…von seinen Einkünften aus Kapitalvermögen einbehaltenen Quellensteuer jedenfalls bei den Dividenden iSd Artikel 10 in Betracht. Der Dividendenbegriff des Art. 10 DBA-BRD ist weiter als im OECD-Musterabkommen. Die Definition in Art. 10 Abs. 3 DBA-BRD schließt nämlich auch Gewinnobligationen und ähnliche Vergütungen…
…Österreich als Wohnsitzstaat hat folglich kein Besteuerungsrecht an den deutschen Rentenbezügen. Die Bestimmung des Art. 23 Abs. 2 des DBA-BRD ermöglicht aber Österreich die Besteuerung unter Anwendung des Progressionsvorbehalts. Der innerstaatlich bestehende Besteuerungsanspruch hinsichtlich der Pension von der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung ist nicht…
…jedoch im anderen Vertragsstaat ausgeübt, hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht an den hierauf entfallenden Vergütungen. Art. 24 Abs. 3 DBA-Spanien normiert: "Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht und die in diesem Staat als Einkünfte betrachtet werden, die auf Grund dieses…
…der Mitgliedstaaten untereinander vorschreibt, steht Art. 56 EG einem bilateralen Steuerabkommen wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegen, nach dem die Dividenden, die von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anteilseigner gezahlt werden, in beiden Mitgliedstaaten…
…als diesen Nahestehende. Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Dividenden an ihre schweizerische Muttergesellschaft ausschüttet, ist nach innerstaatlichem Recht grundsätzlich zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet (§ 93 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm § 93 Abs. 1 EStG 1988). Nach Art. 10 Abs. 2 DBA Schweiz in der für den…
…der Entscheidung vom 30.10.2007, RV/0502-W/07, miterledigt RV/0669-W/07, die Berufung als unbegründet ab. Er gelangte zur Auffassung, dass die vom Bw vorgenommene Art der Abwicklung der Geschäfte ungewöhnlich sei, einen Auslandsbezug aufweise und Geldflüsse an Domizilgesellschaften in Steueroasen…
…Die gegenständliche Regelung der Besteuerung von Dividenden aus Portfoliobeteiligungen an Drittstaatengesellschaften kann nur dann als mit den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden, wenn die von ihr vorgesehene Ungleichbehandlung von Portfoliodividenden gebietsansässiger Gesellschaften und Portfoliodividenden von Gesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat durch…
… 26 DBA-Lie schränkt den eigenen Geltungsbereich des Abkommens ein: Es ist auf Gesellschaften und Treuhandvermögen, die nach Art. 83 oder 84 des SteG von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragssteuer befreit sind, nur insoweit anwendbar, als an solchen Gesellschaften/TH- Vermögen in Liechtenstein ansässige natürliche…
…eines Gewinnes) mit einer an die Dividende bzw. Gewinn gekoppelten Zusatzvergütung wird allgemein als möglich erachtet. Ebenso steht eine feste Verzinsung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, sofern die Zahlung nur bei Ausweis entsprechender Gewinne vorgesehen ist. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen…
…eines Gewinnes) mit einer an die Dividende bzw. Gewinn gekoppelten Zusatzvergütung wird allgemein als möglich erachtet. Ebenso steht eine feste Verzinsung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, sofern die Zahlung nur bei Ausweis entsprechender Gewinne vorgesehen ist. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen…
…eines Gewinnes) mit einer an die Dividende bzw. Gewinn gekoppelten Zusatzvergütung wird allgemein als möglich erachtet. Ebenso steht eine feste Verzinsung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, sofern die Zahlung nur bei Ausweis entsprechender Gewinne vorgesehen ist. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen…
…sei nicht schlüssig. Letztlich komme es nämlich darauf an, ob Beteiligungserträge iSd § 10 KStG 1988 vorlägen bzw. ob eine Einkommensverwendung iSd § 8 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sei. In § 8 Abs. 1 KStG 1988 fehle eine gesetzliche Regelung, wer als "Gesellschafter, Mitglied oder Person mit…
…eines Gewinnes) mit einer an die Dividende bzw. Gewinn gekoppelten Zusatzvergütung wird allgemein als möglich erachtet. Ebenso steht eine feste Verzinsung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, sofern die Zahlung nur bei Ausweis entsprechender Gewinne vorgesehen ist. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen…
…eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt. In § 5 Abs. 1 Z 2 KVG knüpft die Kapitalverkehrsteuer an einen bürgerlich-rechtlichen Begriff an: "Genussrechte". Zivilrechtlich sind Genussrechte Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art, die…
…von Dividenden aus dem verteilungsfähigen Gewinn der Gesellschaft mit ein. Ausdrücklich ausgenommen ist jedoch die Teilnahme an den realisierten bzw. nicht realisierten stillen Reserven, die dem Stamm zuzurechnen sind (§ 509 iVm § 511 ABGB). Der Verkäuferin als Fruchtgenussberechtigte steht weiters das mit dem Eigentum an den…
…Das gegenständlich emittierte "Genussrechtskapital 2009" ist als Einräumung von Genussrechten iSd § 5 Abs. 1 Z 2 KVG zu qualifizieren. Das Genussrecht besteht darin, dass die Bw bis zu einem Betrag in der Höhe von 10 % des Genussrechtskapitals den Gewinn an die Genussrechtskapitalgeberin zu zahlen hat…
…an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und unter bestimmten Voraussetzungen (Bevollmächtigung gemäß § 114 Abs. 3 AktG) mitzustimmen. In der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass wenn einem Genussberechtigten gesellschafterähnliche Herrschafts- und Verwaltungsrechte - wie die Ausübung des Stimmrechtes - gewährt werden, das Genussrechtsverhältnis als atypische stille Gesellschaft anzusehen ist (Heinz…
…Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG festgelegten Bemessungsgrundlage zu erheben ist, findet sich…
…sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre…
…eines Gewinnes) mit einer an die Dividende bzw. Gewinn gekoppelten Zusatzvergütung wird allgemein als möglich erachtet. Ebenso steht eine feste Verzinsung der Annahme eines Genussrechts nicht entgegen, sofern die Zahlung nur bei Ausweis entsprechender Gewinne vorgesehen ist. (Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen…