10. Verfahrensrecht 10.1. Vorläufigkeit (§ 200 BAO) 10.1.1. Allgemeines Rz 185: Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1…
10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…
…der Frage, ob im Rahmen eines Lohnsteuerhaftungsverfahrens nach § 82 EStG 1988 alle verfahrensrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß beachtet wurden. I. Verfahrensgang Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben sind nach Ansicht des prüfenden Organs dem Prüfbericht vom 17.12.2014 zu entnehmende Tatsachen festgestellt worden, sodass eine…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Beschwerdefall war ausschließlich eine verfahrensrechtliche Frage betreffend das Jahr 2003 strittig. Der Abgabepflichtige war im Beschwerdezeitraum unbeschränkt steuerpflichtig. Der Abgabepflichtige verfügte über ein Wertpapierdepot Depotnummer 002 bei der "Bank X" in D. Er…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch G- Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Adresse2, über den Vorlageantrag vom 15.12.2015 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12.10.2015 betreffend Beschwerde vom 2…
…Diesbezüglich ist zu vermerken, dass die Beschwerde keinerlei Ausführungen zu den Streitjahren 1997 und 1999 enthält. Zusätzlich werde von der beschwerdeführenden Partei die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, sodass eine neuerliche Bescheiderlassung im Feber 2010 gar nicht hätte erfolgen dürfen. Auch leiden die Feststellungsbescheide nach Ansicht…
…Eigenverbrauch oder Nutzungsänderung); die Berechnung nimmt Bezug auf den Verkauf des Fahrzeuges (somit Lieferung), welcher jedoch nicht im Oktober, sondern erst im Dezember 2025 erfolgte. Verfahrensrechtlich stützte sich die Behörde auf § 201 Abs. 2 Z 5 BAO (sinngemäße Anwendung des § 293b BAO oder § 295a BAO…
…BAO-Kommentar6, Rz 9 zu § 299). Für eine Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Abgabenbehörde infolge Nichtvorliegens eines Anbringens bietet daher § 299 BAO keine verfahrensrechtliche Grundlage. Das Finanzamt hat die ersatzlose Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide gem. § 299 BAO nicht nur mit dem Nichtvorliegen eines Antrags, sondern auch damit…
…Tz. 6 und 8 zu § 167 mwN). Erwägungen Die Lösung des gegenständlichen Beschwerdefalles wird verfahrensrechtlich wie folgt begründet: Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist der Zurückweisungsbescheid vom 23.08.2016. Dieser weist den Antrag der Bfin. vom 06.04.2016 auf erhöhte Familienbeihilfe ab "2010" zurück. Begründet…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs-OG, Koloman Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23.04.2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs-OG, Koloman Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23.04.2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH als Vertreter der zum Berufungszeitpunkt nicht mehr existierenden Gesellschaft1 KEG, Adresse, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße 58, vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…sondern vielmehr auch die Verpflichtung anläßlich einer Berufung die Sache - über das Berufungsbegehren hinaus - nach allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten neu zu überprüfen. Diese Änderungsbefugnis gilt somit auch in Bezug auf verfahrensrechtliche Belange. Nun liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 299 Abs…
…sondern vielmehr auch die Verpflichtung anläßlich einer Berufung die Sache - über das Berufungsbegehren hinaus - nach allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten neu zu überprüfen. Diese Änderungsbefugnis gilt somit auch in Bezug auf verfahrensrechtliche Belange. Nun liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 299 Abs…
…entschieden. Ein Gesellschaftsgläubiger hat Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis im Amtslöschungsverfahren insoweit, als er durch den Verlust der vertretungsbefugten Organe bei der Verfolgung seiner Ansprüche gegen die Gesellschaft in seiner verfahrensrechtlichen Stellung betroffen wird. Ein Gläubiger, der die Verfolgung seiner Ansprüche gegen die Gesellschaft in einem Verfahren…
…Diese Zeitpunkte gestalteten sich dabei nach der eindeutigen Aktenlage jeweils wie folgt: [Grafik] Daraus ergibt sich nicht nur, dass 2015 und 2016 die Sachbescheide vor den verfahrensrechtlichen Bescheiden zugestellt wurden, sondern auch, dass bei den 2016 betreffenden Bescheiden dabei sogar die Datumsgrenze überschritten wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 09.01.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.12.2017, betreffend Familienbeihilfe Juli 2017 bis…
…Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung der angefochtenen Bescheide befunden hat (§ 289 Abs. 1 dritter Satz BAO). In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben die Abgabenbehörden gemäß § 115 Abs. 1 und 3 BAO die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen, von Amts wegen die tatsächlichen…
B.A. als Geschäftsführerin der Bw. im Bereich des Finanzamts für den X./Xa/Xb. (Bescheide 9., 18. und 19.) Bezirk für das Jahr 2001 indem sie ungerechtfertigte Vorsteuerguthaben durch Geltendmachung der Rechnungen der Scheinfirma B-GmbH in Höhe von 2.029.929,65 €…
…zu; vielmehr ist der Bescheid - unbesehen der Bezeichnung als Berufungsvorentscheidung - verfahrensrechtlich ein erneuter Erstbescheid. Dieser erneute Erstbescheid ist in dem durch den Einkommenbescheid vom 12. Jänner 2007 bereits abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren 2001 - aus verfahrensrechtlicher Sicht -rechtsgrundlos ergangen und war daher im Berufungsverfahren wegen Unzulässigkeit ersatzlos aufzuheben…