…der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann. Auch der Hinweis darauf, dass der Vater die Bw. wirtschaftlich ruiniert habe und sie zurzeit auch noch arbeitslos sei, ist nicht zielführend, da Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…auf Grund obiger Ausführungen fest. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…ist auszuführen, dass die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde im Rahmen der Ermessensübung bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden kann. Sogar Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89…
…Ermessensübung durch die Abgabenbehörde erster Instanz nicht gesetzeskonform berücksichtigt worden seien. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl…
…auf Grund obiger Ausführungen fest. Die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden kann von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden. Auch Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…89/15/0067). Eine Vermögenslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Rz 1238: Im Rahmen von Zweckmäßigkeitsüberlegungen wird jeweils die Einbringlichkeit der in Frage stehenden Abgaben beim Erstschuldner zu prüfen sein…
…und beendet worden bzw. welche Quote daraus resultiert wäre. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bw. mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 mit, dass wegen Vermögenslosigkeit bzw. mangels Erlages eines Kostenvorschusses das beantragte Schuldenregulierungsverfahren nicht eröffnet worden wäre. In teilweiser Beantwortung des Vorhaltes vom 27…
…verwiesen wurde, dass die Geltendmachung einer Vermögenslosigkeit bzw Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehe)." Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich daher der oben zitierten ständigen Rechtsprechung an. Das Finanzamt ist somit in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, weshalb…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…106,51 und Kraftfahrzeugsteuer 10-12/2011 Euro 134,77. Die Haftung war daher unabhängig von den Ausführungen des Bf. zum Verschulden bzw. unabhängig vom Ermessen insoweit einzuschränken. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…Abgaben beizutragen, da er sich seit November 2009 im Krankenstand befinde. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 legte der Bw. Bestätigungen des Arbeitsamtes sowie ein ärztliches Attest über seine dauernde Arbeitsunfähigkeit seit 28. Dezember 2009 vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftenden wie etwa dessen Vermögenslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung und können somit die Ermessensübung nicht beeinflussen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Auch ist die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens mit…
…der Haftung in Ausübung des Ermessens ist mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt (VwGH 9.11.2011, 2011/16/0070). Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftenden wie etwa dessen Vermögenslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit stehen nach der Rechtsprechung…
…dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte (VwGH 29…
…0006) und die vom Haftenden geltend gemachten Billigkeitsgründe der Vermögenslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…