… 5 Abs. 2 ErbStG das Nachvermächtnis nicht als von der Vorvermächtnisnehmerin MT stammend zu versteuern, sondern der Besteuerung des Nachvermächtnisses das Verhältnis des Bw. zum Erblasser, also zu seinem Vater JT, zu Grunde zu legen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuer Wien (FAG) folgte dem…
…00 davon die Hälfte je S 62.539,00, das entspricht 4.544,89 Euro. Damit aber die durch den Antrag auf Besteuerung nach dem Verhältnis zum Erblasser bedingte Aufgliederung nicht einen Progressionsvorteil zur Folge hat, ist die Steuer für jeden Vermögensteil nach dem für…
…Im Zuge der Scheidung habe I dem Erblasser ihre 5/16 Anteile übertragen. Im Hinblick auf die geringfügig erbrachte Gegenleistung im Verhältnis zum Verkehrswert der von der Bw übertragenen Anteile (= nicht einmal 1/6) stelle sich die Übergabe aus dem Jahr 1973 als Schenkung…
…einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Als dritte Seite ist nach der Rechtssprechung auch der Erbe zu verstehen. Für die Besteuerung ist das Verhältnis zum Erblasser maßgebend. Es ist rechtlich unerheblich…
…nach der Vorerbin vermögenslos gewesen sei, gab den steuerlich maßgeblichen, dreifachen Einheitswert des nachlassgegenständlichen Liegenschaftsanteiles mit € 99.906,96 bekannt und beantragte der Besteuerung das Verhältnis zum Erblasser (Steuerklasse IV) zu Grunde zu legen. Weiters gab der Bw. die Vertretungskosten mit € 7.272…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat insbesondere folgendes dargelegt: "... Gemäß §7 Abs.1 ErbStG werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser die folgenden fünf Steuerklassen unterschieden: I. Steuerklasse I. 1. Der Ehegatte, ... ... V. Steuerklasse V. Alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen. Der Beschwerdeführer hat seinem gleichgeschlechtlichen…
…dem Todesfall der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme gegen die Versicherung für den (überlebenden) Begünstigten. Die jeweils an die Versicherung einzuzahlenen Prämien stellen ebenfalls im Verhältnis zum (möglichen) " Vermögensvorteil" keinen Leistungsaustausch zwischen Erblasser und Begünstigten dar, sondern schufen lediglich für beide Begünstigte die versicherungsmäßigen Voraussetzungen…
… 7 Abs. 1 ErbStG legt fünf Steuerklassen fest, in denen das persönliche Verhältnis des Geschenkgebers (Erblassers) zum Erwerber maßgeblich ist. Bei der Einreihung in die abgabenrechtlich bevorzugten Steuerklassen (Steuerklasse I - IV) ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein nach bürgerlichem Recht bestehendes Abstammungs-, Verwandschafts- oder…
…1 Z 2 zu Folge hätte. Gemäß § 7 Abs.1 ErbStG wird die Höhe der Erbschaftssteuer von dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser abhängig gemacht. Was unter dem, für die Anwendung der erbschaftssteuerrechtlichen Vorschriften, maßgeblichen persönlichen Verhältnis zu verstehen ist, wird durch die in …
…auf den Berufungswerber entfallenden Erbschaftsteuer nicht möglich, weshalb der Berufung auch in diesem Punkte nicht Folge zu geben ist. 3. Gewährung der Steuerklasse I: Gemäß § 7 Abs 1 ErbStG werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser fünf Steuerklassen unterschieden: I. Steuerklasse I. 1…
…Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Auf Antrag ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. (3) Tritt der Fall der Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, so gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die…
…verzichtet, wird der Wert der erhaltenen Abfindung und nicht der Wert des Pflichtteils der Erbschaftssteuer unterzogen; die Berechnung der Steuer richtet sich dabei nach dem Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser, obgleich er die Abfindung von einem Dritten erhält (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts…
…vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Dazu gehören Versicherungsverträge auf Ableben, die der Erblasser als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat, vor allem Lebensversicherungsverträge. Gemäß § 7 ErbStG werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser fünf…
…§ 14 bis 17 ErbStG geregelt. Die in § 14 ErbStG angeführten Freibeträge orientieren sich an dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser. § 15 ErbStG enthält neben sachlichen auch subjektive Befreiungen, wobei jede Befreiungsbestimmung für sich anzuwenden ist. Es ist daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, welche…
…Abs.1 Z 7 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden. Gemäß § 7 Abs.1 ErbstG werden nach den persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser folgende fünf Steuerklassen unterschieden. Steuerklasse I 1. der Ehegatte, 2…
…Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden" § 7 Abs. 1: "Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser werden die folgenden fünf Steuerklassen unterschieden " (mit dort näher angeführten Steuerklassen I - V). § 7 Abs. 2: " Im Falle des …
…Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Auf Antrag ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. (3) Tritt der Fall der Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, so gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die…
…Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Auf Antrag ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. (3) Tritt der Fall der Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, so gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die…
…die Erbschaftssteuer nach dem Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erblasser zu entrichten. Nach § 7 Abs. 1 ErbStG unterliegt die Lebensgefährtin des Erblassers der Steuerklasse V. Gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers. Die mit…
…ist hier alleine die Frage, welche Steuerklasse zur Anwendung kommt. § 7 Abs. 1 ErbStG lautet wie Folgt: "Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser werden die folgenden fünf Steuerklassen unterschieden: " I. Steuerklasse I. 1. Der Ehegatte 2. Die Kinder. Als solche gelten auch a…