichen, aufschiebenden Bedingung der Inanspruchnahme des einmaligen Kündigungsrechtes durch die Mieterin rückzahlbar. Darüber hinaus würde kein Vertrag über die Vermietung von Wohnräumen vorliegen. Dagegen brachte die Bw, durch ihre ausgewiesene rechtliche Vertreterin, fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß …
…würden Kosten im Ausmaß von rund 7.800,00 € für zwei Monate im Vergleich zu jetzt 1.920,00 € für das gesamte Jahr anfallen. Laut Immobilien-Preisspiegel 2005 (Beginn der Vermietung August 2005) wird für die Vermietung von Wohnräumlichkeiten unter 60 m2 in…
…Verwendungszweck der einzelnen Gebäudeteile nicht feststeht; werden dagegen überwiegend Wohnräume vermietet, ist insgesamt von einer Vermietung für Wohnzwecke auszugehen, s Scheiner/Kolacny/Caganec, § 10 Abs 2 Z 4, Rz 14 und 15). Dagegen mieten die Ehegatten Wohnräume mit 10%, wobei auch die Einrichtungsgegenstände mitgemietet werden…
…und Judikatur die Vermietung von Wohnraum durch eine Miteigentumsgemeinschaft an einen Mitgesellschafter steuerlich anzuerkennen. Davon ausgenommen ist die Vermietung an nahe Angehörige (Angehörigenrechtsprechung, anzuwenden auf (Ehe-) Partner und Verwandte in auf und absteigender Linie). Weitere Argumente für die Aberkennung des Vorsteuerabzugs sind von der Finanzbehörde…
…künftigen Vermietung teils von Büro-/Geschäftsräumlichkeiten an die O1-GmbH (gegr. im Dezember 2006, von Beginn an ebenfalls als 100%-Tochtergesellschaft der oa. [Privatstiftung], Hr. NO als alleiniger Geschäftsführer) im Ausmaß von ca. 60 qm und teils von Wohnräumlichkeiten an Hr. NO im Ausmaß von…
…sie bei einer Vermietung von Wohnräumlichkeiten erzielbar wären, zum Ausdruck kommt und wurde solcherart ohne Zweifel eine Änderung der Wesensart des Gebäudes bewirkt. Im Ergebnis ist das Finanzamt daher zutreffend vom Vorliegen von aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand ausgegangen. Soweit das Finanzamt die AfA von den Herstellungskosten mit…
…Regelung findet aus gemeinschaftlicher Sicht ihre Deckung in Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie, wobei die innerstaatliche Regelung betreffend die in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug ) in richtlinienkonformer Interpretation als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl…
…1994 aus gemeinschaftlicher Sicht ihre Deckung in Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie findet, wobei die innerstaatliche Regelung betreffend die in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) in richtlinienkonformer Interpretation als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl…
…bei Vermietung und Verpachtung eines Wohnungseigentumsobjektes. Die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit (und allfälligen Einkunftsquelleneigenschaft) einer solchen Betätigung erfolge anhand einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognoserechnung. Eine Einkunftsquelle nach § 1 Abs 2 (Z 3) Liebhabereiverordnung BGBl 1993/33 (L- VO II) liege bei Vermietung (von Wohnraum…