… spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß § 2 Abs 4 L- VO als Änderung der Bewirtschaftungsart erst ab jenem Zeitpunkt steuerliche Bedeutung, in dem sie tatsächlich gesetzt worden sind. Die neue Vorschaurechnung lässt ohne diesen Ansatz nach 21 Jahren (2005-2025) folgendes Gesamtergebnis erwarten: Variante mit Sondertilgung Ende…
… spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß § 2 Abs 4 L- VO als Änderung der Bewirtschaftungsart erst ab jenem Zeitpunkt steuerliche Bedeutung, in dem sie tatsächlich gesetzt worden sind. Die neue Vorschaurechnung zeigt ohne diesen Ansatz nach 21 Jahren (2005-2025) folgendes Gesamtergebnis: Variante mit Sondertilgung Ende 10…
…in der Hoffnung auf spätere Erfolge am Markt für künstlerisch anspruchsvolle Musik. So nahm er etwa in einem Fall, nach dem Streitzeitraum, den Entgang höherer Honorare zu Gunsten später erwarteter Tantiemen in Kauf und begnügte sich mit Lizenz-Abschlagszahlungen von 2-mal € 150,-. 4…
…Liebhaberei. Als Verbesserungsmaßnahmen sind etwa solche anzusehen, die strukturverbessernd sind (zB für betriebliche Abläufe) und sich somit positiv auf die Ertragslage auswirken können. Strukturverbessernd sind dabei auch Maßnahmen, die zu einer Änderung der Bewirtschaftung führen (Doralt aaO, Tz 423 zu § 2 EStG 88). Nach der…
…Verbesserungsmaßnahmen in den Jahren 2000 und 2007 und zur Gänze fehlenden Mieteinnahmen in sämtlichen Jahren nicht glaubhaft. -- Wenn man davon ausgeht, die Bw. könnte in den Jahren ab 2010/2011 die prognostizierten Gewinne erzielen, würde sich lt. Bw. bereits erstmals im Jahr 2013 - somit nach…
…St. und dem Hrn. R (Ehegatte der Stpfl.). Unter Hinweis auf die dazu aufgenommene Niederschrift wurde festgestellt. Die Hausbesorgerwohnung war noch immer bewohnt. Die Wohnung Tt im 1. Stock war komplett eingerichtet und bereit zur Vermietung. Die restlichen 6 Wohnungen waren mit einem Estrich versehen…
…einer Beschäftigung bzw. Existenzgrundlage für diese, ausschlaggebend sind, und ob - unter Zugrundelegung dieser Feststellungen - die Betätigung allenfalls noch in den ersten Jahren des Streitzeitraums als Einkunftsquelle, in späteren Jahren des Streitzeitraumes aber - weil noch immer nicht eingestellt, obwohl bereits deutlich erkennbar ist, dass sie niemals…
…aufgegeben werden müssen. In der von ihm betriebenen Schmuck- und Nähboutique würden alle einschlägigen Artikel und Waren, wie sämtliches Nähzubehör, Knöpfe Garne, Wolle, Gobelins für diverseste Näh-, Stick-, Strick- und Handarbeiten angeboten, wobei ein Teil dieser Artikel zu vorgeschriebenen Preisen verkauft werde. Es könne somit…
…anhand der Kriterien nach § 2 Abs. 1 LVO (Ausmaß/Entwicklung der Verluste, Verhältnis Verluste zu Gewinnen, Verlustursachen im Vergleich, Marktgerechtes Verhalten, Verbesserungsmaßnahmen) dargestellt hat, gibt es im Prüfungszeitraum kein einziges Kriterium, welches alle anderen so dominiert, dass in der Gesamtbetrachtung im Streitzeitraum vom Vorliegen einer…
…in denen Gewinne erzielt wurden, wobei allerdings nach Auffassung des Bw. das umsatz- und gewinnstärkste Jahr 1992 nicht repräsentativ scheine. Seit dem Jahr 1993 wurden jedoch, ausgenommen die Jahre 1997 und 1999, bis zum Beginn des Streitzeitraumes nur Verluste erzielt. Für den Berufungssenat lässt sich…
…Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Mag. Barbara Ossimitz, vom 6. März 2008 betreffend Einkommensteuer und Festsetzung von Anspruchszinsen für 2004 bis 2006 im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch nach der am 12. November 2010 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…wie (nach oben oder unten) - habe korrigieren müssen, gab der Bw. bekannt, dass die Preise zumeist festgesetzt seien. Er versuche, zumindest 35% aufzuschlagen, normal seien zwischen 15% und 18%. Wenn er die Preise weiter erhöhe, würde die Ware niemand mehr kaufen. An Verbesserungsmaßnahmen habe er…
…Fragen nur plakativ in den Raum gestellten Wirtschaftlichkeitselemente genügen jedenfalls nicht, die in Rede stehende Tätigkeit umfassend zu beurteilen. Um den Stellenwert der vom Bw als besonders kostenintensiv bezeichneten (Teil)Bereiche und der dazu angegebenen Verbesserungsmaßnahmen näher einordnen zu können, bedarf es daher ergänzender Sachverhaltsermittlungen…
…im noch verbliebenen Streitzeitraum 2003, 2004 an einer, jedenfalls spätestens bereits vor Beginn dieses Zeitraums offensichtlich nicht bzw. nicht mehr wirtschaftlich sinnvollen Betätigung festgehalten hat. Eine Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Verfolgung der in § 1 Abs. 1 LVO beschriebenen Absicht ist weder für den Berufungszeitraum, noch…
…100% fremdfinanziert hatte. Aus dieser Betätigung erzielte er seit Beginn bis einschließlich 2008 Verluste, die das Finanzamt - nach vorläufig ergangenen Bescheiden für 2004 - 2007, mit welchen es die Verluste anerkannt hatte - mit den hier angefochtenen endgültig ergangenen Bescheiden infolge nunmehriger Beurteilung als Liebhaberei iSd § 1…
…Zeitraum an; spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß § 2 Abs 4 L- VO als Änderung der Bewirtschaftungsart erst ab jenem Zeitpunkt steuerliche Bedeutung, in dem sie tatsächlich gesetzt worden sind. Entfernt man nur die im Streitzeitraum zweifelsfrei irrelevante Position "Bonus" aus dem Rechenwerk der Bw, so zeigt…
…Zeitraum an; spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß § 2 Abs 4 L- VO als Änderung der Bewirtschaftungsart erst ab jenem Zeitpunkt steuerliche Bedeutung, in dem sie tatsächlich gesetzt worden sind. Entfernt man nur die im Streitzeitraum zweifelsfrei irrelevante Position "Bonus" aus dem Rechenwerk der Bw, so zeigt…
…hat (abgesehen davon, dass sie weder präzisiert noch dokumentiert wurde) in der für den Streitzeitraum relevanten Prognoserechnung keinen Platz: Bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 L-VO kommt es regelmäßig auf die konkrete Art der Bewirtschaftung im jeweiligen Zeitraum an; spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß § 2…
…einer Zinsbewirtschaftung mit hochriskanten Derivaten (beides weder präzisiert noch dokumentiert) haben in der für den Streitzeitraum relevanten Prognoserechnung keinen Platz: Bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 L-VO kommt es regelmäßig auf die konkrete Art der Bewirtschaftung im jeweiligen Zeitraum an; spätere Verbesserungsmaßnahmen gewinnen gemäß …
…S 590.000,- im Streitzeitraum für Investitionen zur Verbesserung seiner Angebotsstruktur investiert habe. Auch nach der von außen auf seinen Betrieb wirkenden Unwägbarkeit der Einstellung des Bauabschnittes der Umfahrung Wolkersdorf im Jahr 1997 hat der Bw. durch diverse Verbesserungsmassnahmen im Jahr 1999 einen Gewinn erwirtschaftet…