…Jänner 2004 als Zeitpunkt des Verlassens der Ehewohnung nennt. Mit diesem Vorbringen ist jedoch für den Mehrkindzuschlag 2004 nichts gewonnen, denn damit steht fest, dass die Bw. im Jahr 2003 (Verhältnisse des Vorjahres) sehr wohl mehr als sechs Monate mit ihrem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt…
…jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2011 in Höhe von 20 € auf Basis des Familieneinkommens 2010. Wie bereits im Bescheid vom 23. Februar 2011 ausgeführt, wird der Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010…
…selbigem Datum erging an die Bw der Bescheid über den Mehrkindzuschlag. Dem ursprünglichen Antrag der Bw auf Mehrkindzuschlag wurden nunmehr die aufgrund obgenannter Feststellungen geänderten Verhältnisse des Jahres 2007 zugrundegelegt. Mit Schriftsatz vom 11. Juni 2010 berief die steuerrechtliche Vertretung namens ihrer Mandantin rechtzeitig gegen…
…übersieht sie dabei, dass im vorliegenden Fall der Mehrkindzuschlag im Zuge der am 5. Jänner 2011 beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2011, sohin - auf Grund der maßgeblichen Verhältnisse des Jahres 2010 - für das Kalenderjahr 2011, beantragt wurde. Aus § 9a Abs. 1 FLAG…
…auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2004 nach der am 17. April 2008 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte wie bereits in den Vorjahren im Jahr 2005…
…Bescheid auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 erstellt wird. Nun mag es durchaus seltsam anmuten, dass mit einem Bescheid über einen Anspruch für ein Kalenderjahr abgesprochen wird, dieses betroffene Kalenderjahr aber weder im Antragsformular, noch im gesamten Bescheid - mit Ausnahme des Datums der Antragseinbringung…
…jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2011 in Höhe von 20 € auf Basis des Familieneinkommens 2010. Wie bereits im Bescheid vom 24. April 2012 ausgeführt, wird der Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010…
…entwickelt. Grund seien vor allem auch Schwierigkeiten im Produktionsbereich und im Personalbereich gewesen. Bereits im zweiten Geschäftsjahr habe man schwere Verluste hinnehmen müssen, welche zwar nahezu das gesamte positive Ergebnis des Vorjahres aufgezehrt hätten, jedoch steuerlich (mangels eines Verlustrücktrages) nicht mehr verwendet werden konnten. In…
…Eigenkapitalzuwachsverzinsung gemäß § 11 EStG. Da bei Umgründungsmaßnahmen nach dem UmgrStG unter Buchwertfortführung die Verhältnisse des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger - dies gelte nach Ansicht der BP auch für Auslandseinbringungen - unabhängig davon überbunden werden, ob der Rechtsvorgänger von der Eigenkapitalzuwachsverzinsung Gebrauch gemacht habe oder nicht, wäre für…
…werden, so genügt die Glaubhaftmachung. § 138 Abs. 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde. Handelt es sich um Sachverhaltselemente…
…aus dem Jahr 2000: Anamnese: Der Patient, der sich als ein von jeher melancholischer Grundtypus bezeichnet, leidet seit dem September des Vorjahres unter rezidivierend auftretenden Phasen depressiver Verstimmung, in deren Vordergrund v.a. die morgendliche Antriebsstörung und Lustlosigkeit steht. Der Patient wurde im April dieses…
…nicht beabsichtigter Vollzugsfolgen gerichteten Aufschub jedenfalls nicht aus. Zum Anderen kann aber auch dann, wenn auf Grund der angespannten wirtschaftlichen bzw. persönlichen Verhältnisse des Bestraften entweder der eigene Erwerb oder auch nur die Einhaltung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht bzw. nicht ausreichend gesichert erscheinen, insbesondere dann…
…im Schätzungswege ermittelt worden wären. Als Anhaltspunkt hiefür hatten die Verhältnisse des Vorjahres 1988 gedient. Auch in diesem Jahr war der Pflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden (Nichtveranlagungsbescheid vom 12. Februar 1990 - Endgültigerklärung am 4. April 1991), da laut Einkommensteuererklärung die Veranlagungsgrenzen des § 41 Abs…
…Einschränkung des Zeitpotentials um 8,5 Stunden pro Woche. Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Einnahmen bei sinkenden Verlusten sind ein Indiz in Richtung Einkunftsquelle. | 2002 | Die Einnahmen- und Verlustentwicklung ist "parallel steigend" verlaufen und spricht dies nicht für eine Einkunftsquelle. | 2003 |…
…am 17.10.2007) eingetreten ist, kommt daher die höhere Wahrscheinlichkeit zu. 2. Umsatzhinzuschätzungen Die Auffassung des Bw. die Verhältnisse des Jahres 2005 könnten nicht auf das Jahr 2006 umgelegt werden, weil sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert habe bzw. bei der Hochkalkulation auf einzelne Warengruppen…
…bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug. Zur Verböserung im Zuge des erstinstanzlichen Berufungsverfahrens - zufolge der Nichtberücksichtigung der beantragten Fahrtkosten im Betrag von € 1.579,20 - verwies das Finanzamt auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides des Vorjahres. Im Einkommensteuerbescheid 2010 vom 30.05.2011…
…Im Vorjahr hatte das Finanzamt unter Hinweis darauf, dass aus dieser Bestätigung keine ausschließliche Vertretertätigkeit abgeleitet werden könne, die Nichtberücksichtigung des aliquoten Vertreterpauschales für den Monat Dezember 2005 (182,50 €) mittels Berufungsvorentscheidung bestätigt und war diese auch in Rechtskraft erwachsen. Nun ist der Abgabenbehörde…
…Berufung des belangten Verbandes nicht etwa ein versehentlicher Protokollierungsmangel gewesen ist, sondern sich in dem Umstand gründet, dass eben die B-GmbH kein Rechtsmittel angemeldet hat. In der Berufungsverhandlung wurde der strafrelevante Sachverhalt ausführlich erörtert. Hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten und des…
…Höhe jener der Monate Juli, August, September und Oktober des Vorjahres. Werden Bau(hilfs)arbeiten erbracht und aus dieser Tätigkeit mangels sonstiger Betätigung lediglich Einnahmen in Höhe von monatlich bis zu etwa € 1.500 erzielt, so ist vorweg zu sagen, dass eine solche Betätigung…
…00 und sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag von S 3.005,00. Hinsichtlich des übrigen Abweichens vom Berufungsbegehren wurde vom Finanzamt ua. auf die Begründung des Vorjahresbescheides (E-1998) verwiesen. Begründend zur Nichtanerkennung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten führte…