…Angesichts des Eintritts des Verkürzungserfolges für den zeitlich letzten angeschuldeten Vorauszahlungszeitraum Dezember 1998 - gemäß § 21 Abs. 1 UStG am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats - und der erwähnten Verfolgungshandlung vom 18. Juni 2004 wurde die fünfjährige Frist der Verjährung der Strafbarkeit…
…für die Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs 1 VStG beginnt erst mit Beendigung des letzten tatbildmäßigen Verhaltens zu laufen (vgl VwGH 15.09.2006, 2004/04/0185). Aus § 32 Abs 2 VStG folgt, dass als eine unmittelbare Verfolgungshandlung alle Handlungen der Behörde als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten…
…Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung, zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. § 31 VStG lautet: (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von der Behörde keine Verfolgungshandlung (…
…mit der Frage, ob dieser eine verjährungshemmende Verfolgungshandlung im Sinne des § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG dargestellt hätte, war daher insoweit obsolet. Ebenso erfolgte die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat gemäß § 124 Abs. 2 FinStrG vom 17.01.2022 nach Eintritt der Verfolgungsverjährung…
…noch im Rahmen einer Prüfungsmaßnahme zu bestimmenden Verkürzungsbetrages. Es wäre daher für eine rechtswirksame Verfolgungshandlung erforderlich gewesen, den Beschuldigten im Prüfungsauftrag zu nennen und ihm die Verkürzung der Einkommensteuer 2013 und der Einkommensteuer 2014 anzulasten. Die Verjährungsfrist hinsichtlich der Nichtabgabe einer Einkommenssteuerjahreserklärung 2013 bei Eintritt…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…in denen die Verjährungsfrist nach der bis zum 30. Juni 2013 bestehenden Rechtslage am 1. Juli 2013 (mit Ablauf des 30. Juni 2013) oder später enden würde, verlängert sich die Verfolgungsverjährungsfrist daher um weitere sechs Monate. Dem Eintritt der Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr…
…die Verfolgungshandlung gegen den Bw. wurde somit jedoch erst nach Eintritt der für die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 FinStrG normierten dreijährigen Verfolgungsverjährung gesetzt. Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens wahrzunehmen. Zufolge der vollen Kognitionsbefugnis des UFS als…
…zum Tatbestand ein Erfolg, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Abs. 2 Die Verjährungsfrist beträgt für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei…
…es sich um eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs. 3 FinStrG. Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt die Unterbrechungswirkung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl. VwGH 28.03.2014, 2010/16/0176). Dieser Anforderung kommt der Anlassbericht zweifelsfrei nach. Die Verjährungsfrist wurde damit um ein…
… 31 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991) die Verfolgung einer Person unzulässig ist, wenn gegen sie binnen der Verjährungsfrist von einem Jahr von der Behörde keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Verfolgungshandlung ist nach § 32 Abs. 2 VStG jede von einer Behörde gegen…
…Damit wurden von der belangten Behörde zwei Verfolgungshandlungen gesetzt, die den Eintritt der Verfolgungsverjährung (gerechnet ab dem Tatzeitpunkt 19. April 2013) ausschließen. Die für den Eintritt der Strafbarkeitsverjährung maßgebliche Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 VStG ist gewahrt, wenn innerhalb der Frist (beginnt in jenem Zeitpunkt…
…Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs.3 FinStrG in Form eines schriftlichen Vorhaltes gesetzt worden ist). Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der Finanzvergehen beginnt daher zu laufen, sobald die Straftat abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Dies gilt auch für den Versuch. Nach der…
…Juni 1996 mit der WE-Nr. 3456 durchgeführt worden. Die Zahlung der Ausfuhrerstattung sei mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 17. September 1996 erfolgt. Der Rückforderungs- und Sanktionsbescheid datiere auf den 17. Oktober 2002, weshalb dieser Bescheid nach Eintritt der Verjährung ergangen sei. Aus…
…2005" (Nichterfasste/nichterklärte Erlöse) Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen waren, und zwar Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2005 in noch zu bestimmender Höhe verkürzt und hiermit Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Der gegenständliche Prüfungsauftrag stellt eine Verfolgungshandlung gern. § 14 Abs…
…und beginnt nach jeder eine Unterbrechung bewirkenden Handlung von neuem zu laufen. Laut obzitiertem Urteil des EuGH ist diese Bestimmung dabei so auszulegen, dass die Ankündigung einer Betriebsprüfung gegenüber dem betroffenen Unternehmen nur dann eine Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung darstellt, die den Lauf der Verjährungsfrist des…
…aber am 01.07.2013 selbst mangels Ablaufs der geltenden sechsmontigen Verjährungsfrist noch nicht verjährt sind, kommt daher eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Betracht. Im vorliegenden Fall war jedoch die Sechsmonatsfrist zum Zeitpunkt der Setzung der ersten Verfolgungshandlung bereits verstrichen und kann daher nicht wieder…
…Auskunft im Zuge der eingebrachten Beschwerde, und somit nach Ablauf dieser Frist, erteilt wurde (vgl.VwGH 16.10.1991, 91/03/0178, unter Verweis auf VwGH 14.12.1988, 88/02/0156). Eintritt der Verjährung bei Verwaltungsübertretungen Der Bf. wirft der belangten Behörde in…
…in der Sache selbst wird erst nach Durchführung umfangreicher und wesentlicher Ermittlungen zu den die Verjährung unterbrechenden Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen und zur Abklärung des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens möglich (vgl. dazu Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 14.1.2004, GZ. ZRV/0137-Z1W/02). Der…
…sind. Eine Rückforderung ist nach Eintritt der Verjährung sowie dann unzulässig, wenn eine Nachforderung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht zulässig wäre. Zu den unter dem Titel "Sanktion" vorgebrachten Einwendungen ist wie folgt festzustellen: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der EUGH in seinem Urteil vom 27…