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UFSW RV/0250-W/10Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres (Einkommensgrenze und Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…Jänner 2004 als Zeitpunkt des Verlassens der Ehewohnung nennt. Mit diesem Vorbringen ist jedoch für den Mehrkindzuschlag 2004 nichts gewonnen, denn damit steht fest, dass die Bw. im Jahr 2003 (Verhältnisse des Vorjahres) sehr wohl mehr als sechs Monate mit ihrem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt…

BFG RV/2101472/2015Der Mehrkindzuschlag wird auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres gewährt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2016

…Kinder bezogen wurde.“ Aufgrund dieses Antrages erging der Bescheid vom 21. Oktober 2013 „auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2009“ und wurde der Mehrkindzuschlag mit einem Betrag von 873,60 festgesetzt. Am 21. Juli 2015 richtete die Beschwerdeführerin ein Anbringen mit nachstehendem Inhalt über „FinanzOnline…

BFG RV/2100765/2011Der Mehrkindzuschlag wird auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres (z.B. 2010) in Höhe des laufenden Jahres (hier: 2011) gewährt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2016

…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat auf elektronischem Weg einen Antrag auf Mehrkindzuschlag „auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010“ gestellt: Das Finanzamt setzte diesen daraufhin mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit einem Betrag von insgesamt 240,00 Euro fest …

UFSF RV/0131-F/11Der Mehrkindzuschlag wird für das Jahr der Antragstellung auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres zuerkannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2011

…jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2011 in Höhe von 20 € auf Basis des Familieneinkommens 2010. Wie bereits im Bescheid vom 23. Februar 2011 ausgeführt, wird der Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010…

UFSF RV/0019-F/11Mehrkindzuschlag; Verhältnisse des Vorjahres ausschlaggebend; Exgatte lebte mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit der Bw; zu versteuerndes Einkommen war daher höher als Grenzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…selbigem Datum erging an die Bw der Bescheid über den Mehrkindzuschlag. Dem ursprünglichen Antrag der Bw auf Mehrkindzuschlag wurden nunmehr die aufgrund obgenannter Feststellungen geänderten Verhältnisse des Jahres 2007 zugrundegelegt. Mit Schriftsatz vom 11. Juni 2010 berief die steuerrechtliche Vertretung namens ihrer Mandantin rechtzeitig gegen…

UFSW RV/1545-W/11Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2011

…übersieht sie dabei, dass im vorliegenden Fall der Mehrkindzuschlag im Zuge der am 5. Jänner 2011 beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2011, sohin - auf Grund der maßgeblichen Verhältnisse des Jahres 2010 - für das Kalenderjahr 2011, beantragt wurde. Aus § 9a Abs. 1 FLAG…

BFG RV/2101100/2015Der Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Einkommen des Vorjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2016

…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch genannten Bescheid hat das Finanzamt den Antrag des Beschwerdeführers für das Kalenderjahr 2007 (auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006) unter Hinweis auf das mit dem Einkommensteuerbescheid 2006 vom 19. Juli…

UFSL RV/1066-L/06Mehrkindzuschlag ist abhängig von den Einkommensverhältnissen des Vorjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2008

…auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2004 nach der am 17. April 2008 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte wie bereits in den Vorjahren im Jahr 2005…

UFSI RV/0336-I/11Mehrkindzuschlag - Bedeutung der Wortfolge "auf Grund der Verhältnisse des Jahres ..." für den Anspruchszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…Bescheid auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 erstellt wird. Nun mag es durchaus seltsam anmuten, dass mit einem Bescheid über einen Anspruch für ein Kalenderjahr abgesprochen wird, dieses betroffene Kalenderjahr aber weder im Antragsformular, noch im gesamten Bescheid - mit Ausnahme des Datums der Antragseinbringung…

UFSF RV/0227-F/12Mehrkindzuschlag 2011 aufgrund der Verhältnisse von 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2011 in Höhe von 20 € auf Basis des Familieneinkommens 2010. Wie bereits im Bescheid vom 24. April 2012 ausgeführt, wird der Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010…

UFSL RV/0944-L/05Haftung des Vertreters bei schuldhafter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ausmaß des Befriedigungsausmaßes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…entwickelt. Grund seien vor allem auch Schwierigkeiten im Produktionsbereich und im Personalbereich gewesen. Bereits im zweiten Geschäftsjahr habe man schwere Verluste hinnehmen müssen, welche zwar nahezu das gesamte positive Ergebnis des Vorjahres aufgezehrt hätten, jedoch steuerlich (mangels eines Verlustrücktrages) nicht mehr verwendet werden konnten. In…

