…aus der ersichtlich ist, in welchen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrkraft die Lehrgangsinhalte konkret zur Anwendung gelangt sind. Geben Sie in diesem Zusammenhang bitte auch an, welche Klassen (Alter der Schüler) Sie im Berufungsjahr unterrichtet haben. Führen Sie bitte einige typische praktische Anwendungsbeispiele an…
…in der Schule selbstverständlich nicht durchgeführt." Mangels abgeschlossener Ausbildung erscheint das Anbieten einer therapeutischen Behandlung in der Schule auch gar nicht zulässig. Die Bw. konnte auch nicht darlegen, worin durch die Absolvierung der drei genannten Seminare im Jahr 2003 eine Verbesserung ihrer beruflichen Tätigkeit konkret…
…offensichtlich bereits darin, dass ihre Haupttätigkeit im Landeskrankenhaus durchgeführt wird und ihre beabsichtigte Tätigkeit am Gelände desselben entfaltet werden soll. Damit verkennt die Bw. jedoch, dass Fortbildungsmaßnahmen zwingend an die Verwertung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gebunden sind, um einem Werbungskostenabzug überhaupt zugänglich sein zu…
…beruflicher Fortbildung sei, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dienten. Des Weiteren müssten die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit (hier Bilanzbuchhalterin mit Schwerpunkt Personalverrechnung) verwertet werden können. Die überwiegende Tätigkeit…
…Wesentlichen wie folgt aus: Da die berufliche Tätigkeit der Bw bei der obgenannten Arbeitgeberin mit 31. März 2001 beendet worden sei, könne die erst am 25. Mai 2001 beginnende Ausbildung zur Masseurin - mangels Vorliegens einer (zu diesem Zeitpunkt) konkret ausgeübten Tätigkeit - bereits dem Grunde nach…
…2001 eingebrachten Berufung führt der Bw. aus, es sei unrealistisch, anzunehmen, ein Musiker stelle sich einfach auf die Bühne und bediene seine Instrumente. Auf eine Stunde Auftritt kämen zumindest täglich zwei und mehr Stunden harte Probenarbeit. Ein Musiker habe daher mehrere Mittelpunkte der beruflichen Tätigkeit…
…ableiten. Diese Kenntnisse und Methoden können ebenfalls außerhalb der beruflichen Tätigkeit, grundsätzlich im Zusammenleben der Menschen, somit im privaten Lebensbereich, Anwendung finden. Eine Aufteilung des strittigen Aufwandes in einen dem beruflichen Bereich und einen dem Privatbereich zuzuordnenden Anteil ist nach objektiven Kriterien nicht möglich, sodass…
…erkennen lassenden Seminarprogramme als auch der Umstand, dass die Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht wurden, woraus die Finanzbehörde zu Recht abgeleitet habe, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Bankenbereich…
…BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16 Abs…
…Entspannung, sowie eine ausdrucksstarke Sprache durch dynamische Wechselspiele sind die Lehrinhalte dieses Kurses. Ein Ersuchen der Abgabenbehörde zweiter Instanz um Bekanntgabe, ob vom Dienstgeber ein Zuschuss zu den Kurskosten geleistet worden sei und ob die Absolvierung des Schauspielkurses für die berufliche Tätigkeit notwendig gewesen sei…
…0143). Verwandte berufliche Tätigkeiten werden üblicher Weise gemeinsam am Markt angeboten bzw. erfordern im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten. Entscheidend sind jene Anforderungen, die nach der Verkehrsauffassung das Berufsbild prägen (vgl. Doralt, EStG, § 16 Tz 203/4). Berufsfortbildung betrifft Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen…
…Zeitraum zum Schulungsort erfolgten Fahrten zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit kommen. Tagesgelder würden daher nur für die Anfangsphase von fünf Schultagen zustehen. Werbungskosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung würden nur dann Vorliegen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilde…
…Behörden neue Aufträge zu akquirieren, konnte keine Verbesserung der Auftragslage herbeigeführt werden und in Folge dessen wurden im Jahr 2001 die Befugnisse zurückgelegt, d.h. die selbständige Tätigkeit aufgegeben. In der Berufungsvorentscheidung vom 09.10.2007 wird unterstellt, dass von keinem marktgerechten Verhalten ausgegangen werden…
…Text klar, dass seitens der Referentin keine Anerkennung erfolgt. Dies deshalb, weil den Aufwendungen keine Erträge gegenüberstehen. So wurde vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass Aufwendungen in Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Funktion bei einer Berufsvereinigung nicht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, solche Aufwendungen…
…auf eine künftige Tätigkeit abzielen und begrifflich vorweggenommene Werbungskosten darstellen, aber Umstände vorliegen müssten, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Diese Umstände seien jedenfalls gegeben bei Arbeitslosigkeit, bei Gefährdung einer weiteren Einkunftserzielung im bisherigen Beruf und bei Verbesserung der Berufschancen oder Verdienstmöglichkeiten…
…hiezu das schon von der belangten Behörde zutreffend zitierte hg. Erkenntnis vom 27. September 2000, 96/14/0055, mit den dort angeführten weiteren Nachweisen]. Dass die vom Beschwerdeführer angestrebte Erweiterung und Vertiefung seiner im Zuge der Schulausbildung erworbenen Englischkenntnisse seiner beruflichen Tätigkeit zumal als Betriebsprüfer…
…Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Fortbildungskosten sind wegen ihres Zusammenhanges mit der bereits ausgeübten Tätigkeit und den darauf beruhenden Einnahmen schon aufgrund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes…
…Haupttätigkeit in der Wirtschaftskammer begonnen. Nach Ansicht des Bw. stellt das begonnene Medizinstudium abzugsfähige Fortbildungskosten dar, welche ausschließlich beruflich veranlasst seien. Merkmal der Fortbildung sei, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse im jeweils ausgeübten Beruf diene. Von einem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit sei auszugehen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG in der ab 2002 geltenden Fassung wird im diesbezüglichen Bericht des Finanzausschusses des Nationalrates (1285 BlgNR XXI.GP) ausgeführt, dass die Umschulungsmaßnahmen derart umfassend sein müssen, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen. Ausbildungsaufwendungen für einzelne…
…Alle angeführten Kurse würden ausschließlich der beruflichen Tätigkeit, die Teamteaching in einer Integrationsklasse, intensive Elternarbeit und Referententätigkeit im Auftrag des Pädagogischen Institutes für OÖ umfasse, dienen. Laut den Telefonaten vom 26.10.2003 und 15.12.2003 mit der Berufungswerberin erläuterte diese nochmals ihre Beweggründe…