…t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2006-02-15 von R.F. Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2006-02-24 Leitender Arzt: SG. Das Finanzamt erließ am 27. Februar 2006 einen Bescheid und wies den Antrag der Bw. auf Gewährung…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren (Ritz, § 192 Tz 1). Auf den gegenständlichen Fall angewendet bedeutet dies, dass dem auf Grund der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften…
…Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen. Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…
…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…
…die Rechtswirksamkeit von vor der behaupteten Wiederaufnahme angeblich gültigen § 188 BAO - Feststellungsbescheiden für die Jahre 1987 - 1992 nicht festgestellt wird. § 192 BAO idgF normiert die Verbindlichkeit von Grundlagenbescheiden als typische Bescheidwirkung abgeleiteter Sachbescheide. Die Bindungswirkung für abgeleitete Sachbescheide setzt voraus, dass die Erlassung von Sachbescheide…
…einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (VwGH 5.6.2003, 99/15/0150; VwGH 28.5.1998, 96/15/0083; VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für…
…233). Nach herrschender Lehre bedeute die materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre stehe die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar seien und dass über eine Sache ein für alle…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle [Grafik] Rechtskraft [Grafik] im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für…
…Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Verbindlichkeit von Bescheiden als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, besteht eine Bindung im Einkommensteuerverfahren an die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zu Grunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist (§ 192 BAO). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungs-, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…
…dort auf den Artikel in den Blättern Nr. 201 bis 203 verwiesen: "Der Forderungsverzicht führt daher unabhängig von der Herkunft der Verbindlichkeit (Gesellschafterdarlehen oder betriebliche Schuld) und ohne Rücksicht auf die gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Forderungsverzichtes zu einem Buchgewinn." 4. Mit Schreiben des Finanzamtes vom 24…
…neuen" Bescheides trotz Rechtskraft des vorangehenden, in derselben Sache (derselben verwaltungsrechtlichen Angelegenheit) ergangenen Bescheides (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S 946). Zur Lösung dieser Frage ist das von Judikatur und Lehre herausgearbeitete Institut der materiellen Rechtskraft heranzuziehen: Darunter wird die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung…
…privaten Lebensaufwand entnommen worden. Es seien nur geringfügige vom Geschäftsführer getragene Aufwendungen und sporadische Rückzahlungen (Einzahlungen) erfolgt sowie im Jahr 1991 die Übernahme einer Verbindlichkeit der Bw. gegenüber der A-GmbH durch Dr. H in Höhe von S 457.647,60 (AB Bl. 111) gegenverrechnet…
…an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Solcher Art entfalten sie daher keine Verbindlichkeit, sondern sind Ausdruck behördlichen Wissens. Sie sind lediglich ein Beweismittel von besonderer Art und besonderem Beweiswert (öffentliche Urkunde iSd § 292 ZPO). Mangels Bescheidcharakters sind sie wiederhol…
…sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für Zeiträume ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehen des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen…