…der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann. Auch der Hinweis darauf, dass der Vater die Bw. wirtschaftlich ruiniert habe und sie zurzeit auch noch arbeitslos sei, ist nicht zielführend, da Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…auf Grund obiger Ausführungen fest. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…ist auszuführen, dass die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde im Rahmen der Ermessensübung bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann. Sogar Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89…
…Ermessensübung durch die Abgabenbehörde erster Instanz nicht gesetzeskonform berücksichtigt worden seien. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl…
…auf Grund obiger Ausführungen fest. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…und beendet worden bzw. welche Quote daraus resultiert wäre. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bw. mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 mit, dass wegen Vermögenslosigkeit bzw. mangels Erlages eines Kostenvorschusses das beantragte Schuldenregulierungsverfahren nicht eröffnet worden wäre. In teilweiser Beantwortung des Vorhaltes vom 27…
…verwiesen wurde, dass die Geltendmachung einer Vermögenslosigkeit bzw Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehe)." Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich daher der oben zitierten ständigen Rechtsprechung an. Das Finanzamt ist somit in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, weshalb…
…Abgaben beizutragen, da er sich seit November 2009 im Krankenstand befinde. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 legte der Bw. Bestätigungen des Arbeitsamtes sowie ein ärztliches Attest über seine dauernde Arbeitsunfähigkeit seit 28. Dezember 2009 vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…0006) und die vom Haftenden geltend gemachten Billigkeitsgründe der Vermögenslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…0006) und die vom Haftenden geltend gemachten Billigkeitsgründe der Vermögenslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…Spesen und Kosten. Anlässlich der Insolvenzeröffnung der AG (Beschluss des Landesgerichtes vom 3. September 2002, GZ._A) stellte die Bank-B ihre offenen Forderungen zur Zahlung fällig und nahm den Berufungswerber als persönlich Haftenden über 1.462.156,87 € bzw. 84.784,05 €…
…einer geringeren Geldstrafe das Auslangen gefunden werden könnte. Der Zweitbesch. B . richtet sich in seiner Berufung zum einen hinsichtlich des Schuldspruches gegen die angenommenen Mengen der in das Zollgebiet verbrachten bzw. der im Zollgebiet an- und verkauften Zigaretten. Einerseits seien bei der Bestimmung jener Zigarettenmengen…
…GmbH bestellt war. Mit dem Schreiben der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 2. Februar 2006 wurde der Berufungswerberin eine detaillierte Aufgliederung des Haftungsbetrages nach Abgabenarten und Zeiträumen bzw. der jeweiligen Höhe und Fälligkeit nach zur Kenntnis gebracht. Strittig allein ist somit, ob die Bw an der…