Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH als Vertreter der zum Berufungszeitpunkt nicht mehr existierenden Gesellschaft1 KEG, Adresse, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße 58, vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…sondern vielmehr auch die Verpflichtung anläßlich einer Berufung die Sache - über das Berufungsbegehren hinaus - nach allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten neu zu überprüfen. Diese Änderungsbefugnis gilt somit auch in Bezug auf verfahrensrechtliche Belange. Nun liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 299 Abs…
…sondern vielmehr auch die Verpflichtung anläßlich einer Berufung die Sache - über das Berufungsbegehren hinaus - nach allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten neu zu überprüfen. Diese Änderungsbefugnis gilt somit auch in Bezug auf verfahrensrechtliche Belange. Nun liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 299 Abs…
…Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung der angefochtenen Bescheide befunden hat (§ 289 Abs. 1 dritter Satz BAO). In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben die Abgabenbehörden gemäß § 115 Abs. 1 und 3 BAO die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen, von Amts wegen die tatsächlichen…
B.A. als Geschäftsführerin der Bw. im Bereich des Finanzamts für den X./Xa/Xb. (Bescheide 9., 18. und 19.) Bezirk für das Jahr 2001 indem sie ungerechtfertigte Vorsteuerguthaben durch Geltendmachung der Rechnungen der Scheinfirma B-GmbH in Höhe von 2.029.929,65 €…
…zu; vielmehr ist der Bescheid - unbesehen der Bezeichnung als Berufungsvorentscheidung - verfahrensrechtlich ein erneuter Erstbescheid. Dieser erneute Erstbescheid ist in dem durch den Einkommenbescheid vom 12. Jänner 2007 bereits abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren 2001 - aus verfahrensrechtlicher Sicht -rechtsgrundlos ergangen und war daher im Berufungsverfahren wegen Unzulässigkeit ersatzlos aufzuheben…
…nämlich um eine Aufhebung nach § 299 BAO handle zu ersetzen, ist verfahrensrechtlich nicht vorgesehen. Da sich die bekämpften Wiederaufnahmebescheide auf keinen Wiederaufnahmegrund stützen und der unabhängige Finanzsenat nicht befugt ist, die fehlenden, vom Finanzamt in den bekämpften Bescheiden nicht angeführten Wiederaufnahmegründe durch neue zu ersetzen…
…Uhr, ein E-Mail an eine E-Mail-Adresse des Spruchsenates gerichtet, mit welchem er - verfahrensrechtlich schon aufgrund des verwendeten Mediums ohne Relevanz - um eine mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässige Verlängerung der Rechtsmittelfrist um drei Wochen ersuchte, weil er durch zwei berufliche Auslandsaufenthalte gehindert sei…
…VG) anzustellen: Aus allen mit Sofortbescheid abgeschlossenen Fällen werde durch die EDV eine festgelegte Anzahl von Fällen zur Nachbescheidkontrolle ausgewählt. Die Überprüfung dieser Fälle erfolge unter Beachtung der Bestimmungen des Verfahrensrechtes. In die Überprüfung (Innenprüfung) seien auch die Vorjahre bis zum letzten überprüften Jahr einzubeziehen…
…nicht im Einklang mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 04.02.2009, 2006/15/0151) steht, wonach die materiellrechtliche Bestimmung des § 32 Z 2 EStG 1988 (ua nachträgliche Einnahmen zu ehemaliger nichtselbständiger Tätigkeit) der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 295a BAO vorgeht. Linz, am 19. Februar 2010
Entscheidung (verfahrensrechtlicher Bescheid): Der Unabhängige Finanzsenat hat beschlossen: Die von Dr.Alois Autherith, Rechtsanwalt in 3500 Krems, als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin WR. (mit Sitz in M), gegen die (an die Fa.WR., zu Handen Herrn Rechtsanwalt Dr.Alois Autherith gerichtete) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes…
…Oktober 1988, 87/14/0173). Bei den abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen handelt es sich um Bestimmungen des Verfahrensrechtes. Die Rechtsmittelbehörde hat insbesondere- abgesehen von dem bei der Anwendung materiellen Abgabenrechtes zu beachtenden Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben- das im Zeitpunkt der Erlassung des Rechtsmittelbescheides geltende Recht anzuwenden…
…Oktober 1988, 87/14/0173). Bei den abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen handelt es sich um Bestimmungen des Verfahrensrechtes. Die Rechtsmittelbehörde hat insbesondere- abgesehen von dem bei der Anwendung materiellen Abgabenrechtes zu beachtenden Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben- das im Zeitpunkt der Erlassung des Rechtsmittelbescheides geltende Recht anzuwenden…
…Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und die vermeintliche Zollschuldentstehung wegen Verletzung von Verfahrensrecht treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende neue Merkmal betrifft den subjektiven Bereich, die betrügerische Absicht oder offenkundige…
…194/1961 idF BGBl I Nr. 142/2000 (in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung), zehn Jahre. Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechts. Geänderte Bestimmungen sind grundsätzlich ab ihrem In-Kraft-Treten anzuwenden. Im gegenständlichen Fall wird daher - auch bei Vorliegen hinterzogener Abgaben - in einem…
"Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 1995, 93/15…
…ist. Dies bedeutet, dass die Abgabenbehörde erster Instanz im gegenständlichen Verfahren nicht in der Sache selbst (durch Ausfertigung eines Feststellungsbescheides) entscheiden hätte dürfen, sondern eine Zurückweisung des Antrages und damit ein "verfahrensrechtlicher Bescheid" zu erlassen gewesen wäre, denn verspätete Anträge sind zurückzuweisen (vgl. VwGH 20…
…Zusammenschluss iSd Art. IV leg.cit., der Übergang des übertragenden Unternehmens auf das übernehmende Unternehmen durch zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Dies hat zur Folge, dass es hier auch abgabenrechtlich zu keiner verfahrensrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gem. § 19 Abs.1 BAO kommt (siehe dazu auch Ritz, BAO, Tz.1…
…bzw. Sonderausgaben nicht anerkennen oder sonst "zu welchem Titel auch immer" von den erklärten Besteuerungsgrundlagen abweichen sollte. Dazu ist fest zu halten, dass verfahrensrechtliche Erklärungen (Prozesserklärungen) grundsätzlich bedingungsfeindlich sind (Ritz, BAO-Kommentar 2 , § 276 Tz 8); beispielsweise ist die bedingte Zurücknahme einer Berufung wirkungslos (Ritz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Josef Faulend-Klauser, Dr. Christoph Klauser, Rechtsanwälte, 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 7, vom 17. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Jänner 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…