…der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO; "kleine Vermietung…
…2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, ist nach den oben für den Bereich des Einkommensteuerrechts dargelegten Grundsätzen zu beurteilen (vgl…
…das EU Recht eingeräumten Dispositionsmöglichkeit für die verlustträchtige Vermietung von privatem Wohnraum eine "unechte" Steuerbefreiung getroffen. Die Wirkungen dieser "unechten" Steuerbefreiung aufgrund Liebhaberei könne aber höchstens in dem Rahmen wirken, den die MwSt-Richtlinie biete. Darunter falle auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gem…
…weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für Ermittlungen durch die zweite Instanz unverhältnismäßig hoch und könnte durch die…
…Gehalt nach Deckung in Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL (nunmehr Art. 135 MwStSystRL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl. hiezu auch Ruppe/Achatz, UStG4, …
…über die Miete von Wohnraum gebührenbefreit ist, weil die Vermietung in beiden Fällen unstrittig zu Wohnzwecken erfolgt, erscheint es sachlich auch nicht gerechtfertigt, die Gebührenbefreiung zu versagen, wenn bspw die Mieterin B nach ein paar Jahren der Miete des Superädifikates, dieses von D erwirbt und…
…dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich…
…Wohnraum nicht erbracht werden, und jedenfalls bei der kurzfristigen Vermietung einer größeren Zahl von Ferienwohnungen für das Vorliegen einer gewerblichen Vermietung sprechen (Bucek in ecolex 2004, 312, mit weiteren Hinweisen). Im vorliegenden Fall überwiegen nach dem Gesamtbild der aufgezeigten Verhältnisse die Merkmale der gewerblichen Vermietung…
…der Vermietung und Verpachtung ein Verlust erzielt werde. Die Beurteilung von Einkunftsquelleneigenschaft und objektiver Ertragsfähigkeit der Wohnungseigentumsobjekte erfolge anhand einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognoserechnung. Eine Einkunftsquelle nach § 1 Abs 2 der Liebhabereiverordnung (BGBl 1993/33; kurz: L-VO II) liege bei Vermietung (von Wohnraum…
…Vermietung von Grundstücken zur Überlassung für Geschäftszwecke) unabhängig vom Umfang der Tätigkeit anknüpfe, knüpfe die LVO neben diesem Umfang der Tätigkeit und des damit verbundenen unterschiedlichen Bewirtschaftungsrisikos vor allem auf die Nähe zur privaten Lebensführung an. Die tatsächliche Nutzung durch den Mieter (ob als Wohnraum…
…nach Deckung in Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL (nunmehr Art. 135 MwStSystRL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl. hiezu auch Ruppe/Achatz, UStG 4 , …
…dass während der Zurverfügungstellung des Wohnraumes Betreuungsleistungen für den Gast erbracht werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts, die von der belangten Behörde im Vorlagebericht auch geteilt wird, sind die vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Grundsätze auch auf die im vorliegenden Fall strittige Vermietung von Reisemobil-Stellplätzen anzuwenden. Die…
…Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, bevor noch Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn aus Vermietung erzielt werden (vgl. nochmals VwGH 28.06.2012, 2010/15/0016, m.w.N.). Bei der Errichtung von Wohnraum…
…Artikel von Beiser, Die Gleichbehandlung einer fremdüblichen Vermietung zwischen nahen Angehörigen, SWK 2011 S 299, sowie auf VwGH 25.11.2010, 2007/15/0184, kann der Beschwerde zu keinem Erfolg verhelfen, sind nach § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Aufwendungen für Unterhaltsleistungen betreffend Wohnraum…
…Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Zur Begründung der Abänderungsanträge führte die Bw sodann aus: " Die umsatz- wie ertragsteuerliche Qualifizierung der Vermietung von Wohnraum als Liebhaberei lässt die im Laufe des Prüfungsverfahrens und der Schlussbesprechung erhobenen Einwendungen vollständig unberücksichtigt. Insbesondere hat sich das Finanzamt mit der vorgelegten…
…Übrigen wäre lt. Auskunft des zuständigen Gemeindeamtes vom 9. Jänner 2006 die Benützungsbewilligung für das gegenständliche Objekt noch immer nicht erteilt worden. Somit sei die Bautätigkeit in den Jahren 2000 bis 2003 als private Handlung zur Schaffung von privatem Wohnraum zu qualifizieren. Würde man zulassen…
…bereits entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien gefasst wurden, werden allfällige aus der Vermietung erzielte Überschüsse sowie vorhandene Bankguthaben Verwendung finden? 5. Welche konkreten Leistungen erbringt der Verein gegenüber den Mietern des Projekts "Betreubares Wohnen", abgesehen von der Zurverfügungstellung von Wohnraum? inwieweit stehen allfällige Leistungen im…
…daher eine sogenannte "große Vermietung" iSd LVO vor, die unter die Einkunftsquellenvermutung des § 1 Abs. 1 LVO falle. Gemäß § 6 LVO könne Liebhaberei betreffend Umsatzsteuer aber nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen. Die Vermietung von Wohnraum wäre unionsrechtlich als unecht…
…Überlassen von Wäsche, Geschirr und Küchengeräten der Regelfall und sprächen nicht für das Vorliegen einer gewerblichen Vermietung. Die vom Finanzamt festgestellten 26 Betten und 7 Couchen seien zahlenmäßig richtig, nur sei in der heutigen Zeit kein Gast mehr bereit auf einer Couch im Wohnraum zu…
…und kein Vorsteuerabzug). Eine solche Steuerbefreiung habe nach Sarnthein (siehe im Einzelnen in SWK 2005, S 515) der Gesetzgeber für die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum bei Umsetzung der Sechsten MwSt- Richtlinie in innerstaatlichem Recht anordnen wollen. Der Gesetzgeber habe daher durch § 28 Abs…