…Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch PKF Österreicher-Staribacher, Wirtschaftsprüfungs GmbH & CoKG, 1010 Wien, Hegelgasse 8, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr…
…Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, Geschäftsführer, geb. xxxx, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Haid, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Universitätsstr. 3, wegen des Finanzvergehens der Verletzung der Auskunftspflicht im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs…
…dass insoweit der Spruch zu lauten hat: H ist schuldig, sie hat fahrlässig unter Verletzung der in Art. 62 ff Zollkodex (ZK) iVm Art. 199 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) und § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) normierten zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Zeitraum von Februar bis September 1996…
…ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Linz als abgabe- bzw. abfuhrpflichtiger Unternehmer vorsätzlich I.1.a. betreffend die Voranmeldungszeiträume Juni, August, September 2003, März, April, Mai, Juli, August, Oktober 2004, März und Mai 2005 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…X gegen A ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestanden hat, sie habe im Wirkungsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz hinsichtlich der Monate 01-12/2009 und 01-12/2010 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994…
…einer Haftung lägen im gegenständlichen Fall nicht vor: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Bundesabgabenordnung würden die in den §§ 80 ff. bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die sie treffenden Abgaben insoweit haften, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten…
…Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe. Da der Bw. seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen im angeführten Umfang nicht nachgekommen sei und die Abgaben…
…benachteiligt habe. Da die Bw. ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen im angeführten Umfang nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der Primärschuldnerin Fa. K-GmbH uneinbringlich wären, sei die Haftung auszusprechen gewesen. Gegen diesen Haftungsbescheid richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw. vom 1…
…1 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie als Wahrnehmende (ergänze: der abgabenrechtlichen Verpflichtungen im Betrieb des HP, StNr. 456) im Amtsbereich des Finanzamtes Schärding vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von…
…das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen ChristianW das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich 1) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Zahllast…
…1 des oa. Berichtes). Im gegenständlichen Finanzstrafverfahren wurde der Bw, nachdem die Finanzstrafbehörde D mit Bescheid vom 13. September 2011 das Finanzstrafverfahren gegen ihn eingeleitet hatte, mit Strafverfügung vom 19. Oktober 2011 schuldig erkannt, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des…
…0032). Eine im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung kann einen Geschäftsführer somit nicht gänzlich von seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen entbinden, bei Übertragung seiner Pflichten hat er zumindest eine Auswahl- und Kontrollpflicht wahrzunehmen, deren Verletzung eben die Konsequenz einer Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO nach sich zieht. Der bestellte Vertreter…
…0032). Eine im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung kann einen Geschäftsführer somit nicht gänzlich von seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen entbinden, bei Übertragung seiner Pflichten hat er zumindest eine Auswahl- und Kontrollpflicht wahrzunehmen, deren Verletzung eben die Konsequenz einer Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO nach sich zieht. Der bestellte Vertreter…
…der im Haftungsbescheid dargestellten Abgaben fest, da mit Beschlüssen des Gerichtes vom 10. April 2008 bzw. 11. April 2008 Anträge auf Eröffnung des Konkursverfahrens zu den GZ. Se-1 bzw. Se-2 zurückgewiesen wurden. Grundsätzlich wäre es Aufgabe des Bw. als für die abgabenrechtlichen Verpflichtungen…
…Finanzstrafbehörde hat im Einzelfall zu beurteilen, ob die ihr bisher vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für die Begründung eines Verdachtes ausreichen. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…
…und das Verfahren wegen des gegen ihn erhobenen Tatvorwurfes, er habe vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als (Mit)Verantwortlicher der Firma K-KEG durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von…
…Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (vgl. Erk. des VwGH vom 17. September1986, ZI. 84/13/0198; vom 13. November 1987, ZI. 85/17/0035 und vom 13. September1988, ZI. 87/14/0148). Da der Bw. den abgabenrechtlichen Verpflichtungen im angeführten…
…gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorwegzunehmen, weil diese Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ua. der des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994…
…Bf.) zur SN 041-2005/00107-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser (als Abgabepflichtiger) im Bereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für…
…92/99, hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, durch…