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UFSW RV/1866-W/07Res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2006-02-15 von R.F. Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2006-02-24 Leitender Arzt: SG. Das Finanzamt erließ am 27. Februar 2006 einen Bescheid und wies den Antrag der Bw. auf Gewährung…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren (Ritz, § 192 Tz 1). Auf den gegenständlichen Fall angewendet bedeutet dies, dass dem auf Grund der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften…

UFSL RV/0510-L/06Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung, abgeschlossener Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen. Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene…

UFSK RV/0162-K/08ne bis in idem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSG RV/0129-G/02Bindungswirkung des Feststellungsbescheides (Nichtfeststellungsbescheides) setzt dessen Bescheidcharakter voraus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…

UFSG RV/0130-G/02Bindungswirkung des Feststellungsbescheides (Nichtfeststellungsbescheides) setzt dessen Bescheidcharakter voraus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist." Die - im § 192 BAO normierte - Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…

BFG RV/7104406/2016Rückforderungsbescheid betreffend Familienbeihilfe (FB) bei zuvor ergangener Mitteilung über den diesbezüglichen Anspruch auf FB.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.12.2016

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

BFG RV/7100859/2011Die Feststellung im Grundlagenbescheid, dass ein Verlust ein Verlust im Sinne des § 2 Abs 2a EStG ist, kann nicht im davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid mit Erfolg bekämpft werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2018

…die für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zu Grunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Diese Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung) besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren…

BFG RV/5100939/2012Ermittlung des Gewinnes aus einem Schuldnachlass aufgrund eines Zwangsausgleichs im Feststellungsverfahren und Berechnung der Einkommensteuer beim Beteiligten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2014

…Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (VwGH 5.6.2003, 99/15/0150; VwGH 28.5.1998, 96/15/0083). Die Verbindlichkeit von Bescheiden besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren. Für das Berufungsverfahren gilt Folgendes: Liegen einem Bescheid…

UFSW RD/0012-W/12Rechtsfolgenlose Grundlagenbescheide und Entscheidungspflichten der Abgabenbehörde I. Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…die Rechtswirksamkeit von vor der behaupteten Wiederaufnahme angeblich gültigen § 188 BAO - Feststellungsbescheiden für die Jahre 1987 - 1992 nicht festgestellt wird. § 192 BAO idgF normiert die Verbindlichkeit von Grundlagenbescheiden als typische Bescheidwirkung abgeleiteter Sachbescheide. Die Bindungswirkung für abgeleitete Sachbescheide setzt voraus, dass die Erlassung von Sachbescheide…

UFSI RV/0750-I/081.) E-Mail als Amtshandlung (Fristverlängerung bei Verjährung) 2.) Sanierungsgewinn im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009

…einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (VwGH 5.6.2003, 99/15/0150; VwGH 28.5.1998, 96/15/0083; VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für…

UFSW RV/1257-W/08Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2008

…233). Nach herrschender Lehre bedeute die materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre stehe die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar seien und dass über eine Sache ein für alle…

UFSW RV/0357-W/08Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSW RV/3188-W/07Zurückweisung einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2007

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle [Grafik] Rechtskraft [Grafik] im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für…

BFG RV/2100544/2019Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betr. abgeleiteten Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2019

…anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2017, § 303, Tz 21 und die dort zitierte Judikatur). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungswirkung, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die…

BFG RV/5100642/2012ne bis in idem
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2014

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSL RV/0558-L/101. Verlängerung der Verjährungsfrist durch diverse Amtshandlungen 2. Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung 3. Geschäftsführerbezüge 4. Bindung an Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2013

…Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Verbindlichkeit von Bescheiden als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern auch gegenüber Behörden für andere Verfahren. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, besteht eine Bindung im Einkommensteuerverfahren an die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…

UFSW RV/1642-W/06Eine Berufung ist zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSK RV/0317-K/05Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht jedoch hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes anfechtbar, Zurückweisung der Berufung nicht zulässig, sondern mit Sachentscheidung vorzugehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zu Grunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist (§ 192 BAO). Die Verbindlichkeit von Bescheiden (Bindungs-, Gestaltungs- und Feststellungswirkung) als typische Bescheidwirkung besteht nicht nur für die Partei, sondern…