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224 Treffer1639 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1050-W/03Investitionszuwachsprämie bei neu gegründetem Leasingunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2004

…zu entgegnen: A) Zunächst ist festzuhalten, dass gemäß der Verfassungsbestimmung des § 271 BAO, BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 97/2002, die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden sind (vgl. dazu auch die Verfassungsbestimmung des § 6 Abs…

UFSW RV/2736-W/12Kein Unterhaltsabsetzbetrag für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

… 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 lautet: "5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen." Strittig…

UFSI RV/0375-I/12Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages, des Unterhaltsabsetzbetrages und des Kinderfreibetrages bei Bezug der Familienbeihilfe durch das Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2013

…7 Z 5 EStG 1988, Verfassungsbestimmung). Die Bw hat im Jahr 2011 für B und zwar für den Zeitraum von Jänner bis Juni Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen bezogen. Für D bestand im Jahr 2011 kein Anspruch auf derartige Leistungen. Unterhaltsabsetzbeträge für die Kinder B1,A1 konnten…

UFSW RV/1724-W/11Kosten für Heiratsgut als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012

…Es führte in der Begründung Folgendes aus: Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) seien Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch…

UFSF RV/0507-F/09Auswärtige Berufsausbildung eines verheirateten Kindes mit eigenem Hausstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden..... § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 : Verfassungsbestimmung Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages…

UFSI RV/0838-I/10Eingehen einer Bürgschaft für einen nahen Angehörigen (Sohn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…würden. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kindes- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigten. Das…

UFSI RV/0881-I/10Unterhaltsleistungen an ein in Bosnien-Herzegowina lebendes volljähriges Kind; doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Wohnungsmietkosten, Familienwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2011

…Lebensjahres bzw. bei Schulbesuch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ab der Volljährigkeit des Kindes darf nach § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) keine außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Demzufolge können für Ihren Sohn X., geb. tt.mm.jjjj, keine diesbezüglichen Aufwendungen…

UFSG RV/0356-G/10Unterhaltsleistungen für ein volljähriges Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2011

…für seine Arbeitnehmerveranlagung 2009 zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 lautet: "(Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines…

UFSW RV/1007-W/10Kein Unterhaltsabsetzbetrag bei Unterhaltsleistung an nicht im EU-Raum lebendes volljähriges Kind, für welches keine Familienbeihilfe bezogen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen seien (Verfassungsbestimmung). Mit Schreiben vom 5. März 2010 brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. Darin…

UFSW RV/0452-W/04Berücksichtigung von Verlustvorträgen, die sich bei stattgebender Erledigung einer gegen Vorjahre gerichteten Berufung ergeben würden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

…Jahr entstanden sind. Dies gilt u.a. nur, soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Gemäß der Verfassungsbestimmung des § 117 Abs. 7 EStG 1988 war bei der Veranlagung für die Jahre 1996 und 1997 ein Verlustabzug (§ 18 Abs…

UFSF RV/0054-F/08Für volljährige Kinder, welche sich ständig im Ausland aufhalten, ist eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung laut § 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 nicht vorgesehen. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag gegeben ist, können im Umfang des halben Unterhalts als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen sind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des Kindes zu berücksichtigen, darüber hinaus ist bis zum Eintritt der Volljährigkeit ein entsprechender Nachweis über die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit zu erbringen (zB Schulbesuchsbestätigung etc.).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder-oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen…

UFSW RV/1228-W/04Unterhaltsleistung an volljährige, im Ausland lebende, haushaltszugehörige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…ab 18. August 2001 auch sein jüngerer Sohn, Andreas Tibor Majerik das 18. Lebensjahr erreicht habe und somit in Österreich wie in Ungarn volljährig sei. Für volljährige Kinder sei aber eine außergewöhnliche Belastung wegen Unterhaltsleistungen durch die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5. EStG…

UFSI RV/0624-I/07Abgeltung von Unterhaltslasten von im EU-Ausland (Polen) lebenden volljährigen Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…Instanz behaupten nicht, dass sich die zugrunde liegenden Verhältnisse nach dem 31.12.2004 geändert hätten. Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Zeiträume nach dem 31.12.2004 wurde nicht gestellt. 3.) Nach der (nationalen) Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5…

UFSW RV/0044-W/07Kein Unterhaltsabsetzbetrag für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2007

…5 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen (Verfassungsbestimmung). Das Volljährigkeitsalter von M wurde mit 04.03.2003 erreicht (18 Jahre). Familienbeihilfe wird unbestritten nicht bezogen…

UFSG RV/0488-G/07Heiratsgut und Aufwendungen für Hochzeit als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

… 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Aufwendungen im Zusammenhang…

UFSS RV/0571-S/06Kein Unterhaltsabsetzbetrag für volljährige Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…gem. § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Allerdings sind gemäß der Verfassungsbestimmung (!) in § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…

UFSS RV/0100-S/06Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien nach Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2006

…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. 5 (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder…

UFSS RV/0069-S/06Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. 5 (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder…

UFSL RV/0056-L/06Kosten des laufenden Unterhaltes sind keine außergewöhnliche Belastung; auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z…

UFSW RV/1032-W/06Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende volljährige Stieftochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder…