…Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung keine Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst…
…Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet wird, es ist weiters nicht als erwiesen anzunehmen, dass die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für die Abgabepflichtige mit erheblichen Härten verbunden wäre. Die Bw. ist in keinster Weise der bei Begünstigungstatbeständen geltenden Offenlegungspflicht…
…eine Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs.1 FinStrG nur vermeiden, wenn er in den Jahressteuererklärungen oder den Beilagen darauf hinweist. Dabei muss er nur den Sachverhalt als solchen wahrheitsgemäß offen legen. Wie erwähnt ist aus dem Abgabenakt zu entnehmen, dass der Bf…
…nicht auf dem Abgabenkonto verbucht, was auf eine weitere Verletzung der Offenlegungspflicht hinsichtlich laufend anfallender Selbstbemessungsabgaben hinweist. Die Großbetriebsprüfung in Linz wurde gemäß § 279 Abs. 2 BAO beauftragt, vom Kreditschutzverband (KSV) eine Bonitätsauskunft einzuholen. Aus der Auskunft des KSV vom 15. Oktober 2003 wurde das…
…Verletzung der Sorgfaltspflicht und auch nicht mehr nur von einem bloß minderen Grad des Versehens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ausgegangen werden, sondern vielmehr von einem auffallend sorglosen Umgang mit behördlichen Fristen und Terminen. Nach Würdigung des § 217 Abs. 7 BAO bestehe der…
…Feststellung und den Umfang der Abgabepflicht oder für die steuerlichen Begünstigungen von Bedeutung sind. Diesen Pflichten muss in jeder Eingabe an die Abgabenbehörde entsprochen werden. Vertritt ein Abgabepflichtiger einen von der behördlichen Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt, so kann er eine Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinne des…
…dass keine vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliege. Die Entnahmen aus der GesmbH seien als Darlehen offengelegt worden, wobei eine marktübliche Verzinsung bilanzmäßig in Ansatz gebracht worden sei. Der Vergleich der Bilanzen bis in das Jahr 1994 zurück zeige dies. Über die Entscheidung wurde erwogen…
…für die genannten Jahre eine Einkommensteuererklärung abzugeben, habe dabei als Abgabepflichtige durch eine Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Einkommensteuer 2004 in Höhe von € 9.543,43 sowie Einkommensteuer 2005 in Höhe von € 11.406,20 bewirkt und habe…
…Grund der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Berufungen erhoben worden sind, weil diese Tatsache nicht rechtfertigt, dass der Bf in die Abgabenerklärungen für die nachfolgenden Jahre die in seinen Berufungen vertretene - gegenteilige - Auffassung aufnimmt, ohne die Abgabenbehörde darauf aufmerksam zu machen. Um eine Verletzung der Offenlegungspflicht zu…
…andererseits, nicht der geringste Zusammenhang bestehe und daher getrennte Berufungsausführungen erfolgen würden. In Bezug auf die Geschäftsführertätigkeit sei im Erkenntnis des Spruchsenates richtig ausgeführt worden, dass sich der größte Verkürzungsbetrag aus nicht anerkannten Auslandsreisen ergeben würde. Diesbezüglich würde überhaupt keine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht bestehen…
… 114, TZ 9) Gemäß § 138 Abs.1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen…
…April 2008 ein Finanzstrafverfahren einzuleiten, erkannte ihn die Finanzstrafbehörde Braunau Ried Schärding mit Strafverfügung vom 4. Juli 2008 schuldig, vorsätzlich a) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung aller Einnahmen, eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Jahr 2005 in Höhe…
…€); eine sofortige Entrichtung der Zahllast erfolgte nicht. Mit dem Bescheid vom 18. September 2002 leitete das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, sie habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…dass der Berufungshinweis, die verspätete Bezahlung stelle ein erstmaliges Versäumnis dar, unter Umständen mangelndes grobes Verschulden zum Ausdruck bringen solle. Weiters wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass bei einem Begünstigungstatbestand wie § 217 Abs. 7 BAO die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in…
…der OGH im zitierten Urteil 12 Os 94/05y in rechtlicher Hinsicht ausführt, die Unterlassung bzw. Verweigerung der Empfängerbenennung könne das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht begründen, weil der Abgabenanspruch erst durch die Nichtbenennung entsteht und auch eine Verletzung der Offenlegungspflicht…
…mangels Verletzung der Offenlegungspflicht sei daher eine Bestrafung unzulässig. Komme man trotz aller bisherigen Ausführungen zum Schluss, dass eine Strafbarkeit bestehen bleibe, sei jedenfalls noch die Verjährung zu prüfen. Gemäß § 31 FinStrG betrage die Verjährung für die Strafbarkeit von Finanzvergehen fünf Jahre. Im Bereich der…
…verantworten haben, weshalb auch in diesem Punkt der Verdacht auf ein Verschulden des Bf im Sinne des Spruches des angefochtenen Bescheides bestehen bleibt. Zu den als betrieblicher Aufwand geltend gemachten Stundungszinsen betreffend Einkommensteuer wurde überdies geltend gemacht, dass eine Verletzung der Offenlegungspflicht nicht vorliege. Gemäß §…
…die Verletzung der Offenlegungspflicht durch verspätete Abgabe der Steuererklärungen bewirkt, sodass nach der Bestimmung des § 31 Abs. 3 FinStrG die Verjährung bis zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens am 26. Juni 1997 nicht eintreten konnte. Genausowenig konnte gem. § 31 Abs. 2 und 3 FinStrG die Verjährung der…
…dabei Mitarbeiter der Gesellschaft, ist durch entsprechende Kontrollen sicherzustellen, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Wird weder im Allgemeinen noch im Besonderen ein (wirksames) Kontrollsystem vorgesehen, welches im Falle des Versagens des Mitarbeiters eine Fristversäumung auszuschließen geeignet ist, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht…
…der Bw. habe keine Verletzung der Offenlegungspflicht zu verantworten. Er habe auch keine besondere bzw. überhaupt keine Härte selbst verursacht. Ausdrücklich werde nochmals die Einvernahme des Bw. im Beisein seines rechtlichen Vertreters begehrt. Beantragt werde, der Berufung Folge zu geben und eine Zahlungserleichterung zu gewähren…