…wegen Verletzungen von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr. 900/2012/00049-001, Amtsbeauftragter Hofrat Mag. Harald Zlimnig, über die Beschwerde der Verdächtigen vom 17. Februar 2012 gegen den Bescheid der Vorsitzenden des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des…
…48b FinStrG als erwiesen an. Zur vorsätzlichen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 FinStrG ist auszuführen, dass Barmittel, die von natürlichen Personen bei ihrer Einreise in die Europäische Gemeinschaft mitgeführt werden, dem Grundsatz der obligatorischen Anmeldung unterliegen. Diese Anmeldepflicht gilt für Bewegungen…
…vorsätzlicher Verletzung der Auskunftspflicht im Bargeldverkehr gem. § 48b FinStrG wegen jeweils zu Geldstrafen von € 4.000,00 bzw. € 6.000,00 verurteilt. Wird eine EU-Außengrenze überschritten (§ 17b Abs. 3 Zollrechtsdurchführungsgesetz, ZollR-DG), besteht die Verpflichtung zur selbständigen Anmeldung des Bargeldes bzw. der…
…2017 aktuellen Umrechnungskurs einem Wert von Euro 174.574,00. Daraus sieht die Finanzstrafbehörde zumindest den fahrlässigen Verstoß der Beschuldigten gegen die Bestimmungen des § 17b ZollR-DG i.V.m. § 48b FinStrG als erwiesen an. Zur fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs…
…habe dadurch das Finanzvergehen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gem. § 48b Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 48b Abs.2 FinStrG wurde über ihn eine Geldstrafe von € 2.000 verhängt und gemäß§ 20 FinStrG die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren…
…dadurch das Finanzvergehen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gem. § 48b Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 48b Abs. 2 FinStrG wurde über ihn eine Geldstrafe von € 20.000,00 verhängt und gemäß § 20 FinStrG die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren…
…das Finanzvergehen der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß §§ 35 Abs. 4, 48b Abs. 2 FinStrG wurde über ihn eine Geldstrafe von € 4.000,- verhängt; gemäß § 20 FinStrG wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe…
…macht sich der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr schuldig, wer bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich eine Anmeldepflicht verletzt. Das Verhalten des Beschuldigten erfüllt die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung…
… 48b FinStrG als erwiesen an. Zur fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 FinStrG ist auszuführen, dass Barmittel, die von natürlichen Personen bei ihrer Einreise in die Europäische Gemeinschaft mitgeführt werden, dem Grundsatz der obligatorischen Anmeldung unterliegen. Diese Anmeldepflicht gilt für Bewegungen…
…Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch PKF Österreicher-Staribacher, Wirtschaftsprüfungs GmbH & CoKG, 1010 Wien, Hegelgasse 8, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr…
…Geldbündel, welches der Beschuldigte an die Zollorgane zuvor übergeben hätte, anlässlich der Zählung der Barmittel übersehen. Die dafür eigens beantragte Zeugin habe diese Aussage jedoch nicht bestätigen können. Die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige lägen daher nicht vor. Zur vorsätzlichen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach …
…des Bargeldverkehrs vorsätzlich eine Anmeldepflicht verletzt, indem er € 65.000,- ohne Abgabe einer Bargeldanmeldung in die Türkei verbrachte. Er hat hiedurch die Finanzvergehen zu A./ des Schmuggels nach § 35 Abs 1 lit a FinStrG und zu B./ der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach…
…11.368,00 Gesamt € 35.931,17 Der strafbestimmende Wertbetrag laut Erkenntnis beträgt € 35.931,17, sodass der Strafrahmen allen für den Schmuggel € 71.862,34 beträgt. Die Geldstrafdrohung für die fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr beträgt € 10.00,00…
…Finanzvergehens der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.8.2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 30.05.2014, Zl. 1234-AFA, folgendes Erkenntnis gefällt: Der angefochtene…
…Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 2 FinStrg über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 5. Dezember 2019, GZ. AZ 320.000/211.129/05/2019-AFA Strafnummer, nach der…
…Sicherung und Einbringung der Kosten. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. § 172 gilt entsprechend. Gemäß § 48b Abs. 1 FinStrG macht sich der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr schuldig, wer bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich oder…
…in der Form der Unterlassung echte Unterlassungsdelikte darstellen (Schmoller, ÖJZ 2011, 397). Demnach können neben den oben genannten ausdrücklich normierten Unterlassungsdelikten beispielsweise auch Verkürzungsdelikte (wie § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 FinStrG) oder die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b FinStrG sowie die Verletzung…
…in der Form der Unterlassung echte Unterlassungsdelikte darstellen (Schmoller, ÖJZ 2011, 397). Demnach können neben den oben genannten ausdrücklich normierten Unterlassungsdelikten beispielsweise auch Verkürzungsdelikte (wie § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 FinStrG) oder die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b FinStrG sowie die Verletzung…
…Dezember 2021, Strafnummer 920000/***1***/2021, wurde ***Bf1*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Gem. § 35 Abs. 4 FinStrG wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe…
…von den der Bestrafung unterzogenen Verkürzungsbeträgen ein Betrag von € 11.486,22 an Umsatzsteuervorauszahlungen 8-12/2017 entrichtet wurde. Als Vorstrafe ist eine vom Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien erfolgte Bestrafung wegen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 48b FinStrG wegen fahrlässiger Verletzung der Auskunftspflicht im Bargeldverkehr anzuführen…