…unerledigt bleiben werde. Aus diesem Grund werde nunmehr auch iSd Art.239 Abs.2 Zollkodex die Verlängerung der Antragsfrist beantragt. Das Zollamt Linz Wels wies in der Folge in seinem (am 4.12.2008 dem genannten Bevollmächtigten zugestellten) Bescheid vom 1.12.2008, Zl.520000…
…10.2008 eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Antragsfrist iSd Art.239 Abs.2 Zollkodex als unbegründet ab- und den damit im Zusammenhang stehenden (als "Nachsichtsansuchen gem. Art.239 Zollkodex" bezeichneten) Erstattungsantrag selbst als verfristet zurückzuweisen, als nicht rechtswidrig. Abschließend sei -der Vollständigkeit halber- an dieser…
…GZ. 800000/04243/2007, wurde der Erlass- bzw. Fristverlängerungsantrag gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Verlängerung der Antragsfrist ein für den Beteiligten unvorhersehbares und von ihm nicht zu verhinderndes Ereignis oder höhere Gewalt voraussetze. Dem Bf. sei…
…die Bw. wegen der Versäumnis der Antragsfrist in dieser Eingabe gleichzeitig auch die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Die Bw. verwies diesbezüglich auf das für sie günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November…
…eines allfälligen Auftretens der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Antragsfrist zu erweisen, weil die Unterlagen verschiedene Zeitpunkte in den Jahren 2004 und 2005 beträfen und keinen Einblick in die kontinuierliche Entwicklung des Vermögensstandes und die finanziellen Verpflichtungen des Berufungswerbers gewährten. Weil der Berufung gegen die…
…der Elektrizitätsabgabe als Steuererklärung gelte. Gem. § 134 Abs. 2 BAO bestehe die Möglichkeit, die in Abgabenvorschriften zur Einreichung von Abgabenerklärungen bestimmte Frist zu verlängern. § 134 Abs. 2 BAO gelte generell für alle Abgabenerklärungsfristen (vgl. Ritz, BAO², Rz 4 zu 3 134). Eine Verlängerung der Antragsfrist…
…missverständliche bzw. weite Formulierung auch kein (über die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung hinausgehendes bzw. mit diesen nicht zu vereinbarendes) Recht für den Bescheidadressaten geschaffen werden. Normiert die Verordnung eine Präklusivfrist, vermag aus einer Rechtsmittelbelehrung, die im Sinne einer Verlängerung der Frist interpretierbar erscheint, kein dahingehender…
…ZK und beantragte unter einem die Verlängerung der Antragsfrist gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK. Die vom Erstattungsantrag erfassten vier Anmeldungen sind zwischen 17. Oktober 2000 und 16. November 2000 von der Zollbehörde angenommen worden und erfolgte nach der buchmäßigen Erfassung umgehend die Mitteilung des…
…aus Billigkeitsgründen eine Wiedereinsetzung zu gewähren sei. Andererseits führe die belangte Behörde aus, die Verlängerung einer bereits abgelaufenen Frist zur Stellung eines Erlassantrages gem. Art.239 Zollkodex sei abschließend geregelt und daher der § 308 BAO unanwendbar und nicht zulässig; dennoch werde im Spruch des angefochtenen…
…warum jemand vor Ablauf der Antragsfrist überhaupt einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist stellen sollte. Gerade die in Abs.2 vorgesehene Verlängerungsmöglichkeit soll dem Abgabenschuldner ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen, den Antrag auch auf Ablauf nach der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist zu stellen. Die in den…
…In der nunmehr mit Beschwerde angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 16. Jänner 2004, GZ. f), verwarf die belangte Berufungsbehörde das Berufungsbegehren. Der Berufungsbegründung seien keine Umstände ableitbar, die ein unvorhersehbares Ereignis oder höhere Gewalt als ein Hindernis zur rechtzeitigen Antragstellung erweisen könnten, weshalb eine Verlängerung der Antragsfrist…
…2003 wies das Hauptzollamt Wien den Antrag der Bf. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Antragsfrist gemäß Art. 239 Zollkodex (ZK) gemäß § 308 Abs. 1 in Verbindung mit § 310 Bundesabgabenordnung als unzulässig zurück. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung wendet die…
…nicht zum Teil der Abgabenerklärung, sondern legt - wie im genannten Erkenntnis ausgeführt - die zeitlichenGrenzen für die Antragstellung fest. Damit kommt es auch nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist für Wirtschaftsgüter, die in der (ersten) Einkommensteuererklärung nicht enthalten sind. Der angefochtene Bescheid entspricht daher der Rechtslage,…
…bestimmte Frist zu verlängern. § 134 Abs. 2 BAO gelte generell für alle Abgabenerklärungsfristen (vgl. Ritz, BAO², Rz 4 zu 3 134). Da der Antrag auf Rückvergütung der Elektrizitätsabgabe als Steuererklärung gelte, sei daher eine Verlängerung der Antragsfrist zulässig. Der bis zum Ablauf der beantragten Frist…
…Antragsfrist nach § 39 leg. cit. beschränkt, welche am 15. Dezember des Studienjahres endet. Auch hier findet sich keine Aussage, wann die Prüfung abgelegt worden sein muss. Im Beschwerdefall wären die in Streit stehenden zwei Prüfungen vom 20. und 21. November 2006 sohin jedenfalls innerhalb der…
…beantragte mit dem Anbringen vom 19. März 2009 die Verlängerung der Frist zur Beantwortung des Vorhaltes bis 20. April 2009 und begründete dies mit dem Hinweis, dass der Sachverhalt mit der StB-Gesellschaft GmbH und mit Herrn J. nochmals detailliert geklärt werden muss. Mit dem…
…gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.11.2006 wies das Finanzamt unter Wiedergabe der zollamtlichen Stellungnahme die Berufung ab, insbesondere mit Hinweis auf die automatisch erfolgenden Tagesauszüge zum Kontostand jedes Zollamtskontos bei Veränderung und dem Hinweis auf die in den Zollbescheiden mitgeteilte Anrechnung der verwahrten bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Hajdu-AG, Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, 50933 Köln, Stollberger Straße 313, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien, vom 10. Dezember 2008, Zl. 100000/00000/2007-59, betreffend Verlängerung der Antragsfrist gemäß Art.239 ZK entschieden: Der…
…sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen…
…sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend (VwGH 23.4.1990, 90/19/0125, 0126, ZfVB 1991/2/792; 16.5.2002, 2001/16/0404). Für die Abgabenbehörde besteht keine Verpflichtung und Berechtigung, amtswegige Feststellungen zu treffen, ob aus der Sicht des Abgabepflichtigen…