UFSW RV/0837-W/09Beginn des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG 1988 (idF BGBl I Nr. 106/1999)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2013

…Eigenkapitalzuwachsverzinsung gemäß § 11 EStG. Da bei Umgründungsmaßnahmen nach dem UmgrStG unter Buchwertfortführung die Verhältnisse des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger - dies gelte nach Ansicht der BP auch für Auslandseinbringungen - unabhängig davon überbunden werden, ob der Rechtsvorgänger von der Eigenkapitalzuwachsverzinsung Gebrauch gemacht habe oder nicht, wäre für…

UFSK RV/0076-K/11Werbungskosten eines Alleinstehenden für einen vorübergehenden Zeitraum von sechs Monaten im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…werden, so genügt die Glaubhaftmachung. § 138 Abs. 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde. Handelt es sich um Sachverhaltselemente…

UFSW RV/3106-W/07Rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung des 46jährigen Bw.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…aus dem Jahr 2000: Anamnese: Der Patient, der sich als ein von jeher melancholischer Grundtypus bezeichnet, leidet seit dem September des Vorjahres unter rezidivierend auftretenden Phasen depressiver Verstimmung, in deren Vordergrund v.a. die morgendliche Antriebsstörung und Lustlosigkeit steht. Der Patient wurde im April dieses…

UFSL FSRV/0094-L/04Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Strafaufschub der Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.10.2004

…nicht beabsichtigter Vollzugsfolgen gerichteten Aufschub jedenfalls nicht aus. Zum Anderen kann aber auch dann, wenn auf Grund der angespannten wirtschaftlichen bzw. persönlichen Verhältnisse des Bestraften entweder der eigene Erwerb oder auch nur die Einhaltung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht bzw. nicht ausreichend gesichert erscheinen, insbesondere dann…

BFG RV/7100311/2012Rückwirkende Schenkung eines Anteiles an einer GesbR und anschließender Zusammenschluss zu einer KG - keine steuerliche Anerkennung der rückwirkenden Schenkung - Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG liegen nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2020Teil 3/3

…31. Dezember des Vorjahres) zugrunde gelegt wird, die vertragliche Festlegung und nicht die vorgelegte Bilanz steuerlich maßgeblich ist. In diesem Fall wäre mangels eines Zwischenabschlusses zum Vertragstag (im Beispielsfall zum 1. Jänner) eine Anwendungsvoraussetzung des Art IV UmgrStG nicht gegeben. Es bestehen aber keine Bedenken…

BFG RV/4100056/20181. Familienheimfahrten - anteiliger Sachbezug als Werbungskosten 2. Doppelte Haushaltsführung - zweckentsprechende Wohnung im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2021Teil 1/2

…sich bemüht zu haben, die Fahrten entsprechend den tatsachlichen Verhältnissen nachzuvollziehen. Es entspreche sicherlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen, Ausgaben wegen des fehlenden Fahrtenbuches zu verweigern. Die pauschalen 190 km pro Tag für Filialbesuche seien ein Durchschnittswert, bei einzelnen Filialbesuchen werde diese Kilometerleistung bei Weitem überschritten…

UFSL RV/1211-L/04Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO bei verspätetem Antrag auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…im Schätzungswege ermittelt worden wären. Als Anhaltspunkt hiefür hatten die Verhältnisse des Vorjahres 1988 gedient. Auch in diesem Jahr war der Pflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden (Nichtveranlagungsbescheid vom 12. Februar 1990 - Endgültigerklärung am 4. April 1991), da laut Einkommensteuererklärung die Veranlagungsgrenzen des § 41 Abs…

BFG RV/7104419/2020Indexierung von Familienleistungen europarechtswidrig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2022

…1. Die Beträge sind in der Folge jedes zweite Jahr auf Basis der zum Stichtag 1. Juni des Vorjahres zuletzt veröffentlichten Werte anzupassen. (3) Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend oder der Bundesminister für Frauen, Familien und Jugend hat gemeinsam mit der Bundesministerin für…

UFSK RV/0584-K/08Liebhaberei bei einer Wahlarztpraxis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2010

…Einschränkung des Zeitpotentials um 8,5 Stunden pro Woche. Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Einnahmen bei sinkenden Verlusten sind ein Indiz in Richtung Einkunftsquelle. | 2002 | Die Einnahmen- und Verlustentwicklung ist "parallel steigend" verlaufen und spricht dies nicht für eine Einkunftsquelle. | 2003 |…