…bzw. Aufzeichnungen des Silomeisters und des Tages der Verarbeitung durch den Produktionsleiter des Unternehmens, K. Unter Punkt 3.2.5.1 der Niederschrift wird dazu festgehalten: "Vom Produktionsleiter des Unternehmens wurde eine detaillierte Aufstellung betreffend Anlieferung und weitere Verarbeitung des zugekauften Mais zur Verfügung gestellt…
…bzw. Aufzeichnungen des Silomeisters und des Tages der Verarbeitung durch den Produktionsleiter des Unternehmens, K. Unter Punkt 3.2.5.1 der Niederschrift wird dazu festgehalten: "Vom Produktionsleiter des Unternehmens wurde eine detaillierte Aufstellung betreffend Anlieferung und weitere Verarbeitung des zugekauften Mais zur Verfügung gestellt…
…festgestellt wurden. Diese Feststellungen waren ausschlaggebend dafür, dass von den Prüfern ermittelt wurde, bei welchen Drittlandsexporten ein von der genannten Landwirtin zugekaufter Mais zur Verarbeitung gelangt war. Die betreffenden Vorgänge sind in der Anlage 1 zur Niederschrift angeführt. Die verfahrensgegenständliche Ausfuhranmeldung WE-Nr. XY scheint…
…festgestellt wurden. Diese Feststellungen waren ausschlaggebend dafür, dass von den Prüfern ermittelt wurde, bei welchen Drittlandsexporten ein von der genannten Landwirtin zugekaufter Mais zur Verarbeitung gelangt war. Die betreffenden Vorgänge sind in der Anlage 1 zur Niederschrift angeführt. Die verfahrensgegenständliche Ausfuhranmeldung WE-Nr. XY scheint…
…bzw. Aufzeichnungen des Silomeisters und des Tages der Verarbeitung durch den Produktionsleiter des Unternehmens, K. Unter Punkt 3.2.5.1 der Niederschrift wird dazu festgehalten: "Vom Produktionsleiter des Unternehmens wurde eine detaillierte Aufstellung betreffend Anlieferung und weitere Verarbeitung des zugekauften Mais zur Verfügung gestellt…
…dass sich der Charakter der Tätigkeit des Bw. fraglos insoferne geändert habe, als zur landwirtschaftlichen Urproduktion eine aufwändige Be- und Verarbeitung dieser Urprodukte, verbunden mit einer intensiven Vermarktung hinzugekommen sei. Diese Änderung des Charakters sei letztlich auch maßgeblich für die Qualifizierung der Einkünfte als solche…
…November 2005 nimmt diese als Auftragnehmerin der Bw. die Eichung und Justierung der Messgeräte vor. Nach Ansicht der Eich GmbH werde zwar keine Be- oder Verarbeitung der Gegenstände vorgenommen, doch würden die Messgeräte entsprechend eingestellt und justiert. Die Eich-GmbH führe die Eichung der Messgeräte…
…28.12.2000 mittels LKW im Carnet-TIR-Verfahren nach Österreich (als endgültiges Bestimmungsland) zur Bf (als Warenempfängerin) transportiert worden seien; in Bulgarien seien im Übrigen an den betroffenen Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen iSd Art.23 Zollkodex, welche einen Warenursprung in Bulgarien begründet hätten…
…ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art.24 Zollkodex). Für…
…2000 dann nicht gegeben, wenn der Gegenstand nach seiner Übergabe noch einer Be- oder Verarbeitung unterzogen wird. Bei der Lieferung von Einzelteilen ist daher zu unterscheiden: - Wird das betriebsfertig hergestellte Werk nur zum Zweck des leichteren Transportes wieder in Einzelteile zerlegt, so gilt die Lieferung…
…Plätzen (Veranda) | | Küche, Kühlraum | | Selchkammer, Lagerräume | | Toilettanlagen | Schweinestall | | Schlachthalle mit Verarbeitungsräumen | 1997 errichtet | Wirtschaftsgebäude/Stadel | für Kühe und Jungvieh Beschäftigt seien der Bw., seine Ehegattin J (ohne SV-Anmeldung), die Eltern des Bw…
…Wie oben dargelegt, war der "Hauptzweck" eben nicht auf die Land- und Forstwirtschaft gerichtet, sondern diente sie nur als Basis für die "gewerbliche" Be-/Verarbeitung und den Absatz dieser Produkte. Mag in bestimmten Fällen - dies jedoch auf Grund gesetzlicher Anordnung (vgl. die angeführten § 2 Abs…
…die landwirtschaftlichen Einkünfte ab 1998 festgelegten Untersuchungsmerkmale dokumentiert und sei in analoger Anwendung auch für die Jahre 1995 und 1996 anzuwenden. Die Umsatzgrenze von S 330.000,-- beinhalte nur Umsätze aus Be- und Verarbeitung sowie aus Nebenerwerb, die Umsätze aus dem Buschenschank seien nicht einzubeziehen…
Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…
…ein Zolllager in Kalnuineia, einem Dorf nahe Klaipeda, verbracht worden; in diesem Lager seien an den in der Ukraine erzeugten Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen vorgenommen worden, die im Sinne der Art.23, 24 Zollkodex den Warenursprung "Litauen" begründen hätten können, sondern es seien die…
…ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art.24 Zollkodex). Für…
…worden, bevor sie mittels LKW im Carnet-TIR-Verfahren nach Österreich (als endgültiges Bestimmungsland) zur Bf (als Warenempfängerin) transportiert worden seien; in Bulgarien seien im Übrigen an den betroffenen Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen iSd Art.23 Zollkodex, welche einen Warenursprung in Bulgarien begründet hätten…
…ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art.24 Zollkodex). Für…