… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw hat im Erbwege, neben anderen nicht in Streit stehenden Vermögenswerten, die Liegenschaft im Grundbuch 56206 Georgenberg, EZ ... "B.......gut…
…das ErbStG eingefügt. Damit wurde für den Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden von Betriebsvermögen oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine umfängliche Befreiungsbestimmung geschaffen. § 15a ErbStG lautet: "(1) Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden von Vermögen gemäß Abs. 2, sofern der Erwerber…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw hat im Erbwege, neben anderen nicht in Streit stehenden Vermögenswerten, einen Hälfteanteil an der Liegenschaft im Grundbuch 56216 Obergäu, EZ ..…
…Aufgrund von Aufzeichnungs- und Belegmängeln kam es letztlich zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Diese Schätzung basiert auf einer Vermögensdeckungsrechnung, die - nach Ansicht der Betriebsprüfung - erhebliche Lücken in der Bedeckung des notwendigen betrieblichen und privaten Geldbedarfs des Beschuldigten auswies. Diese Lücken hätte der Beschuldigte wie folgt…
…Der Beamte hat keinerlei Beweise und kritisiert in der Folge den Spruchsenat, dieser würde 'es verunmöglichen, dass auf diese Weise die Feststellung einer Abgabenhinterziehung aufgrund von ungeklärten Vermögensdifferenzen gemacht werden könne'. Herr Dr.H befindet sich dabei gedanklich nicht im Finanzstrafverfahren, sondern möglicherweise im Betriebsprüfungsverfahren…
…gewinn- und umsatzvermindernd zu berücksichtigen. Solcherart wurden also im Abgabenverfahren im zweiten Rechtsgang vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz die im ersten Rechtsgang sich aus einer (gegenüber der Berechnung des Betriebsprüfers laut Vermögensdeckungsrechnung verminderten) Zuschätzung (in Bezug auf das Bräunungsstudio aufgrund von Erhebungen des Stromverbrauches) ergebenden…
…2006 wurde der Konkurs über das Vermögen der Berufungswerberin eröffnet und die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkurses aufgelöst. Mit Beschluss des Landesgerichtes D vom 22.4.2009 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Über die Berufung…
…Unter Punkt Sechs der Stiftungszusatzurkunde vom 5. Dezember 2000 wurde geregelt, dass das Vermögen der Stiftung auf Grund der Weisungen der Stifterin zu verwalten ist. Mit Notariatsakt vom 18. Dezember 2000 widmete die Stifterin der Bw. in ihrem Eigentum stehende Liegenschaften beziehungsweise Liegenschaftsanteile (acht Zinshäuser…
…vom 18. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag des Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 16. Juni 2009 des Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 7. Juli 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…
…deren steuerliche Berücksichtigung das Finanzamt im wesentlichen aus dem Gesichtspunkt, dass ihm diese grundbücherlich festgehaltene Last in einem mit der Übereignung des zur Deckung dienenden Vermögens zugekommen sei, versagte (Bescheid vom 18.8.2006). In der gegen diese Entscheidung erhobenen Berufung vom 18.9.2006…
…der Bw. zusätzlich auf sein gesamtes Privatvermögen zurückgreifen müssen, um die Verbindlichkeiten bedienen zu können. Da somit der Bw. auf Grund dieser Zahlungsverpflichtung über keinerlei Vermögen verfügt habe, vielmehr kurzfristige finanzielle Unterstützung habe in Anspruch nehmen müssen, sei es ihm auch nicht möglich gewesen, bislang…
… 20 Abs. 1 erster Satz ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Die Erbschaftssteuer ist…
…berufungsrelevante Ausführungen: "Tz. 15: Im Jahr 1998 ergibt sich folgende, aus dem Steuerakt nachvollziehbare Vermögensunterdeckung: | Entnahmen Tankstelle 13. Bez. | öS | 526.320,49 abzüglich Motorreparatur -95.371,00 | Ungebundene Entnahmen 13. Bez. | öS | 430.949,49 | Entnahmen Tankstelle…
…v. 1.10. | | | | | 2.013.488,-- | 1.011.466,-- | 1.922.355,-- 3) Vermögensbewegungen (Sparbücher und Konten bei Bank): | | | 1991 | 1992 | 1993 | a) 1 | 1.1. | 163.740,86 |…