…Angesichts des Eintritts des Verkürzungserfolges für den zeitlich letzten angeschuldeten Vorauszahlungszeitraum Dezember 1998 - gemäß § 21 Abs. 1 UStG am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats - und der erwähnten Verfolgungshandlung vom 18. Juni 2004 wurde die fünfjährige Frist der Verjährung der Strafbarkeit…
…die Verfolgungshandlung gegen den Bw. wurde somit jedoch erst nach Eintritt der für die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 FinStrG normierten dreijährigen Verfolgungsverjährung gesetzt. Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens wahrzunehmen. Zufolge der vollen Kognitionsbefugnis des UFS als…
…zum Tatbestand ein Erfolg, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Abs. 2 Die Verjährungsfrist beträgt für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei…
…Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs.3 FinStrG in Form eines schriftlichen Vorhaltes gesetzt worden ist). Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der Finanzvergehen beginnt daher zu laufen, sobald die Straftat abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Dies gilt auch für den Versuch. Nach der…
…Juni 1996 mit der WE-Nr. 3456 durchgeführt worden. Die Zahlung der Ausfuhrerstattung sei mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 17. September 1996 erfolgt. Der Rückforderungs- und Sanktionsbescheid datiere auf den 17. Oktober 2002, weshalb dieser Bescheid nach Eintritt der Verjährung ergangen sei. Aus…
…und beginnt nach jeder eine Unterbrechung bewirkenden Handlung von neuem zu laufen. Laut obzitiertem Urteil des EuGH ist diese Bestimmung dabei so auszulegen, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des…
…in der Sache selbst wird erst nach Durchführung umfangreicher und wesentlicher Ermittlungen zu den die Verjährung unterbrechenden Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen und zur Abklärung des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens möglich (vgl. dazu Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 14.1.2004, GZ. ZRV/0137-Z1W/02). Der…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt zu entgegnen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…
…gewährt worden sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt zu entgegnen: Art. 11 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87…
…gewährt worden sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt zu entgegnen: Art. 11 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß…