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UFSW RV/1752-W/06Verfahrenswiederaufnahme ohne Angabe des Wiederaufnahmetatbestandes im Begründungsteil des Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Mit den nach diesen Verfahrenswiederaufnahmen erlassenen Sachbescheiden wurden der Umsatz- und der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 13. Dezember 2004 abgeändert. Im Begründungsteil des Umsatzsteuerbescheides 2002 vom…

UFSW RV/4349-W/02Verfahrenswiederaufnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…oder iVm dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Berufungsverfahren ist zu prüfen, ob die Verfahrenswiederaufnahmen aus den in den Wiederaufnahmebescheiden angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen sind. Aus dem Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide ist festzustellen, dass darin der Gesetzestext von …

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Ausnahmezustandes (durch Schicksalsschläge hervorgerufen), von alleine ohne Rechtsbeistand nicht kommen können. Die Tatsachen seien demzufolge ohne grobes Verschulden des Bw neu hervorgekommen und als entscheidungsrelevant einzustufen. Sodann folgen Verweise auf einen Erlass zur Verfahrenswiederaufnahme. Demnach obliege es der Behörde, von Amts wegen die Wiederaufnahme des…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften für die Jahre 1999 bis 2001 und verwies zur Begründung der Verfahrenswiederaufnahmen auf die Feststellungen der durchgeführten Außenprüfung. Mit gleichem Datum ergingen für die genannten Jahre auch neue Sachbescheide betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß …

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…Einkünftefeststellungen und den dazu angeschlossenen Beilagen (Bilanzen samt Beilagen) ersichtlich gewesen wären. Insbesondere sei die beanstandete GSV offen gelegt worden und auch im Zuge der Vorschreibung der Gesellschaftsteuer dem Finanzamt für Gebühren bekannt geworden. Die formelhafte Begründung der Verfahrenswiederaufnahme genüge den Erfordernissen der Rechtsprechung keinesfalls.

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/2154-W/05Im Vorlageantrag gestellter Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 26. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…

UFSW RV/1068-W/071. Verfahrenswiederaufnahme ohne Bescheidänderung 2. Entfernungsunabhängige zumutbare Wegzeit bei Teilzeitarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2012

… 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Im Begründungsteil des nach der Verfahrenswiederaufnahme erlassenen Einkommensteuerbescheides 2004 vom 14. Juli 2006 wurde ausgeführt: Nach…

UFSG RV/0275-G/031. Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme 2. Baukosten als Teil der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist - neben der Frage der Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme - strittig, ob neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag…

UFSG RV/0274-G/031. Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme 2. Baukosten als Teil der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist - neben der Frage der Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme - strittig, ob neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag…

UFSG RV/0270-G/031. Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme 2. Baukosten als Teil der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist - neben der Frage der Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme - strittig, ob neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag…

UFSG RV/0269-G/031. Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme 2. Baukosten als Teil der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist - neben der Frage der Rechtmäßigkeit der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme - strittig, ob neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…304 lit b BAO (hier wäre dies der 7. Mai 2002 gewesen) eingebracht wurde. Somit erscheint der Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme unzulässig. Nur mehr ergänzend und schon ohne Spruchbedeutung sei darauf hingewiesen, dass selbst die dreimonatige Antragsfrist gemäß § 303 Abs 2 BAO nicht gewahrt wurde und…

UFSL RV/0665-L/081) Überschreiten des für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädlichen Einkünftegrenzbetrages infolge Bezuges von Ergänzungsbeträgen zum Wochengeld; 2) Wiederholte Verfahrenswiederaufnahmen zulässig; 3) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach vorangegangener Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…besagten Wiederaufnahmebescheides führte das Finanzamt aus, dass anlässlich einer Prüfung der Erklärungsangaben die im beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel hervorgekommen seien, die eine Verfahrenswiederaufnahme erforderlich gemacht hätten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung der Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe verfügt worden. Die Interessen der Behörde an…

UFSW RV/1952-W/08Anrechnungshöchstbetrag gemäß DBA CSSR, betreffend Slowakei, und Ermessensübung bei Verfahrenswiederaufnahme in Zusammenhang mit einer vom DBA nicht völlig verhinderten Doppelbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…ist nach Ansicht der Berufungsbehörde unstrittig, wie aus der Schlussbesprechungsniederschrift hervorgeht.) Die Berufung richte sich gegen die Wiederaufnahme der Körperschaftsteuerverfahren 2003 bis 2005 sowie gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide im o.a. Ausmaß. Zur Verfahrenswiederaufnahme wurde begründend ausgeführt, dass die Formulierung des § 303 Abs 4 BAO…

UFSW RV/0450-W/05Treu und Glauben bei Nichtanerkennung von pauschalen Taggeldern wegen Fahrten in ein Zielgebiet in Zusammenhang mit amtswegiger Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005

…Schreiben vom 8. März 2005 wurde der Antrag auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz über die Berufung vom 18. Februar 2004 gegen die Bescheide betreffend Verfahrenswiederaufnahme hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer 1999 bis 2001 gestellt (Bl 108ff/2001). Dem Hervorkommen neuer Tatsachen werde widersprochen, weil bei…

UFSW RV/0079-W/06Betriebsbeendigung bei einer GmbH, mangelnde Vergleichbarkeit zwischen Verlustentstehungszeitpunkt und Umgründungsstichtag, Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…Verlustvorträge auch als Bestreitung der Eignung des Wiederaufnahmsgrundes, dass dieser "einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte", aufgefaßt werden. Der Berufungsbegründung ist im Hinblick auf die angefochtenen Verfahrenswiederaufnahmen jedoch nicht zu folgen, weil - wie unter B ausgeführt werden wird - gemäß § 21 Z 2 iVm …

UFSW RV/1464-W/12Antrag auf Wiederaufnahme von Einkommensteuerverfahren in Zusammenhang mit irrtümlich nicht abgesetzten Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…Finanzamtes im Jahr 2012 neu hervorgekommen sind. Ad b) Das Erkennen des Irrtumes der Nichtabsetzung der streitgegenständlichen Fremdwährungszinsen könnte zwar nach allgemeinem Sprachgebrauch als Tatsache bezeichnet werden, was aber in Zusammenhang mit der Verfahrenswiederaufnahme zu Missverständnissen führen wird. Denn es handelt sich bei diesem Erkennen…

UFSG RV/0850-G/11Begründung eines Wiederaufnahmsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…keinen Verweis auf eine im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit…