…aus der ersichtlich ist, in welchen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrkraft die Lehrgangsinhalte konkret zur Anwendung gelangt sind. Geben Sie in diesem Zusammenhang bitte auch an, welche Klassen (Alter der Schüler) Sie im Berufungsjahr unterrichtet haben. Führen Sie bitte einige typische praktische Anwendungsbeispiele an…
…in der Schule selbstverständlich nicht durchgeführt." Mangels abgeschlossener Ausbildung erscheint das Anbieten einer therapeutischen Behandlung in der Schule auch gar nicht zulässig. Die Bw. konnte auch nicht darlegen, worin durch die Absolvierung der drei genannten Seminare im Jahr 2003 eine Verbesserung ihrer beruflichen Tätigkeit konkret…
…Interesse und im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu sehen sei. Kinder und Jugendliche, die über dieses Projekt einen verantwortungsvolleren Umgang mit Mensch, Tier und Bauwerk erlernten, würden dem Schulgemeindeverband bei der Verbesserung der Bedingungen bei der Gebäudeverwaltung und Instandhaltung helfen. Die von der Bf…
…die noch nicht erklärten Daten der Jahre 2011 und 2012 keine Verbesserung der Jahresergebnisse gegenüber 2009 und 2010 zeigen würden, zumal der Bf (Geburtsjahrgang 1937) nach eigenem Vorbringen auf Grund schwerer Erkrankung und einer Operation im Jahr 2013 keine aktive (frei-)berufliche Tätigkeit ausgeübt hat…
…offensichtlich bereits darin, dass ihre Haupttätigkeit im Landeskrankenhaus durchgeführt wird und ihre beabsichtigte Tätigkeit am Gelände desselben entfaltet werden soll. Damit verkennt die Bw. jedoch, dass Fortbildungsmaßnahmen zwingend an die Verwertung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gebunden sind, um einem Werbungskostenabzug überhaupt zugänglich sein zu…
…beruflicher Fortbildung sei, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dienten. Des Weiteren müssten die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit (hier Bilanzbuchhalterin mit Schwerpunkt Personalverrechnung) verwertet werden können. Die überwiegende Tätigkeit…
…1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 180/2004 zu den Werbungskosten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit zählen. Weiters zählen Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines…
…hergestellt habe, bei dem sich der BF beworben und sogar mehrere Interviews geführt habe. Die angestrebte Art der Tätigkeit sei nicht offen, da das Coaching bereits auf bestimmte Positionen abgezielt habe. Es bestehe nicht nur eine allgemeine Verbesserung der beruflichen Chancen des BF, sondern ein…
…Wesentlichen wie folgt aus: Da die berufliche Tätigkeit der Bw bei der obgenannten Arbeitgeberin mit 31. März 2001 beendet worden sei, könne die erst am 25. Mai 2001 beginnende Ausbildung zur Masseurin - mangels Vorliegens einer (zu diesem Zeitpunkt) konkret ausgeübten Tätigkeit - bereits dem Grunde nach…
…derart umfassend ist, dass sie auf eine neue berufliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Es ist daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die Kriterien für Aufwendungen für die Fortbildung vorliegen. Fortbildung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf…
…2001 eingebrachten Berufung führt der Bw. aus, es sei unrealistisch, anzunehmen, ein Musiker stelle sich einfach auf die Bühne und bediene seine Instrumente. Auf eine Stunde Auftritt kämen zumindest täglich zwei und mehr Stunden harte Probenarbeit. Ein Musiker habe daher mehrere Mittelpunkte der beruflichen Tätigkeit…
…ableiten. Diese Kenntnisse und Methoden können ebenfalls außerhalb der beruflichen Tätigkeit, grundsätzlich im Zusammenleben der Menschen, somit im privaten Lebensbereich, Anwendung finden. Eine Aufteilung des strittigen Aufwandes in einen dem beruflichen Bereich und einen dem Privatbereich zuzuordnenden Anteil ist nach objektiven Kriterien nicht möglich, sodass…
…erkennen lassenden Seminarprogramme als auch der Umstand, dass die Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht wurden, woraus die Finanzbehörde zu Recht abgeleitet habe, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Bankenbereich…
…BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16 Abs…
…jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Siehe dazu auch Rz 364. …
…Entspannung, sowie eine ausdrucksstarke Sprache durch dynamische Wechselspiele sind die Lehrinhalte dieses Kurses. Ein Ersuchen der Abgabenbehörde zweiter Instanz um Bekanntgabe, ob vom Dienstgeber ein Zuschuss zu den Kurskosten geleistet worden sei und ob die Absolvierung des Schauspielkurses für die berufliche Tätigkeit notwendig gewesen sei…
…0143). Verwandte berufliche Tätigkeiten werden üblicher Weise gemeinsam am Markt angeboten bzw. erfordern im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten. Entscheidend sind jene Anforderungen, die nach der Verkehrsauffassung das Berufsbild prägen (vgl. Doralt, EStG, § 16 Tz 203/4). Berufsfortbildung betrifft Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen…
…Zeitraum zum Schulungsort erfolgten Fahrten zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit kommen. Tagesgelder würden daher nur für die Anfangsphase von fünf Schultagen zustehen. Werbungskosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung würden nur dann Vorliegen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilde…
…Behörden neue Aufträge zu akquirieren, konnte keine Verbesserung der Auftragslage herbeigeführt werden und in Folge dessen wurden im Jahr 2001 die Befugnisse zurückgelegt, d.h. die selbständige Tätigkeit aufgegeben. In der Berufungsvorentscheidung vom 09.10.2007 wird unterstellt, dass von keinem marktgerechten Verhalten ausgegangen werden…
…Text klar, dass seitens der Referentin keine Anerkennung erfolgt. Dies deshalb, weil den Aufwendungen keine Erträge gegenüberstehen. So wurde vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass Aufwendungen in Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Funktion bei einer Berufsvereinigung nicht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, solche Aufwendungen…